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Neujahrswünsche (31.12.2019)

Weihnachtsgrüße (25.12.2019)

Entsorgungskalender AIK 2020 (22.12.2019)

Der neue Entsorgungskalender des AIK steht als pdf zum download zur Verfügung.

den download-Link finden sie wie gewohnt unter news/aktuelles

Auf der Webseite des AIK (www.aik.ilm-kreis.de) können sich ebenfalls für ihren Kalender eine ical erzeugen und importieren. Eine Nutzung der AIK-App bietet ebenfalls einen Vorteil. Smartphone-Nutzer können sich rechtzeitig erinnern lassen.

neue Schiedsperson gewählt (20.12.2019)

Mit Gründung der Landgemeinde Großbreitenbach wurde ein neuer Schiedsbezirk gebildet. Eine Neubesetzung der Stelle erforderlich.

In der letzten Stadtratssitzung wurde Thilo Zimmermann als Schiedsperson und Frau Kossak als Stellvertreterin gewählt.

In Streitigkeiten über vermö­gens­rechtliche An­sprüche (zum Beispiel im Rahmen von Nachbar- und Miet­rechtsstreitigkeiten), die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben, können die Schiedsstellen in den Gemeinden angerufen wer­den.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist denkbar unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag mit Namen und Anschrift beider Parteien und der Angabe, worüber gestritten wird. Der Antrag kann bei der Schiedsfrau/dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder dort mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Schiedsperson bestimmt nunmehr einen Termin, zu dem beide Streitparteien erscheinen müssen. Erscheint eine Partei unentschuldigt nicht zum Termin, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen. Es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben dabei Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedspersonen nehmen sich Zeit, hö­ren Ihnen genau zu und versuchen, die bestehenden Spannungen abzubauen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist er rechtswirksam. Notfalls kann aus einem solchen Vergleich auch vollstreckt werden wie aus einer gerichtlichen Entscheidung. Schon wenige Tage nach Antragstellung werden die Betroffenen von der Schiedsperson zur Verhandlung gela­den. Bei einem fehlgeschlagenen Schlichtungsversuch der Schiedsstelle büßt keine Partei ihre Rechts­positionen ein. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, haben die Parteien immer noch die Möglich­keit, das Gericht anzurufen. Die Schiedsstelle kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden: Bei Familien- und Arbeits­rechtsstreitigkeiten und bei Rechts­streitig­kei­ten, an denen der Staat beteiligt ist, ist die Schieds­stelle nicht zuständig. In anderen, sachlich oder rechtlich besonders schwierigen Fällen, kann die Schiedsstelle es ablehnen, tätig zu werden. Quelle: Thüringen schlichtet

Streufahrzeuge haben Vorfahrt (16.12.2019)

Räum- und Streufahrzeuge sind bei ihren winterlichen Einsätzen gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt. Von einem "riskanten Kräftemessen" mit motorisierten Schneeschiebern rät der Auto Club Europa (ACE) dringend ab, ebenso wie von Überholmanövern, weil es wegen der Überbreite von Schneepflügen zu gefährlichen Begegnungen kommen könnte.

Zugleich macht der Club auf die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az:11 O 780/00) haftet bei der Kollision mit einem Räumfahrzeug derjenige für den Schaden, der nachgewiesenermaßen nicht weit genug rechts gefahren ist.

Nach § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Räumfahrzeuge gewisse Vorrechte. So dürfen Räum- und Streufahrzeuge "auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert." Obwohl er die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet, ist so beispielsweise auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug nach geltender Rechtsprechung in diesem Umfeld nicht für Unfälle verantwortlich zu machen.

Räumfahrzeuge sind in der Regel mit 20-25 km/h, Streufahrzeuge mit 40-55 km/h unterwegs. Wer nicht direkt in die "Salzfontänen" geraten will, hält entsprechenden Abstand zum Streufahrzeug oder Schneepflug. Wer aber glaubt, hinter einem solchen Fahrzeug auf der sicheren Seite zu sein, der irrt: Unmittelbar nach einem Salzwagen sind die Straßen ebenso glatt, wie vor dem Fahrzeug. Einzelne Räumfahrzeuge sollten nur überholt werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaubt und das Manöver auch gefahrlos beendet werden kann. Bei Räumfahrzeugen im Gegenverkehr wird empfohlen, das Tempo zu verringern, möglichst weit rechts zu fahren oder kurz anzuhalten, bis der Pflug die Stelle passiert hat.

Quelle: Mein Krefeld

wir sind wieder online (14.12.2019)

Auf Grund von einer Beschwerde beim Thüringer Landesamt für Datenschutz haben wir uns entschieden, das Angebot der Webseite für eine geraume Zeit offline zu schalten. Somit hatten wir genügend Zeit, die Fragen des Datenschutzes zu beantworten und unseren Datenschutz neu zu generieren.

Die Beschwerde, sicherlich weiß jeder im Dorf von wem diese stammt (siehe auch Lokalpresse), hatte demzufolge auch etwas Gutes. Entsprechend der Vorgabe wurde der Datenschutz auf der Startseite und alle folgenden Seiten für jedermann erreichbar eingerichtet. Zur Sicherheit haben wir auch eine Datenschutzseite für das gästebuch erstellt.

Für das gästebuch haben wir ein Löschkonzept umbesetzt. Der Drittanbieter des gästebuches bietet eine Löschung von älteren Daten an. Wir haben uns entschieden, ältere Einträge als 24 Monate, künftig automatisch zu löschen. Eine Widerspruchsregelung ist ebenfalls im Datenschutztext geregelt. Hierzu können sie ihren Eintrag bei Unzufriedenheit löschen zu lassen. Sie brauchen sich diesbezüglich nur an uns wenden.

Weiterhin haben wir das Kontaktformular ersatzlos entfernt. Eine Erstellung für den Datenschutz war zu aufwändig. Außerdem gab hier keine Kontaktaufnahme zu unserer Webseite.

Alle Links in den Texten, bei Vereinen o.ä. wurden als Fließtext eingebunden. Sollte Jemand hierüber die betreffenden Vereine oder Institutionen erreichen wollen, braucht man diesen Text nur kopieren und in ein entsprechendes Mailprogramm einfügen.

Wir hoffen hiermit, dem Datenschutz gerecht geworden zu sein. Nach unserem Gespräch mit dem Thüringer Datenschutz und in Beantwortung dessen Fragen lassen wir unsere Seite noch einmal auf ein datenschutzgerechtes Auftreten hin überprüfen. Somit dürften sich die Beschwerden, welche sich hauptsächlich um das gästebuch drehen, der Vergangenheit angehören.

Infolgedessen dürfte sich der/die Beschwerdeführer/in ein anderes Tätigkeitsfeld suchen. Vielleicht die Seite der ehemaligen Gemeinde. Denn diese ist ebenfalls nicht datenschutzkonform.

 

Kein Standort für das Kirchenmodell (05.11.2019)

Im Jahr 2016 wurde die Schwarzburger Kirche abgerissen. An dieser Stelle sollte eine Art Denkmal an diese erinnern. Viele geschickte Hände haben in der vergangenen Zeit ein Modell der Kirche gebaut. Seit dieser Zeit steht sie bei einem der Erbauer, der Firma Welsch, in der umbenannten Schulstraße.

Nach einer Ideenfindung durch die Kirchgemeinde, sollte in einer Ecke des Grundstückes ein Modell der Kirche mit einer Umhausung errichtet werden. Die Umsetzung des Projektes sollte im Zuge der laufenden Dorferneuerung erfolgen. Da die Landgemeinde jedoch kein Eigentümer des Grundstückes ist, müsste die evangelische Kirche einen Antrag auf Förderung stellen. Diese sieht sich jedoch nicht in der Lage.

Auch eine Übertragung des Grundstückes und des angrenzenden Wasserbehälter in das Eigentum der Gemeinde lehnt die Kirche ab. Diese Eigentumsübertragung sollte im Zuge der Übernahme des Wasserbehälters und des Meininger Friedhofes erfolgen. Einzige Bedingung der Gemeinde war jedoch die Auflösung des Erbpachtvertrages für ein Grundstück unterhalb des Meininger Friedhofes. Hier hat die Kirche im Zuge der Planung des vorgesehenen Ferienparks einen langjährigen Erbpachtvertrag mit der damaligen Gemeinde abgeschlossen.

Somit wird die politische Gemeinde voraussichtlich nicht den Meininger Friedhof und den Wasserbehälter in der Straße "An der alten Kirche" in seine Obhut übernehmen. Genauso wird das Kirchenmodell nicht an die vorgesehene Stelle aufgestellt.

Angedacht ist mittlerweile ein Unterstellen in der Kirche. Auf Grund der Größe des Modells wird sich dies schwierig gestalten.

landgemeindeinformationen (01.11.2019)

Künftig erhalten sie Informationen von der und über die Landgemeinde Großbreitenbach hier

 

landgemeindeinformationen

Ausschreibung für Schiedsstelle (30.10.2019)

gespaltene Landgemeinde bei der Landtagswahl (28.10.2019)

Bei der Durchsicht der Wahlergebnisse der einzelnen Ortsteile ergibt sich ein gespaltenes Bild in der Landgemeinde Großbreitenbach.

Der Direktkandidat der CDU, Andreas Bühl, hatte nur in Böhlen (43,3%), Gillersdorf (34,2%), Herschdorf (36,3%) und Altenfeld (40,4%) die Nase vorn. In Herschdorf entschieden zwei Stimmen und in Gillersdorf eine Stimme zugunsten von Bühl.

In allen anderen Wahlbezirken erreichte der Kandidat der AFD zwischen 28,3% (Böhlen) und 46,2% (Friedersdorf) der Wählerstimmen, lag sozusagen in der Wählergunst vor dem Kandidaten der CDU.

Der Kandidat der Linken lag zwischen 17,9% und 30,7%. Er konnte in keinem der Ortsteile einen Sieg erlangen. Alle weiteren Kandidaten liefen sozusagen als Beiwerk unter der Stimmabgabe.

In Neustadt sieht die Stimmenverteilung wie folgt aus:

Erststimme Stimmen %
Bühl (CDU) 117 30,5
Schaft (Linke)  108  28,2 
Dietrich (AFD)  129  33,7 
Henfling (Grüne)  19  5,0 
Wagner (FDP)  2,3 
Heidenreich (IB)  0,3 

Die Wahlbeteiligung lag bei 48,8%

 

Landtagswahl 2019 - Ergebnisse (27.10.2019)

nachfolgend erhalten sie die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl 2019

Andreas Bühl (CDU) gewinnt das Direktmandat im Wahlkreis 022 Ilm-Kreis I

 

Landtagswahl 2019 (26.10.2019)

Am morgigen Sonntag ist wieder einmal Wahl in Thüringen. Sie können mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Landtages entscheiden.

Folgende Kandidaten stellen sich in unserem Wahlkreis zur Wahl

  • Andreas Bühl (CDU)
  • Madeleine Henfling (Die Grünen)
  • Christian Schaft (Die Linke)
  • Tim Wagner (FDP)
  • Jens Dietrich (AFD)
  • Ernesto Heidenreich (MLDP)

Die Landtagswahl in Thüringen 2019 findet am 27. Oktober 2019 statt und wird die siebte Wahl zum Thüringer Landtag seit der Neugründung des Freistaates Thüringen 1990. Es gibt rund 1,73 Mio. Wahlberechtigte, davon 75.000 Erstwähler.

Klimapaket vor der Landtagswahl beschlossen (23.10.2019)

Vier Tage vor der Landtagswahl in Thüringen hat die große Koalition in Berlin das Klimapaket beschlossen. CDU und SPD beschlossen das Paket, dass den Grünen und Linken nicht weit genug geht. Leidtragende werden am Ende die Bürger sein, die die Zeche zu zahlen haben. Während dessen sich die Politiker und Mandatsträger eine Diätenerhöhung nach der anderen genehmigen gehen die Normalbürger in der Regel leer aus. Ebenso soll die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister um 10% steigen.

Sie haben am 27. Oktober die Entscheidung in der Hand ob es so weitergehen soll.

Nachfolgend lesen die aus diversen Onlineportalen das wesentliche zum Klimapaket.

Die CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas soll 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von zehn Euro pro Tonne CO2 starten, macht 3 Cent/Liter. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen, was dann 11 Cent/Liter an Mehrkosten betrifft. Erst danach soll der Preis der Verschmutzungsrechte sich über einen Handel bilden und innerhalb eines Korridors von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Mit diesen Verschmutzungsrechten müssen nicht die Endkunden handeln, sondern Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen oder liefern. Sie bewirken aber, dass es an der Tankstelle und beim Heizen teurer wird.

Anfang 2020 sinkt die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent. Die Bahn will die Steuerentlastung voll an die Reisenden weitergeben. Damit würden die Tickets um zehn Prozent günstiger. Weil Bahnfahrer unter dem maroden Schienennetz in Deutschland durch Verspätungen leiden, wollen Bund und Deutsche Bahn bis 2030 rund 86 Milliarden Euro in die Schieneninfrastruktur investieren.

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahn-Tickets wird den Fiskus nach Angaben von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) rund 400 Millionen Euro im Jahr kosten. Dieses Geld will sich der Staat zurückholen, indem er die Luftverkehrsabgabe im entsprechenden Umfang erhöht. Die Abgabe beträgt heute mindestens 7,38 Euro. Die nächsten Stufen sind 23,05 und 41,49 Euro für längere Flüge. Außerdem will die Koalition Dumpingpreise bei Flugtickets verhindern. Diese sollen nicht zu einem Preis unterhalb der Steuern, Zuschläge und Gebühren verkauft werden dürfen.

Die Dämmung und Sanierung von Gebäuden für den Klimaschutz wird ab 2020 steuerlich gefördert. Dabei soll nicht nur eine Komplettsanierung von der Steuer abgesetzt werden können, sondern auch Teilsanierungen wie ein neues Dach oder neue Fenster.

 

Information zur Eintragung von Ortsteilnamen (20.10.2019)

Information zur Eintragung von Ortsteilnamen in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach aus dem Standesamt/Einwohnermeldeamt

Durch vermehrte Anfragen und auch teilweise Beschwerden von Einwohnern unserer Landgemeinde im Einwohnermeldeamt bzw. Standesamt teilen wir folgendes mit:
Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat mit Schreiben vom 15.06.2009 mitgeteilt, dass seit dem 01. Januar 2009 der Erlass des Thüringer Innenministeriums zur Bezeichnung von Orten in den Personenstandsbüchern und -urkunden nicht mehr gültig ist. Seit dem Inkrafttreten unserer Landgemeinde am 01.01.2019 sind die in den Personenstandsregistern zu beurkundenden Orte ausschließlich mit der amtlichen Gemeindebezeichnung zu benennen, die Eintragung von Ortsteilnamen ist nach der aktuellen Rechtslage ausgeschlossen.

Einer daraufhin von der Personenstandsbehörde des Landratsamtes des Ilm-Kreises Arnstadt am 02.07.2009 verfassten Stellungnahme an das Thüringer Landesverwaltungsamt, dass ein Wiederaufleben einer entsprechenden landesrechtlichen
Regelung hinsichtlich der Beurkundung von Ortsteilnamen begrüßt wird, wurde bis zum heutigen Tage nicht entsprochen.

Annahme von Baum- und Strauchschnitt (16.10.2019)

Wo Annahmestelle: Hüttenstraße 48, Bauhof (Container)

Mittwoch              16.10.2019     09 - 12.00 Uhr
Donnerstag:          17.10.2019     13 - 17.00 Uhr
Freitag                  18.10.2019     09 - 12.00 Uhr
Samstag:               19.10.2019     09 - 12.00 Uhr

Donnerstag:          24.10.2019     13 - 17.00 Uhr
Freitag                  25.10.2019     09 - 12.00 Uhr
Samstag:               26.10.2019     09 - 12.00 Uhr

Touristische Infrastruktur [3] (04.10.2019)

Ein neuer Wegweiser steht seit Kurzem am Rennsteig. Gesponsort wurde dieser durch Toni Rose. Beim Aufstellen und Befestigen half ihm Jens Schmidt.

Der alte Wegweiser war in die Jahre gekommen und stellenweise ziemlich morsch.

neuer Wegweiser

Kirmes an diesem Wochenende (27.09.2019)

Freitag, 27.09.2019
17:00 Uhr    Anbraten
18:00 Uhr    Kirchweihgottesdienst mit anschließendem Fackelumzug (Start am Nahkauf)
                   und Kirmesdisko

Samstag, 28.09.2019
09:00 Uhr     Kirmesständchen
20:00 Uhr     Kirmestanz mit LIVE-MUSIK u. beliebter Showeinlage

Sonntag, 29.09.2019
10:00 Uhr     Frühschoppen
                     Mittagessen
14:00 Uhr     Familiennachmittag mit Kaffee u. Kuchen, Blasmusik, Hüpfburg, Kinderpro-
                     gramm, Schießbude sowie Oskar`s DDR-Softeis
17:00 Uhr     Kirmessprüche
                     Abendbrot
18:00 Uhr     Traditionelles Kirmesbegräbnis

Veranstaltungsort: Zelt auf der Festwiese
Veranstalter:          Kirmesverein Neustadt

Ortschaftsratssitzung vom 25.09.2019 (26.09.2019)

Der nachfolgende Beitrag stammt aus der Facebook-Gruppe: Wir gestalten unsere Landgemeinde [link].

Neues aus dem Ortschaftsrat!
Am gestrigen Abend fand unter Leitung des stellvertretenden Bürgermeisters Thomas Köhler die Ortschaftsratssitzung im Rentnertreff statt. Bürgermeister Macheleidt war entschuldigt.
Zur Veranstaltung selbst war die Presse anwesend, Einwohnerinnen und Einwohner blieben der Sitzung leider fern.
Themen des Abends waren die anstehende Gestaltung des Ortskerns in Neustadt - mit umfangreicher Planungsleistung wird gerechnet um die Bushaltestelle entsprechend rechtlicher Vorschriften zu errichten. Weiteres Thema war der Kindergarten in Neustadt - Einigkeit herrschte unter den Räten - es muss ein Neubau am selben Ort werden. Ein Besuch beim Dart Club ist geplant um jeden der Beteiligten in die Planung und die Gespräche einzubinden.
Weiter wurden Haushaltsplanungen und Investitionen im Bereich Straßenbau besprochen.
Auf meinen Vorschlag bzw. Antrag hin, wurde angeregt alle Vereine zu unterstützen... Neustadt hat pro Kopf 5€ zur Verfügung- somit stehen der Gemeinde ca. 4500€ zur freien Verfügung. Es sollte so viel Geld wie möglich an die Vereine gehen... ich hoffe es wird so kommen.
Beschwerden gab es im Hinblick auf den Tourismus und Gewerbeverein- es findet seit Jahren keine aktive Vereinsarbeit statt und der Verein ist nur auf dem Papier lebendig, so ein Rat in seiner Ausführungen.
Bürgermeister Grimm kam später zur Sitzung dazu und erläuterte kurz den Fortschritt der Bauleistungen in Altenfeld....
Zügig und ohne unnütze Diskussionen über Landesregierung und Bund konnte die Sitzung geschlossen werden.

Anmerkung der Redaktion: Es gibt in Neustadt keinen Bürgermeister mehr. Mit der Bildung der Landgemeinde sind diese nur noch Ortsteilbürgermeister. Verfasst wurde der Artikel von Matthias Hettstedt in o.g. Facebook-Gruppe.

Ortschaftsratssitzung (24.09.2019)

Am Mittwoch, den 25.09.2019, findet die nächste Ortschaftsratssitzung statt. Die Tagesordnung lesen sie [hier]

Touristische Infrastruktur [2] (22.09.2019)

Versprochen wurde durch den Ortschaftsratsvorsteher in einer der letzten Gemeinderatssitzungen vor der Gebietsreform das Auffüllen der Einfahrt an der Grillhütte. Getan hat sich seitdem nichts.

mittlerweile stellenweise ein Absatz von über 10cm
ausgespülte Zufahrt zur Grillhütte

keine Neuwahl vor 2022? (17.09.2019)

Im jüngsten Amtsblatt ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des Thüringer Landtages bekannt gemacht. Wer hoffte, es gibt eine Wahlbekanntmachung für den Ortsteil Altenfeld, der irrt. Im Ortsteil Altenfeld der Landgemeinde wird es keine Wahl eines neuen Ortsteilvorstehers geben.

Der amtierende Ortsteilvorsteher bleibt im Amt. In einer Doppelfunktion übt Peter Grimm die Funktion des Bürgermeisters der Landgemeinde Großbreitenbach und die des Ortsteilvorstehers in Personalunion aus. Diese Bündelung der Ämter lässt leider die Kommunalordnung zu. Ob dies gut ist für das Zusammenwachsen der Landgemeinde und deren Ortsteile ist, darf bezweifelt werden.

Ebenfalls hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeister beschlossen. Hier war der Höchstbetrag (Beschluss 20/2(2)/19) gerade noch zumutbar. Die Dienstaufwandsentschädigung beträgt somit 238,00 € monatlich. Hinzu kommt die monatliche Besoldung entsprechend der beschlossenen A14. Da wie bei der Dienstaufwandsentschädigung auch hier von einem Höchstbetrag auszugehen ist, kann man mit ca. 6400 € rechnen.

Wenn das nicht schon genug wäre, gibt es als ehrenamtlicher Ortsteilvorsteher von Altenfeld noch einmal 1335 € obendrauf.

Während die neu gewählten Ortsteilvorsteher (Großbreitenbach, Herschdorf, Allersdorf und Willmersdorf) sich mit einer reduzierten Aufwandsentschädigung (siehe Hauptsatzung der Landgemeinde) begnügen müssen, werden die anderen amtierenden Ortsteilvorsteher bis zum Ende ihrer Wahlperiode fürstlich entlohnt.

Wie heißt es so schön: Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man. (Arthur Schopenhauer)

Touristische Infrastruktur [1] (14.09.2019)

20 Jahre Stillstand und eine Gemeindereform später ändert sich langsam etwas in Sachen Tourismus.
Tagtäglich fuhren der Ortschaftsrats-vorsteher, sein Gemeindearbeiter und der Tourismusverantwortliche an der Info-Tafel am Nahkauf vorbei und nie störten sie sich an einem touristischen Aushängeschild der Gemeinde Neustadt, was schief stand. Jetzt, 20 Jahre später, wurde es gerichtet. Ein erster Schritt in ein besseres Neustadt wurde unternommen.

Gullyreinigung (12.09.2019)

Die Gullys im Ortsteil Neustadt der Landgemeinde Großbreitenbach wurden vor einiger Zeit von Mitarbeitern des Bauhofes gereinigt.

Pedelecs für die Landgemeinde (12.08.2019)

Im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Nutzungsgebühren für die Pedelecs beschlossen. Informationen finden sie [hier]

Mitteilung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (10.08.2019)

Die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach und die bisherigen Mitgliedskommunen wurden mit dem zweiten Neugliederungsgesetz des Landes Thüringen zum 31.12.2018 aufgelöst.
Zusammen bilden sie nun die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach mit den Ortsteilen: Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt a. Rstg., Wildenspring und Willmersdorf.
Sitz der Verwaltung ist im Rathaus Großbreitenbach.

Die Postanschrift lautet:

Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Markt 11
98701 Großbreitenbach

Für eine befristete Übergangszeit bleiben alle Telefonnummern und Mailadressen bestehen.

Telefon:  036781 481-0
Telefax:  036781 481-14

E-Mail:

kontakt@lg-grossbreitenbach.de

Öffnungs- und Sprechzeiten finden sie unter [link]

kurzer Aufreger in der Zeitung (09.08.2019)

Eine Beschwerde durch C. Linke an die Lokalpresse der Thüringer Allgemeinen, Lokalausgabe Ilmenau, über diese Webseite zog einen Artikel nach sich. Lokalreporter Hess nahm sich der Beschwerde an und verfasste den Bericht. Einige Fragen per Mail der Lokalredaktion der TA wurden beantwortet und in den Artikel eingearbeitet. Eine Folgemail mit weiteren Fragen konnten durch die Webseitenredakteure nicht rechtzeitig beantwortet werden. Aus diesem Grunde enthält der Artikel in der TA einige grundsätzliche Fehler, die wir hier nicht kommentieren möchten.

Auf Grund der Beschwerde von Frau Linke explodierten, wie zu erwarten war, die Besucherzahlen für den 08.08. Am heutigen Folgetag war wieder alles normal. Ob sich die Aufregung gelohnt hat, muss die Beschwerdeführerin für sich persönlich beurteilen.

Als Anlage geben wir ihnen die Statistik der letzten 30 Tage zur Kenntnis. Diese beinhaltet die Besucher der Webseite. Eine Statistik über die Besucher des gästebuches können wir leider nicht anbieten.

 

Straßenumbenennung (24.07.2019)

Mit Wirkung zum 01. August 2019 tritt die Umbenennung von Straßen in der Landgemeinde Großbreitenbach in Kraft. Per Allgemeinverfügung gab die Verwaltung dies im letzten Amtsblatt (Nr. 10/2019 vom 12. Juli 2019) bekannt.

Fast alle Ortsteile der Landgemeinde sind von dieser Umbenennung betroffen. In Neustadt wird lediglich eine Straße umbenannt. Um eine Verwechslung mit Straßen in anderen Ortsteilen zu vermeiden, entschied sich der Stadtrat, folgende Straße in Neustadt umzubenennen.

Aus der "Schulstraße" wird künftig die Straße "An der alten Kirche".

Als Betroffener haben sie für die Umschreibung teilweise die Kosten zu tragen. Die Änderung der Ausweise/Reisepass im Einwohnermeldeamt ist kostenfrei, Ebenso die Ummeldung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle in Ilmenau oder Arnstadt. Von dort wird dann automatisch das KBA (Kraftfahrtbundesamt) und in Folge ihre KFZ-Versicherung informiert.

Die Information weiterer Institutionen obliegt ihnen. In der Regel kann man dies per Mail oder online erledigen. Folgende Einrichtungen sind zu informieren:
- Arbeitgeber
- Personalabteilung
- private Versicherungen
- Rentenversicherer
- ggf. Gewerbeamt
- Geldinstitut
- online-Händler (z. Bsp. paypal, ebay, amazon)

100 Prozent sind gerade genug (19.07.2019)

In der vergangenen Ortschaftsratssitzung wurde der Ortschaftsvorsteher Macheleidt gefragt, ob er die an ihn gezahlte Aufwandsentschädigung für gerecht und angemessen hält.

Seine Antwort auf diese Frage lautete: "JA". Er halte die Aufwandsentschädigung als angemessen für seine geleistete Tätigkeit.

Diese hat sich jedoch mit der Bildung der Landgemeinde Großbreitenbach um ein vielfaches verringert. Viele Aufgaben, welche als eigenständige Gemeinde zu erledigen waren, werden jetzt im Gemeindeverbund erledigt.

Auch ein gewisses Sozialverhalten gegenüber den neu gewählten Vorstehern der Ortsteile Großbreitenbach, Herschdorf, Allersdorf und Willmersdorf war bei Macheleidt nicht zu vernehmen. So sitzen jetzt in den gemeinsamen Beratungen der Ortschaftsvorsteher Bezieher mit unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen.

Während Macheleidt als Begründung nachschob, es gebe ja nicht wie im öffentlichen Dienst Anpassungen, vergaß er jedoch die durch die Interessengemeinschaft im Jahre 2011 massive Erhöhung von 1060 Euro auf 1335 Euro. Dies macht in Summe eine Mehrbelastung des Landgemeindehaushaltes nur für Neustadt einen Betrag von 25 000 Euro.

Auf eine Anfrage eines Einwohners bezüglich der Schneeräumung vor dem Kindergarten in Neustadt erfolgte die Antwort: "dies kann die Landgemeinde nicht stemmen und ist nicht zu bezahlen."

Kirchgemeinde will Friedhof abstossen (09.07.2019)

Einen Antrag der besonderen Art stellte die Kirchgemeinde in der letzten Ortschaftsratssitzung. Sie möchte den Meininger Friedhof der politischen Gemeinde übertragen.

Als Gründe wurden die unterschiedlichen Satzungen und Gebührenordnungen benannt. Dies soll im Zuge der Übertragung auf die politische Gemeinde geändert bzw. angeglichen werden.

In diesem Zusammenhang sollen nach dem Willen der Kirchgemeinde gleich die Grundstücksangelegenheiten geklärt werden. Der Wasserbehälter steht nämlich auf dem Kirchengrundstück. Bei den Verhandlungen müsste ebenfalls der Erbpachtvertrag aufgelöst werden, welcher im Zuge der Aufstellung des B-Planes Ferienpark abgeschlossen wurde. Hier hatte die Kirche kürzlich eine Pachterhöhung von 600€ auf 800€ angekündigt. Von Seiten der Gemeindevertreter war zu hören, sollte dies nicht gelöst werden, gibt es auch keine Übernahme.

Die Kirchgemeinde versucht seit Jahren den Meininger Friedhof auf die politische Gemeinde zu übertragen. Am Haushaltssicherungskonzept der vergangenen Jahre scheiterte dies immer wieder. Nun sieht sich die Kirchgemeinde nach Gründung der Landgemeinde endlich am Ziel. Endgültig entscheidet jedoch der Stadtrat diesen Antrag.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Antrag einstimmig zu.

genehmigtes Feuerwerk (07.07.2019)

In der vergangenen Ortschaftsratssitzung informierte Bürgermeister Grimm über eine anonyme Beschwerde bezüglich des Feuerwerkes vom 22.06.. Nach seinen Aussagen handelte es sich um ein durch das Amt für Arbeitsschutz genehmigtes Feuerwerk.

Verpflichtung der Ortschaftsräte (04.07.2019)

Neustadts Ortschaftsvorsteher Macheleidt verwechselte in der gestrigen konstituierenden Sitzung wiederholt die Begriffe Legislative und Legislatur während der Verpflichtung der Ortschaftsräte. Anwesend waren 5 von 6 der neungewählten Ortschaftsräte. Der auf Grund der Scheinkandidatur von Macheleidt, dieser nahm wie zu erwarten das Mandat nicht an, nachrückende Jens Babiuch war entschuldigt.

Per Handschlag verpflichtete Macheleidt Matthias Hettstedt, Andre Leipold (beide CDU/UL) sowie Thomas Köhler, Nico Dame und Marco Eichhorn (alle IG Neustadt) zur gewissenhaften unabhängigen Ausübung ihres Mandats.

Im Anschluss verabschiedete Macheleidt die erschienen ehemaligen Gemeinderäte Alfons König, Leander Lutz (beide CDU) sowie Horst Brettel und Michael Beetz (beide IG Neustadt) und bedankte sich für ihre jahrelange Mitarbeit.

Als weiterer Tagesordnungspunkt stand die Wahl des stellvertretenden Ortschaftsvorstehers auf dem Programm. Hier wurde Matthias Hettstedt für die CDU/UL und Thomas Köhler (IG) vorgeschlagen. Wer jedoch davon ausging, dass der Kandidat mit den meisten Stimmen bei der Kommunalwahl zum Zuge kommt, irrte. Nach Auszählung der geheimen Wahl wurde Köhler mit vier und Hettstedt mit zwei Stimmen bedacht. Somit wurde Köhler zum stellvertretenden Ortschaftsvorsteher gewählt.

Bürgermeister Grimm beglückwünscht den Neustädter Macheleidt nach der Wahl zu dessen 20jährigem Dienstjubiläum als Ortsvorsteher. Macheleidt wurde am 01.07.1999 zum ersten Mal gewählt.

Der Posten des stellvertretenden Ortschaftsvorsteher ist eine ehrenamtliche Aufgabe und zieht keine Aufwandsentschädigung sowie Kosten für die Landgemeinde Großbreitenbach nach sich.

konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates (02.07.2019)

Das in Neustadt die Uhren teilweise anders gehen ist weitestgehend bekannt. So wurde die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates nur einem ausgewählten Personenkreis mitgeteilt. Eine Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung wird da schon einmal vergessen. Somit gibt es bisher keinerlei Informationen für die Einwohnern, obwohl der Tagesordnungspunkt "Bürgeranfragen" aufgeführt ist.

Sollten sie dennoch Interesse an dieser Veranstaltung haben, dann kommen sie doch am 03.07.2019 um 19:30 ins Gemeindezentrum. Dort wird dann der neue Ortschaftsrat verpflichtet und der alte Gemeinderat verabschiedet. Weiterhin wird der stellvertretende Ortschaftsvorsteher gewählt.

Die Tagesordnung finden sie wie gewohnt [hier].

Landgemeinde hat neue Führung (28.06.2019)

In der gestrigen Sitzung des Stadtrates gab es viele Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Bei mehreren ging es um die Besetzung von Führungspositionen der Landgemeinde.

Nachdem das älteste anwesende Stadtratsmitglied Rainer Hornschuh den neugewählten Bürgermeister Grimm, der mit dem Zusatz: "so wahr mir Gott helfe", den Amtseid abgenommen hatte, bedankte sich dieser und wünschte eine vertrauensvolle und fruchtbringende Zusammenarbeit mit dem Stadtrat. Der ehemalige VG-Vorsitzende und scheidende Beauftragte der Landgemeinde Andreas Beyersdorf (CDU) bedankte sich ebenfalls und setzte seine Hoffnung auf eine gute Zukunft der Landgemeinde.

Die künftigen Stadträte, anwesend waren 27 von 30, wurden  im Anschluss per Handschlag verpflichtet.

Recht straff ging es danach weiter mit der Tagesordnung. Auf dieser Stand die Wahl des 1. und 2. Beigeordneten, sowie des Stadtratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Wir listen hier die Kandidaten und das Wahlergebnis auf.

Wahl des 1. Beigeordneten: Volker Hertwig (26 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Wahl des 2. Beigeordneten: Axel Enders (4 Stimmen)
Matthias Gruhn (18 Stimmen)
Dirk Macheleidt (6 Stimmen)
Stadtratsvorsitzender:   Andreas Beyersdorf (18 Stimmen)
Francoise van Huck (10 Stimmen)
stellv. Stadtratsvorsitzender: Robin Anders (16 Stimmen)
  Francoise van Huck (12 Stimmen)

Für den Ortsteil Neustadt war bei dieser Wahl nichts zu holen. Mit lediglich 6 Stimmen erhielt der Neustädter Ortschaftsvorsteher Dirk Macheleidt (IG) nicht einmal die Stimmen der gebildeten Fraktion WFE/IG/TEO/ULBA_LG/FWG.

konstituierende Sitzung des Stadtrates (26.05.2019)

Am Donnerstag, den 27.06.2019, findet in der Feuerwehr in Großbreitenbach die erste Sitzung des Stadtrates nach der Kommunalwahl statt. Die Tagesordnung finden sie [hier]

Tag der offenen Tür (24.06.2019)

Der Neustädter Gemeindearbeiter ist wieder im Dienst und alles ist beim Alten. Während der Arbeit wird wie bisher mehr privat erledigt, als für den Ortsteil zu arbeiten.

So wurde er gesehen, wie er Frostschutz Einwohnern nach Hause gefahren hat. Versorgungsfahrten sind ebenfalls weiter an der Tagesordnung.

In der Zeit, als Vertretung aus anderen Orten der Landgemeinde anwesend waren, wurde nach Feierabend der Bauhof verschlossen. Dies gibt es seit der Arbeitsaufnahme des Gemeindearbeiters nicht mehr. Das Tor steht immer offen. Am heutigen Abend wurde sogar vergessen, das Rolltor zu schließen.

Tag der offenen Tür im Bauhof.

Sperrung Gabelbach (21.06.2019)

Folgende Straßensperrungen machen sich wegen des Gabelbachbergrennens erforderlich:

- 21. Juni: Schwanitzstraße (teilweise), Marktstraße und Weimarer Straße bis Kreuzung Poststraße 14 - 18 Uhr

- 21. - 23 Juni: Naumannstraße komplett

- 22. - 23. Juni: Waldstraße bis zum Gabelbach-Hotel

NEUstart für NEUstadt unternimmt etwas (20.06.2019)

Nachfolgend eine Information der CDU aus Facebook. Hiermit teilen wir den Bericht.

24 E-Bikes für Kommunen (19.06.2019)

Am Mittwoch sollen die neuen E-Bikes übergeben werden. Laut Presseinformationen wird die KOMET-Region Großbreitenbach 24 E-Bikes erhalten. Die 24 E-Bikes setzen sich wie folgt zusammen, 2 Lastenfahrräder, 3 Mountainbikes, 16 Trekkingräder für Damen und Herren und drei Kinderräder.

Die Räder können von Gästen, Einheimischen sowie Angestellten der Veraltung genutzt werden. Routenvorschläge für die Nutzung gibt es bereits.

Ob in diesem Zusammenhang die Neustädter Ladestation, welche bereits vor einigen Jahren errichtet wurde, ein Hinweisschild erhält ist nicht bekannt.

Abfahrt Ilmenau-Ost gesperrt (17.06.2019)

Ab Dienstag müssen sich Autofahrer auf neue Behinderungen auf der A71 einstellen. Die Abfahrt Ilmenau-Ost wird in Fahrtrichtung Schweinfurt für mehrere Wochen gesperrt. Die Vollsperrung soll nach Informationen des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr bis Ende Juli andauern.

Da gleichzeitig in der Erfurter Straße in Ilmenau das neue Wohngebiet Friedhof-West erschlossen wird und dort eine Ampel den Verkehr regelt, ist mit massiven Rückstaus zu rechnen. Eine Alternative bildet die Abfahrt Stadtilm mit dem Streckenverlauf über Bücheloh.

Future-Stammtisch 1.0 (15.06.2019)

Nachfolgend ein Artikel aus der Facebook-Gruppe "Wir können Landgemeinde!!! Mein Motto für die Wahl! Eure Stimme zählt !!!" zum stattgefundenen Stammtisch. Verfasst von Frank Reichel.

Am 13.06.2019 um 19:00 Uhr trafen sich nach der Kommunalwahl auf Einladung von Frank Reichel und Matthias Hettstedt interessierte Menschen im Hotel Hubertus zu einem Themenabend rund um die neue Landgemeinde Stadt Großbreitenbach. 📷 Mit großem Interesse und zahlreichen neuen Ideen im Gepäck freuten sich die Initiatoren des Themenabends über die rege Teilnahme.

Grundsatzthemen waren:
- Zustand Mehrgenerationenpark Neustadt
- Zustand Brunnengasse Neustadt
- Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit mit Jugendlichen/Senioren
- Vereinsarbeit
- Zustand Bauhof, Bushaltestellen, Parkplatzsituation
- Kurtaxe-Subventionen beim ÖPNV
- Lückenschluss zu Oberhof und Masserberg
- Zustand der Kindertagesstätte Neustadt

Der Mehrgenerationenpark wurde mittlerweile von einem Sachverständigenbüro begutachtet. Das Gutachten steht noch aus, jedoch sind einige Geräte des Trimm-Dich-Pfades in desolatem Zustand. Sobald das Gutachten vorliegt, werden diese Geräte wohl wieder instand gesetzt werden müssen.

Der Zustand der Brunnengasse wurde fotografisch dokumentiert und ist mit einer dementsprechenden Sachstandsmitteilung der Verwaltung der Landgemeinde übersandt worden.

Für die Jugendarbeit wird die Suche nach einer Räumlichkeit forciert. Derzeit sind keinerlei Auskünfte über den damaligen Jugendclub in Neustadt vorhanden. In Kürze wird in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen der Landgemeinde in Herschdorf ein Konzept erarbeitet, wie der neue Jugendraum in Neustadt aussehen kann.

Sogar Urlaubsgäste aus dem Saarland nahmen an der Veranstaltung teil und gaben rege Auskunft über Ihre Dörfer und Städte und Ihre Konzepte.

Wir möchten Sie jetzt schon zu unserem nächsten Stammtisch einladen. Gibt es ein Thema, das Ihnen wichtig ist und über das Sie gerne mit anderen Menschen sprechen möchten? (schreiben Sie uns oder Mail oder….. denk dir da was aus…bitte!!! Wünschen Sie sich ehrliche Diskussionen mit Tiefgang? Wollen Sie authentische Gesprächspartner aus allen Gesellschaftsschichten?

Schönes Fazit des Abends: Fast alle Besucher/innen hatten Interesse, den Stammtisch künftig noch aktiver zu gestalten und wiederzukommen. Es wurde viel genetzwerkt, gelacht und sich einfach mal gut unterhalten. Um allen Partnern auch zukünftig den passenden Rahmen im entsprechenden Ambiente zu bieten, wird es nicht der letzte Stammtisch gewesen sein - dieses Event wird ab sofort regemäßig stattfinden.

TÜV überprüft Spielplatz (12.06.2019)

"Was lange währt, wird gut" lautet das Sprichwort. Die Hoffnung auf ein gutes Ende haben Einwohner des Ortsteiles noch nicht aufgegeben.

Am heutigen Tage wurde der Zustand der Spielgeräte im Mehrgenerationenpark vom TÜV überprüft. Nachdem mehrfach schon beim Ortsschaftsvorsteher Macheleidt der teilweise desolate Zustand der Spielgeräte, ohne jeglichen Erfolg, moniert wurde. In diesem Fall wurde Matthias Hettstedt aktiv, der einzelne Bürgerbeschwerden direkt in der Verwaltung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach eingereicht hat.

Es scheint also doch vorwärts mit Neustadt zu gehen, nachdem die "alten" Gemeinderäte abgewählt wurden. Eine permanente Schuldverschiebung auf zu wenig Geld, wie dies der Ortschaftsvorsteher Macheleidt immer als Begründung angeführt hat, zieht nun offenbar nicht mehr. Hauptsache die üppige Aufwandsentschädigung kommt jeden Monat pünktlich.

Über den Ausgang der TÜV-Prüfung und deren Folgen werden wir berichten.

Foto: Frank Reichel

Stichwahl beendet (09.06.2019)

Sie haben gewählt: Für die kommenden 6 Jahre ist Peter Grimm der neue Bürgermeister der Landgemeinde Großbreitenbach. Ob er den Posten als Ortschaftsvorsteher Altenfeld niederlegt oder beibehält, erfahren sie demnächst hier.

Landgemeinde Grimm? (06.06.2019)

Am Pfingstsonntag, dem 09.06.2019, geht es in die Finalrunde. Dann findet die Stichwahl zum Bürgermeister der Landgemeinde Großbreitenbach statt. Sie entscheiden dann über die Person, welche die kommenden 6 Jahre die Geschicke der Landgemeinde in der Hand hält.

Im ersten Wahlgang lag der Altenfelder Ortschaftsvorsteher Peter Grimm mit 49,7% vorn. Das SPD-Mitglied Grimm hat sich entschieden, als "WFE - Wir für Euch" Kandidat ins Rennen zu gehen, um seine Wahlchancen zu erhöhen, da die SPD derzeit keinen so guten "Lauf" hat. Der Zweitplatzierte Volker Hertwig vereinte 21,6% der Stimmen auf sich.

Nach vorliegenden Informationen haben bereits über 1500 Wahlberechtigte sich die Briefwahlunterlagen zu schicken lassen. Was im Falle einer gültigen Stimmabgabe der Briefwahlteilnehmer einer Wahlbeteiligung von über 26% entspräche.

Sollte der Altenfelder Ortschaftsvorsteher die Wahl gewinnen und Bürgermeister der Landgemeinde werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass es in Altenfeld Neuwahlen geben wird. Denn die Thüringer Wahlordnung lässt es zu, das der hauptamtliche Bürgermeister gleichzeitig Ortschaftsvorsteher von Altenfeld bleiben könnte. Somit würde er im Falle seiner Wahl neben dem hauptamtlichen Bürgermeisterposten (Besoldung A14, ca. 5000€ mtl.) auch die Funktion des  ehrenamtlichen Ortschaftsvorsteher (1330€ mtl.) ausüben dürfen. Sein Mandat als Ortschaftsrat wird Grimm mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht annehmen, so dass es einen Nachrücker in Altenfeld geben wird.

Ob es im Falle einer Ämterhäufung in den anderen Ortsteilen der Landgemeinde gerne gesehen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Da die Tochter des Altenfelder Kandidaten in der Landgemeinde als geschäftsführende Beamte fungiert, ist unter Umständen ein Interessenskonflikt nicht auszuschließen. Hier bleibt abzuwarten, ob dies auf Dauer gut geht und dem Zusammenwachsen der Landgemeinde nicht zur Last fällt.

Die bisher als Stadträte der Landgemeinde angeschriebenen Gewinner werden bzw. haben bereits Post erhalten und müssen sich nun erklären, ob sie ihr Mandat annehmen. Bis die endgültigen Stadträte feststehen, wird es noch ein paar Tage dauern. Wir werden sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Generationenwechsel nicht gelungen (02.06.2019)

Die Neustädter Wähler haben ihr Bestes versucht, um einen Generationenwechsel im Ortschaftsrat zu erlangen.

Dies wäre auch gelungen, wenn es nicht einen machtbesessenen, cholerischen und geldgierigen Scheinkandidaten gegeben hätte. Mit den Stimmen dieses Kandidaten der Interessengemeinschaft hat dieser Wahlvorschlag 4 von 6 Sitzen im Ortschaftsrat erlangt. Eine Verjüngung sieht hier zumindest anders aus. Mit dem Nachrücker in der IG-Truppe gibt es dann zwei "66er" im Ortschaftsrat. Während der Ortschaftsvorsteher in den vergangenen Jahren stets durch verbale Ausfälle auffiel, verdiente sich der Nachrücker als schweigender Zustimmer seine Sporen.

In der CDU-Fraktion ist der Generationenwechsel ebenfalls nur teilweise gelungen. Immerhin hat es ein "Neuling" in den Ortschaftsrat geschafft. Ebenfalls ein "66er". Dieser saß bereits vor einigen Jahren im Gemeinderat von Neustadt. Eine tragende Säule war er zu mindestens damals nicht.

Ein wichtiges Ergebnis der Ortschaftswahl ist und bleibt die Abwahl der "Ja-Sager" aus dem alten Gemeinderat der IG Neustadt. Mit dieser Abwahl haben die NeustädterInnen Inkompetenz und Sippenverhalten teilweise abgestraft. Schmerzhaft hingegen das Stimmverhalten von mindestens 50 Einwohnern, denn diese waren einfach zu dumm, um die Scheinkandidatur zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren.

Ein Generationenwechsel sieht anders aus.

gewählte Mitglieder für den Ortschaftsrat (29.05.2019)

Jetzt ist es geschafft. Alle Stimmen wurden ausgezählt. Als Letztes stehen jetzt die Zahlen für den Ortschaftsrat fest.

Was fällt beim Anschauen der Ergebnisse auf? Es gibt immer noch einige NeustädterInnen, die einfach nicht die Scheinkandidatur des Ortschaftsvorstehers Macheleidt durchschauen oder verstehen wollen. Obwohl an letzter Stelle auf dem Wahlzettel stehend war von vornherein klar, er wird sein Mandat zu 99,9 Prozent nicht annehmen wird. Aus diesem Grund hat die Interessengemeinschaft ihr Ziel erreicht und ist dafür mit 4 Sitzen "belohnt" worden. Die zwei anderen Ratsplätze gehen an die CDU.

Da der Ortschaftsvorsteher sein Mandat nicht annehmen wird, haben wir gleich den Nachrücker als gewählt dargestellt.

Wahlvorschlag 1: CDU/offene Liste

Kandidat Stimmen

gewählt

Hettstedt, Matthias

216

ja

König, Alfons

111

nein

Leipold, Andre

127

ja

Lutz, Leander

104

nein

Reichel, Frank

26

nein

Schulz, Andre 

 62

nein 

Wahlvorschlag 2 - Interessengemeinschaft Neustadt

Kandidat

Stimmen

gewählt
Köhler, Thomas

172

ja

Eichhorn, Marco

132

ja

Dame, Nico

165

ja

Babiuch, Jens

126

nein, Nachrücker

Beetz, Michael

73

nein

Welsch, Herbert

68

nein

Rose, Dunja

58

nein

Brettel, Horst

76

nein

Macheleidt, Dirk

159

ja

gewählte Mitglieder für den Stadtrat (28.05.2019)

Die Auszählung ist beendet und die gewählten Bewerber um ein Stadtratsmandat stehen fest.

Änderungen kann es jedoch noch geben, da am Pfingstsonntag die Stichwahl um den Bürgermeisterposten statt findet. Einer der Bürgermeisterkandidaten, Grimm (WFE) oder Hertwig (UWG), werden ihr Mandat niederlegen im Falle einer Wahl und es wird einen Nachrücker geben.

Auch eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, sollte sie nicht rechtzeitig in Rente gehen, könnte für Verschiebungen bei der Wählervereinigung WFE sorgen.

Ergebnisse Kommunalwahlen (27.05.2019)

Bürgermeisterwahl

Neustädter Kandidaten für den Stadtrat Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

Kandidat Stimmen

 gewählt

Hettstedt, Matthias (CDU)

304

 ja

König, Alfons (CDU)

67

 nein

Lutz, Leander (CDU)

106

 nein

Leipold, Andre (CDU)

66

 nein

Reichel, Frank (CDU)

17

 nein

       
Schmidt, Dominic (BGM)

 129

 

 ja

Lutz, Anne (BGM) 

 45

 

 nein

       
Köhler, Thomas (IG Neustadt) 

 162

 

 ja

Eichhorn, Marco (IG Neustadt) 

 103

 

 nein

Dame, Nico (IG Neustadt) 

 120

 

 nein

Babiuch, Jens (IG Neustadt)

 112

 

 nein

Beetz, Michael (IG Neustadt) 

 49

 

 nein

Welsch, Herbert (IG Neustadt) 

 64

 

 nein

Rose, Dunja (IG Neustadt) 

 40

 

 nein

Brettel, Horst (IG Neustadt) 

 60

 

 nein

Macheleidt, Dirk (IG Neustadt) 

 153

 

 ja

       
Schmidt, Daniela (TEO) 

 24

 

 nein

       
Beetz, Torsten (UWG) 

 37

 

 nein

Kandidaten für den Ortschaftsrat Neustadt (24.05.2019)

Zusammen mit der Wahl des Stadtrates der Landgemeinde wird auch der Ortschaftsrat  von Neustadt neu gewählt. Zu vergeben sind 6 Plätze im Ortschaftsrat.

In der vergangenen Wahlperiode wurde die Anzahl der Sitze im Gemeinderat auf Grund der gesunkenen Einwohnerzahl bereits auf 8 reduziert, von ehemals 12 Gemeinderatsmitgliedern bis 2014.

Auch hier von uns der Hinweis: Es wird kein neuer Ortschaftsvorsteher gewählt, beachten sie dies gegebenenfalls bei ihrer Stimmabgabe. Eine Mandatannahme seitens des amtierenden Ortschaftsvorstehers ist nicht zu erwarten, da es sich um eine Scheinkandidatur handelt.

Wahlvorschlag 1:
CDU/OL - Christlich Demokratische Partei Deutschlands / offene Liste

Lfd.Nr. Nachname, Vorname Geb.-Jahr Beruf Ort
1. Hettstedt, Matthias 1979 Polizist Hüttenstr. 8
2. König, Alfons 1962 Dipl.-Ing. Hüttenstr. 51
3. Leipold, Andre 1966 Gastronom Bahnhofstr. 40
4.  Lutz, Leander  1949  Bauingenieur  Hüttenstr. 11 
5.  Reichel, Frank  1968  Polizist a. D.  Hüttenstr. 6 
6.  Schulz, Andre  1971  Straßenbauer  Kahlert 1a 

Wahlvorschlag 2:

IG Neustadt/Rstg - Interessengemeinschaft Neustadt/Rstg

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.-Jahr

Beruf

Ort

1. Köhler, Thomas 1980 Dachdecker Kahlert 9
2. Eichhorn, Marco 1975 Elektriker Brandstr. 1
3. Dame, Nico 1980 Techniker Tannengrundstr. 24
4. Babiuch, Jens 1966 Schlossermeister Kirchgasse 17
5.  Beetz, Michael  1959  Polizist  Rennsteigstr. 25 
6.  Welsch, Herbert  1948    Bahnhofstr. 58 
7.  Rose, Dunja  1976  Dipl.-Ing. (FH)  Neue Straße 29 
8. Brettel, Horst  1946    Hüttenstr. 3 
9.  Macheleidt, Dirk  1966  Techn. Betriebswirt  Hüttenstr. 6a 

Mitfahrbänke aufgestellt (23.05.2019)

In dieser Woche wurden die Mitfahrbänke auch in Neustadt aufgestellt. Sie befinden sich an der Kreuzung Michaeliskirche/Nahkauf, in Kahlert, am Wasserturm und an der Rennsteighütte in Richtung Ilmenau.

Die am letztgenannten Standort "abgeworfene" Mitfahrbank steht an der Einfahrt zur Rennsteighütte. Ohne Fundament und Befestigung, geben wir dieser Bank nicht sehr große Chancen, dort dauerhaft stehen zu bleiben.

Genutzt werden können Mitfahrbänke von allen BürgerInnen. Wer auf einer Mitfahrbank sitzt, signalisiert: Mitfahrgelegenheit gesucht! Erkennbar sind die Mitfahrbänke durch die Aufschrift "Mitfahrbank" und einer Tafel, an der das Wunschziel – gut leserlich für die vorbeifahrenden AutofahrerInnen – angebracht ist.

Mitfahrbank an der Rennsteighütte
Mitfahrbank

Neues aus der Stadtratssitzung (22.05.2019)

Harmonisch verlief die letzte Stadtratssitzung der Landgemeinde Großbreitenbach. Von 68 waren 52 Stadträte anwesend. Neben der Presse waren auch 7 Gäste vor Ort.

Einleitend vermittelte Ute Bönisch vom KOMET-Projekt einen Zwischenstand über geleistete und bevorstehende Arbeiten. [https://www.biosphaere-komet.de/]

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verliefen bis auf einige mittlere Patzer reibungslos.

Der Erstellung des B-Planes im Bereich Schwimmbad/Campingplatz wurde zugestimmt. Bei der beabsichtigten Vergabe der Planungsleistungen Ausbau Hüttenstraße im Ortsteil Neustadt fehlte die Vergabesumme, aus diesem Grund wurde der Antrag seitens der Verwaltung zurückgezogen und auf die nächste Stadtratssitzung vertagt.

Ein wenig durcheinander verlief der Tagesordnungspunkt "Änderung von Straßennamen". Die vorbereiteten Sitzungsunterlagen waren wahrscheinlich beim Ausdrucken so durcheinandergeraten, dass in den Beschlüssen die Ortsteile falsch zugeordnet wurden zu den umzubenennenden Straßen. Die Umbenennung wurde dann Beschluss für Beschluss den zugehörigen Ortsteilen sortiert.

Bei solch schlecht vorbereiteten Sitzungsunterlagen muss man sicherlich hinterfragen, ob es keine Schlussdurchsicht gibt. Eine Überlastung der Mitarbeiter in der Verwaltung kann als Ausrede nicht gelten. Hier haben die Amtsleiter und die geschäftsführende Beamte ihre Hausaufgaben nicht erledigt.

Im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Anfragen bedankte sich der scheidende Beauftragte der Landgemeinde Großbreitenbach bei den Stadträten und Bürgern. Einzig Leander Lutz (CDU) dankte im Namen der Stadträte Andreas Beyersdorf. Von Seiten der anderen Stadträte kamen keine Äußerungen, geschweige denn ein Blumenstrauß oder ähnliches.

Statistiken (21.05.2019)

Auf dieser Seite haben wir einmal einige Statistiken vom Thüringer Landesamt für Statistik für sie bereit gestellt. Diese werden natürlich bei Bedarf aktualisiert. [weiter]

Bilden sie sich ihr eigenes Urteil und vertrauen sie nicht immer den Aussagen des Ortschaftsvorstehers.

3. Stadtratssitzung (20.05.2019)

Auch wenn sich in den Schaukästen der Ortsteile keine Einladungen befinden, am morgigen Dienstag findet die 3. Stadtratssitzung in Neustadt statt. [weiter]

Kandidaten für den Stadtrat Großbreitenbach (18.05.2019)

Ganze 118 Kandidaten bewerben sich um ein Mandat für den Stadtrat der Landgemeinde Großbreitenbach. Wir möchten ihnen lediglich die Neustädter Bewerber für diesen aufzählen.
Beachten Sie bei ihrer Stimmabgabe: Es findet keine Wahl des Ortschaftsvorstehers statt

Wahlvorschlag 1 - CDU/UL

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Ort

1. Hettstedt, Matthias 1979 Polizist Hüttenstr. 8
9. König, Alfons 1962 Dipl.-Ing. Hüttenstr. 51
14. Lutz, Leander 1949 Bauing. Hüttenstr. 11
16. Leipold, Andre 1966 Gastronom Bahnhofstr. 40
17.  Reichel, Frank  1968  Polizist a.D.  Hüttenstr. 6 

Wahlvorschlag 2 - BGM-Bürgergemeinschaft

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Ort

2. Schmidt, Dominic 1983 Dachdeckermeister Hüttenstr. 44
7. Lutz, Anne 1988 Kauffrau Rennsteigstr.13

Wahlvorschlag 5 - Interessengemeinschaft Neustadt/Rstg.

 
 
 

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Ort

1. Köhler, Thomas 1980 Dachdecker Kahlert 9
2. Eichhorn, Marco 1975 Elektriker Brandstr. 1
3. Dame, Nico 1980 Techniker Tannengrundstr. 24
4. Babiuch, Jens 1966 Schlossermeister Kirchgasse 17
5.  Beetz, Michael  1959  Polizist  Rennsteigstr. 25 
6.  Welsch, Herbert  1948    Bahnhofstr. 58 
7.  Rose, Dunja  1976  Dipl.-Ing. (FH)  Neue Straße 29 
8. Brettel, Horst  1946    Hüttenstr. 3 
9.  Macheleidt, Dirk  1966  Techn. Betriebswirt  Hüttenstr. 6a 

Wahlvorschlag 6 - TEO-Transparent-Ehrlich-Offen

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Ort

14. Schmidt, Daniela 1982 Krankenschwester Brandstr. 7

Wahlvorschlag 8 - UWG-Unabhängige Wählergemeinschaft

Lfd.Nr.

Nachname, Vorname

Geb.Jahr

Beruf

Ort

5. Beetz, Torsten 1983 Schlosser Bahnhofstr. 73

Sie können natürlich den Kandidaten ihrer Wahl aus 118 Bewerbern ankreuzen. Die hier Aufgeführten sind lediglich die ortsansässigen Bewerber um ein Stadtratsmandat.

Bürgermeisterkandidaten von Großbreitenbach (12.05.2019)

Am 26.05.2019 von 8:00 bis 18:00 finden die Kommunalwahlen in Thüringen statt. Neben dem Kreistag, Stadtrat von Großbreitenbach, den Ortschaftsräten der Ortschaften, einige Ortschaftsvorsteher wird auch der Bürgermeister der Landgemeinde gewählt.

Fünf Kandidaten haben die Aufstellungsrunde erfolgreich mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften gemeistert. Hierzu gehören zwei amtierende Ortschaftsvorsteher, der derzeit amtierende Beigeordnete der Stadt Großbreitenbach, der ehemalige Bürgermeister der Stadt Großbreitenbach sowie ein weiterer Kandidat.

Sie haben nun die Qual der Wahl. Entscheiden sie sich für einen neuen unerfahrenen Kandidaten oder einen der ehemaligen Bürgermeister. Während drei der Kandidaten ihren Beruf angeben, vermeiden es zwei Kandidaten diesen zu nennen (siehe unser Kommentar vom 09.05.). Bei einem der fünf Kandidaten besteht im Falle eines Wahlsieges die Bildung eines "Familienbetriebes" in der Landgemeinde, da bereits einige Familienmitglieder in der Stadtverwaltung angestellt bzw. verbeamtet sind. Ob dies dem Wohle und Gemeinschaftsgefühl der neuen Landgemeinde dienlich ist, müssen am Ende sie, werte Wähler, entscheiden.

Folgende Kandidaten bewerben sich um die Stelle des Bürgermeisters:

Wahlvorschlag 1
CDU/UL/UWG Hertwig, Volker 1972 Elektroinstallateur Großbreitenbach
Wahlvorschlag 2
GBB2000 Beier, Hans-Jürgen 1957 Mechaniker Großbreitenbach
Wahlvorschlag 3
WFE Grimm, Peter 1964  Selbstständig  Altenfeld 
Wahlvorschlag 4         
Einzelbewerber  Bräutigam, Steffen  1971  Selbstständig  Großbreitenbach 
Wahlvorschlag 5         
Einzelbewerber  Staude, Bernd  1959  Ing.-Ökonom, Betriebswirt  Böhlen 

Angst vor der Wahrheit - ein Kommentar (09.05.2019)

In regelmäßigen Abständen finden Wahlen statt. Ob nun Landtags- Kreistags- oder Kommunalwahlen. Ebenso oft haben die Wahlbewerber Angst, ihren Beruf zu offenbaren.

Denn es gibt einen Unterschied zwischen Beruf und ausgeübter Tätigkeit (Job).

Der Begriff Beruf wird wie folgt definiert: Ein Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer Eignung und Neigung systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft und gegen Entgelt ausgeübte Betätigung eines Menschen. [wikipedia]

Die ausgeübte Tätigkeit oder Job kann man wie folgt definieren: Tätigkeiten zeichnen sich häufig durch viele verschiedene Aufgaben aus und können nicht immer eindeutig benannt oder abgegrenzt werden. Sie sind bei weitem nicht so konkret wie ein Beruf und können ihre „Erscheinungsform“ auch immer wieder verändern. Hier wird der flexible und schnelllebige Charakter der Jobs besonders deutlich.

Ebenso wird auf den Wahlzetteln oft auch mit dem akademischen Grad getrickst. So vergessen einige Kandidaten gerne das (FH). Mit dem Weglassen dieser Bezeichnung wird dem Wähler suggeriert, dass man einen höheren akademischen Abschluss besitzt.

Um dies zu verdeutlichen, möchten wir ihnen einige Beispiele aus der aktuellen Kandidatenliste zeigen, die eine Tätigkeit als Berufsbezeichnung angeben.

So wird gern die Bezeichnung Selbstständig verwendet. Ebenso treten Bezeichnungen wie Angestellter im Außendienst, Rentner, Dipl.-Ing. Gartenbau, Dipl.-Ing., Unternehmer, Technischer Mitarbeiter, Selbstständiger Unternehmer, Angest. öffentlicher Dienst, Beamter, Produktionsleiter und Ingenieur auf.

Mit dem angeben von ausgeübten Tätigkeiten oder Weglassen von wirklich erworbenen akademischen Graden möchte sich der Kandidat in der Regel besser stellen. Anderenfalls denkt dieser offensichtlich, dass sein erlernter Beruf weniger wert ist und somit seine Wahlchancen beim Wähler sinken könnten.

Ob der der geneigte Wähler sich darauf einlässt scheint im ersten Moment fraglich, fällt diesem jedoch in der Regel dieser Unterschied nicht unmittelbar auf. Somit hat der Kandidat sein Ziel erreicht und der Wähler wird wie so oft für dumm verkauft.

Unser Tipp: Hinterfragen sie die Angaben auf den Wahlzetteln.

Umbenennung der Schulstraße (05.05.2019)

Im Rahmen der Einwohnerversammlung stand auch die Umbenennung der Schulstraße auf der Tagesordnung. Die Gründe für eine Umbenennung wurden durch den Beauftragten der Stadt Großbreitenbach Beiersdorf den anwesenden Einwohnern dargelegt.

Auf Nachfrage an die Verwaltung, nach welchen Gesichtspunkten die Umbenennung erfolge, teilte der Ortschaftsvorsteher Macheleidt mit, man habe sich in der Verwaltung verständigt und die umzubenennenden Straßen festgelegt. Für Neustadt betreffe dies nur die Schulstraße.

Von den anwesenden Einwohner gab es folgende Vorschläge zur Umbenennung:
- Am Wasserturm
- An der alten Kirche
- Am Wasserbassin
- Blick zum Abrahamskopf

Nach Abstimmung entschieden sich die Einwohner für den Namen "An der alten Kirche".

Dieser wird in der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates beraten und dem Stadtrat als Beschlussvorlage zugeleitet.

Einwohnerversammlung (03.05.2019)

Am 26.04. fand in der Ortschaft die jährliche Einwohnerversammlung statt. Besucht wurde diese von 12 Einwohnern. Von den derzeit noch 8 amtierenden Ortschaftsräten war niemand anwesend. Die Verwaltung vertrat der Beauftragte de Stadt Andreas Beyersdorf und der Ortschaftsvorsteher Macheleidt.

Einleitend begrüßte der Ortschaftsvorsteher Macheleidt die Bildung der Landgemeinde Großbreitenbach und vertrat die Meinung, für Neustadt bringe dies nur Vorteile. Von den im Jahr 2018 beantragte Bedarfszuweisung in Höhe von 180 T€ überwies der Freistaat über 109 T€ der ehemaligen Gemeinde Neustadt. Dieser Betrag wurde in die Rücklage verbucht, da mit dem Geld 2018 nichts mehr angefangen werden konnte.

In diesem Jahr sollen davon  Straßen in Neustadt saniert werden. Ähnlich wie bereits in einigen anderen Straßen, wird eine Oberflächensanierung durchgeführt. Der Reparaturumfang beträgt ca. 90 T€.

Im Rahmen der Dorferneuerung werden Planungskosten für die Verbindung Neue Straße - Ehringshäuser Straße, Brunnengasse, Hüttenstraße und die Techniker-Oase ausgegeben.

Der Ausbau der Brunnengasse und der Hüttenstraße vor dem Haus des Ortschaftsvorstehers ist für 2021/22 vorgesehen. Ebenso erfolgt ein Austausch der Spielgeräte.

Ein großer Posten im Haushalt der Landgemeinde ist für den Bau des Pavillons des Modells der Schwarzburger Kirche vorgesehen. Dieser soll zwischen 18 und 25 000 Euro kosten. 

Annahme von Baum und Strauchschnitt (01.05.2019)

Der Ortsteil Neustadt richtet auch in diesem Jahr zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 m³ je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein.

Donnerstag 02. Mai 2019 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr  
Freitag 03. Mai 2019 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Samstag 04. Mai 2019 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Mittwoch 08. Mai 2019 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Donnerstag 09. Mai 2019 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr  
Freitag 10. Mai 2019 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  
Samstag 11. Mai 2019 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr  

oder nach Absprache unter Tel.-Nr.: 0151 1465 6339 oder 0170 52 54 632.
Wo: Annahmestelle - Hüttenstraße 48 Bauhof

Die Annahme im bereitgestellten Container erfolgt nur zu den oben genannten Terminen! Es ist untersagt, vorzeitig Baum- und Strauchschnitt lose auf dem Platz abzulegen! Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Personals der Landgemeinde.

Scheinkandidatur - Betrug am Wähler (28.04.2019)

Kennen wir es anders? NEIN. Erneut gibt es eine Scheinkandidatur des Ortschaftsvorstehers Macheleidt zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai.

Genau wissend, das Mandat des Ortschaftsrates im Falle einer Wahl nicht anzunehmen, kandidiert D. Macheleidt für den auf nunmehr 6 Ortschaftsräte ab Juni geschrumpften Rat. Somit dient die Kandidatur lediglich des Stimmenfanges und die Hoffnung, dass die "dummen" Neustädter dies nicht mitbekommen.

Die Wahlzeit des Ortschaftsvorstehers Macheleidt läuft hingegen bis 2022. Sollte er in Falle seiner Wahl für den Ortschaftsrat seine Wahl annehmen, müsste er das überbezahlte Mandat (1335€/Monat) als Ortschaftsvorsteher aufgeben und ein unbezahltes Ehrenamt antreten. Wie sie, die mitdenkenden Einwohner, genau wissen, wird dies niemals erfolgen.

Die Interessengemeinschaft Neustadt tritt mit einer eigenständigen Liste zur Kommunalwahl an. Beide Kandidatenlisten für den Stadtrat der Landgemeinde Großbreitenbach und des Ortschaftsrates sind identisch.

Folgende Bewerber treten an:

1. Thomas Köhler
2. Marco Eichhorn
3. Nico Dame
4. Jens Babiuch
5. Michael Beetz
6. Herbert Welsch
7. Dunja Rose
8. Horst Brettel
9.  Dirk Macheleidt 

Einwohnerversammlung (25.04.2019)

Einwohnerversammlung
am Freitag, dem 26.04.2019, 18:00 Uhr,
im Gemeindezentrum Neustadt, Rennsteigstr. 46

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Start in die neue Struktur der Ortschaft Neustadt in der neu gebildeten Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
3. Umbenennung der Schulstraße
4. Information über die Dorfentwicklung im Rahmen der Dorferneuerung
5. Sonstiges

Mängelmelder (18.04.2019)

Viele Einwohner der Landgemeinde Großbreitenbach legen großen Wert auf ein sauberes Erscheinungsbild ihres Ortsteiles. Die Landgemeinde will Sie sensibilisieren, mit dazu beizutragen, unsere Ortsteile sauber zu halten, sie zu schmücken und auf Missstände hinzuweisen.

Die Landgemeinde möchte die Einwohner mit dem angehängten Formular ermutigen, Hinweise zu geben, sowie Missstände und Mängel anzuzeigen.

Um den Mängelmelder zu nutzen, können sie die Meldung ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden oder einfach in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

[Mängelmelder]

Das Formular Mängelmelder befindet sich dauerhaft im Verzeichnis [satzungen landgemeinde]

KOMET-Rundreise durch die Ortsteile (16.04.2019)

40 Teilnehmer bereisten am Samstag den Süden des Ilm-Kreises. Die Tour sollte Einblicke in die Vielfalt und Qualität der vorhandenen Angebote in der KOMET-Region bieten.

[weiter] in der Thüringer Allgemeinen

Osterfeuer am Sportplatz (15.04.2018)

Der SV Olympia und die Feuerwehr laden am 18.04.2019 zu einem Osterfeuer mit Fackelumzug ein.

Skandal um Alexa (14.04.2019)

Amazon-Mitarbeiter hören sich zur Verbesserung des Sprachassistenten von Alexa aufgezeichnete Privatgespräche an – angeblich hören sie auf die Unterhaltungen aufzuschreiben und zu analysieren, wenn die Inhalte zu sensibel werden. Die Kunden sind jedoch ahnungslos.

Tausende Gespräche von ahnungslosen Amazon-Kunden werden täglich von Mitarbeitern des Konzerns belauscht, das enthüllt jetzt ein Bericht des Finanzdienstes Bloomberg.

Mehr…

Laut Amazon dient dies nur Verbesserungszwecken: Der Sprachassistent soll noch mehr auf die Bedürfnisse der Nutzer und vor allem auf die stark variierende Aussprache von Begriffen zugeschnitten werden. Aus diesem Grund hören sich die Amazon-Mitarbeiter die von Alexa aufgezeichneten Privatgespräche nicht nur ohne das Wissen der Besitzer des jeweiligen Sprachassistenten an, sondern transkribieren und analysieren Inhalte der Unterhaltungen auch genauestens. Laut dem Unternehmen stoppen die Mitarbeiter den Lauschangriff, wenn die Inhalte bzw. die besprochenen Daten zu sensibel werden, wenn also beispielsweise Kontodaten oder ähnliches genannt werden. Durch Mitarbeiter selbst ist jedoch bekannt geworden, dass diese so einiges zu hören bekommen, das die jeweils belauschten Amazon-Kunden mit Sicherheit lieber für sich behalten hätten. In internen Chats teilen die Mitglieder des Verbesserungs-Teams nicht nur schwer identifizierbare Tonaufnahmen von Sprachbefehlen, sondern auch witzige oder sogar zutiefst verstörende Aufnahmen wie von gewalttätigen Übergriffen oder Hilferufen. In letzterem Fall soll der Austausch im Chat vor allem der psychischen Bewältigung dienen, denn Zeichen dafür, dass sich Menschen in Not befinden oder kriminelle Aktivitäten planen werden nicht an die Polizei oder andere Instanzen weitergeleitet.

Das wirklich Erschreckende: Alexa startet die Aufnahme von Gesprächen nicht nur nach vorheriger Aktivierung durch ein eigentlich notwendiges Aktivierungswort (zum Beispiel „Alexa“). Jeder der Mitarbeiter des zuständigen Teams, das aus mehreren tausend Mitarbeitern weltweit besteht, transkribiert am Tag ca. 100 Unterhaltungen, die Alexa entweder vollkommen ohne die Nennung eines Aktivierungswortes oder durch eine Fehl-Aktivierung (zum Beispiel durch einen dem Aktivierungswort ähnlichen Begriff) aufgezeichnet hat. Trotz der Versicherungen von Amazon, dass die Beschäftigten keinen Zugang zu Informationen hätten, mit denen die Urheber der Gespräche identifiziert werden können, bleiben Zweifel. Diese werden nicht zuletzt durch den nun aufgetauchten Screenshot eines transkribierten Gesprächs verstärkt, auf dem sowohl die Account-Nummer als auch der Vorname des Nutzers und die Seriennummer des Geräts erkennbar waren.

Wie weit kann man dem Alexa-Sprachassistenten beziehungsweise Amazon selbst also trauen? Fakt ist, dass den Alexa-Nutzern bisher nicht klar war, dass sich andere Menschen Aufzeichnungen ihrer Gespräche anhören und Fakt ist auch, dass die Informationen der Amazon-Kunden nicht ganz so sicher sind, wie das Unternehmen behauptet.

Um zu verhindern, dass persönliche Gespräche oder sensible Daten bei Amazon landen, können die Nutzer des Sprachassistenten in den Einstellungen jeder Verwendung ihrer Aufnahmen zu Verbesserungszwecken widersprechen – das verhindert allerdings nicht, dass Alexa zuhört und aufzeichnet.

aus [Wunderweib]

Weniger…

Chortreffen in Neustadt (13.04.2019)

Artikel aus der Thüringer Allgemeinen, Ausgabe Ilmenau

Die singenden Laien des Sängerkreises in Südthüringen und aus Franken , Bayern und weiteren Regionen trafen sich am Wochenende bereits das siebte Mal zum großen Chorworkshop in der Mitte des Rennsteiges – in Neustadt. Am Sonntagnachmittag gaben sie ihr großes gemeinsames Abschlusskonzert in der Michaeliskirche mit viel Freude am gemeinsamen Singen.

weiter in der Thüringer Allgemeinen [hier]

Stellenausschreibungen (10.04.2019)

Anders als in der ehemaligen Gemeinde Neustadt am Rennsteig werden zwei Stellen in der neuen Landgemeinde Großbreitenbach ausgeschrieben.

Hierzu gehört die Stelle des neuen Bauhofleiters und der Kämmerin.

Die Ausschreibung wurde erforderlich, da die Kämmerin voraussichtlich vor oder nach der Stadtratswahl in Rente geht. Die Stelle des Bauhofleiters erfolgt auf Intervention einiger Stadtratsmitglieder, da der derzeitige Amtsinhaber als hauptamtlicher Mitarbeiter zur Feuerwehr wechselt. Somit sollte eine Besetzung der Bauhofstelle nicht durch einem "langgedienten" Gemeindearbeiter erfolgen, der nicht die nötige Qualifikation besitzt und die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt.

Mit den Stellenausschreibungen soll vermieden werden, dass eine Besetzung von Posten in der Verwaltung durch Verwandtschaft oder Bekanntschaft erfolgt. Hier wurde bereits in den vergangenen Wochen Unmut über die bisherige Vorgehensweise geäußert.

Chorworkshop in Neustadt (05.04.2019)

Bereits zum wiederholten Mal veranstaltet der Sängerkreis Hildburghausen einen Chorworkshop in Neustadt am Rennsteig. Mehr als 150 Sängerinnen und Sänger werden sich am Wochenende treffen und unter dem Motto „Evergreens der Chormusik Teil II“ mit verschiedenen Dozenten proben.

Den Abschluss bildet ein Konzert am Sonntag, dem 7. April, um 17 Uhr (Einlass ab 16:30) in der Michaeliskirche. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

Feuerwehr befreit eingeklemmten Autofahrer (03.04.2019)

Eine fehlerhafte Ortsbeschreibung verschonte die Neustädter Feuerwehr. Als Unfallstelle wurde die Gegend zwischen Allzunah und Dreiherrenstein benannt. Die ausrückenden Fahrzeuge von Ilmenau, Stützerbach und Frauenwald fuhren die Straße in Richtung Neustadt und wurden des Unfallortes fündig. Dieser befand sich am Abzweig zum Ochsenbach.

Nach Polizeiangaben durchfuhr ein 79jähriger Opel-Fahrerr einen Graben und kam an einem Baum zum Stehen. Der 79-Jährige wurde eingeklemmt. Die Feuerwehr befreite ihn. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

Rauchmelderpflicht in Thüringen (29.03.2019)

Geht ein Rauchmelder an, ist er schrill, laut und nervig! Und das ist gut so. Damit mehr Brände schnell entdeckt werden, haben viele Bundesländer eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Darunter auch Thüringen.

Bis 31. Dezember 2018 müssen alle Wohnungen und Eigenheime in Thüringen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Dies gilt auch für Wochenend- und Ferienhäuser, da dort laut Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine „wohnähnliche Nutzung“ möglich ist. Simple Gartenlauben sind davon ausgenommen. Bisher galt laut Thüringer Bauordnung (ThürBO) § 48 Abs. 4 die Rauchmelder-Pflicht nur für Neu- und Umbauten.

In Thüringen gilt: In den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren gehört mindestens ein Rauchmelder! Dazu gehören auch etwa Treppenräume. Am besten in der Mitte des Zimmers. In die Küche und ins Badezimmer gehört keiner. Der Rauchmelder muss an die Decke angebracht werden, nicht an die Wand, da der Rauch nach oben steigt. Am besten schön mittig!

Laut Stiftung Warentest sollte man Fabrikate mit Lithium-Langzeitbatterien erwerben. Deren Lebensdauer beträgt zehn Jahre. Das unabhängige Qualitätszeichen „Q“ garantiert geprüfte Langlebigkeit und höhere Sicherheit vor Fehlalarmen. Es gibt verschiedene Rauchmelder-Typen, hier ein paar Beispiele:

  • Als Standartgeräte gelten die optischen Rauchwarnmelder. Sie senden in ihrer Rauchkammer regelmäßig einen Lichtstrahl aus. Befindet sich Rauch in der Luft, wird der Strahl gebrochen beziehungsweise gestreut und trifft so auf einen Fotosensor. Der Alarm wird aktiviert.
  • Dual-Rauchmelder lösen deutlich seltener als optische Geräte Fehlalarm aus, da sie die optische Funktionsweise mit einer Wärmeerkennung mittels Thermosensor kombinieren.
  • CO-Melder messen über elektrochemische Sensoren die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) in der Luft. Sobald bestimmte Werte erreicht werden, schlagen sie an.
  • Funk-Rauchmelder kann man untereinander vernetzen. Reagiert ein Gerät, lösen alle verbundenen Melder gemeinsam Alarm aus. Diese Fabrikate werden für große Wohnungen und Einfamilienhäuser empfohlen.
  • Smart-Home-Geräte sind mit dem Mobiltelefon ­verbunden. Im Falle eines Brandes werden Nutzer per SMS oder E-Mail informiert. Allerdings sind diese Produkte deutlich teurer als Standardgeräte.
  • Generell sollten Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 eingebaut werden, empfiehlt der Thüringer Feuerwehrverband.

„Wie bei allen bauaufsichtlichen Anforderungen erfolgt eine Kontrolle durch die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte) nach pflichtgemäßem Ermessen“, teilte das Thüringer Infrastruktur-Ministerium auf Nachfrage mit. Das bedeutet, die Ämter werden in der Regel nur anlassbezogen tätig, etwa aufgrund eines Hinweises.

Hier der Auszug aus der Thüringer Bauordnung [weiter]

Quelle: TA, Antenne Thüringen, Freistaat Thüringen

Bäume im alten Park (23.03.2019)

Kurz vor Weihnachten wurde einige Bäume im Park am Kreisverkehr gefällt. Obwohl sie augenscheinlich gesund waren wurde hierfür eine Fällgenehmigung erteilt.

Laut Aussagen des Ortsfunkes waren die Parkfreunde Antragsteller. Durch die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg wurde im vergangenen Jahr eine Genehmigung erteilt. Ein Wissen hiervon verneinte der Ortsvorsteher, nach vorliegenden Informationen.

Nachdem jetzt der Winter vorbei ist, wurde mit den Räumungsarbeiten begonnen.

Aus den gefällten Bäumen sollen Sitzgarnituren entstehen, die dann vor Ort aufgestellt werden.

Satzungen der Landgemeinde Großbreitenbach (19.03.2019)

Unter der Verlinkung gemeindeinformationen [weiter] finden sie künftig die Satzungen der Landgemeinde Großbreitenbach.

Eingestellt wurden bisher die Hauptsatzung und die ordnungsbehördliche Verordnung.

Zum öffnen benötigen sie ein pdf-lesbares Programm.

Yoga-Tipps für Hundebesitzer (16.03.2019)

im Netz gefunden

Anfrage zum Winterdienst in Neustadt am Rennsteig (10.03.2019)

Nachfolgend finden sie einen Auszug aus dem Plenarprotokoll des Thüringer Landtages zu einer Anfrage des Abgeordneten Kuschel (Linke) zum Winterdienst in der ehemaligen Gemeinde Neustadt am Rennsteig.

Präsidentin Diezel:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/6800. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kuschel.


Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:

Danke, Frau Präsidentin.
Beräumung des Schnees auf den Gehwegen in der Gemeinde Neustadt am Rennsteig nun doch nicht mehr erforderlich?
Der Winterdienst in der Gemeinde Neustadt am Rennsteig war bereits Gegenstand der Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/5480 auf meine Kleine Anfrage. Die Landesregierung führte in ihrer Antwort zu Frage 4 aus, dass dem Gebietsingenieur des Straßenbauamts bei einer Streckenkontrolle am 19. Dezember 2017 aufgefallen sei, dass die erforderlichen Durchfahrtsbreiten auf den Landesstraßen 1137 und 1143 in Neustadt am Rennsteig nicht mehr gegeben waren.
Ursache sei die nicht erfolgte Beseitigung der Schneemassen am Fahrbahnrand, verbunden mit nicht mehr funktionierenden Gehwegen, gewesen. Der Gebietsingenieur forderte die Gemeinde schließlich dazu auf, mit der Beseitigung der Schneemassen am Fahrbahnrand zu beginnen, um der für den Winterdienst in Zuständigkeit der Gemeinde liegenden Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen.
Nach mir vorliegenden Kenntnissen hat das zuständige Straßenbauamt nunmehr seine damals vorgenommene Einschätzung hinsichtlich der Beseitigung des Schnees geändert und besteht nicht mehr auf die Beräumung des Fahrbahnrandes und der Gehwege.

Mehr…

Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es zutreffend, dass das zuständige Straßenbauamt entgegen seiner im Jahr 2017 geäußerten Einschätzung hinsichtlich der Beseitigung des Schnees in der Gemeinde Neustadt am Rennsteig nunmehr nicht mehr auf die vollständige Beräumung des Fahrbahnrandes und der Gehwege besteht und wenn ja, mit welcher Begründung erfolgte diese geänderte Einschätzung des Straßenbauamts?
2. Wie wird mit der geänderten Einschätzung eine beeinträchtigungslose Durchfahrt für Personenkraftwagen und Lastkraftwagen durch die Gemeinde Neustadt am Rennsteig gewährleistet?
3. In welcher Form mit welchem Inhalt hat sich das zuständige Straßenbauamt wann im Zusammenhang mit der Absicherung des Winterdienstes in der Ortslage an die Gemeinde Neustadt am Rennsteig – bis 31. Dezember 2018 – bzw. an die Landgemeinde Großbreitenbach – ab 1. Januar 2019 – in der Wintersaison 2018/2019 gewandt?
4. Welche Reaktion gab es darauf seitens der Gemeinde bzw. der Stadt?

Präsidentin Diezel:
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Keller.

Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Ich habe die Fragen 1 bis 4 zusammengefasst, weil sie im Sachzusammenhang stehen. Deshalb möchte ich diese Fragen wie folgt beantworten:
Nach § 49 Thüringer Straßengesetz obliegt der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen auf allen Straßen, also auch auf Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, den Gemeinden. Das Räumen und Streuen dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit der Gefahrenabwehr. Gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz haben die Gemeinden im Übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe
ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Wie die Gemeinden den Winterdienst durchführen, bleibt ihnen im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts selbst überlassen.
Die in der Frage geschilderte Annahme trifft nicht zu. Aufgrund seiner Höhenlage ist die Ortslage Neustadt am Rennsteig im Winter regelmäßig von reichlichen Schneefällen betroffen. Im Zuge der regelmäßigen Streckenkontrolle wurde vom Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mittelthüringen, am 30. Januar 2019 festgestellt, dass die erforderlichen Durchfahrtsbreiten auf der L 1137, 1143, 2052 in der Ortslage Neustadt am Rennweg nicht mehr gegeben sind. Mit E-Mail vom selben Tag wurde die Landgemeinde Großbreitenbach entsprechend informiert und gebeten, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und Maßnahmen zu ergreifen, damit die erforderlichen Durchfahrtsbreiten wiederhergestellt werden.
Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über eine Reaktion der Gemeinde vor.

Weniger…

Landgemeinde Großbreitenbach (06.03.2019)

Jetzt ist es auch nach außen hin sichtbar. Neustadt gehört zur Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.

Vor einigen Tagen wurden die Schilder am Ortseingang gegen neue ausgetauscht.

Gemeindefahrzeug defekt (04.03.2019)

Das Fahrzeug des Ortsteiles Neustadt ist zum wiederholten Male defekt. Dieses Mal ist der Schaden kein geringer. Zwei Federn sollen gebrochen sein.

Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 4000 - 5000 Euro.

Klage zu Rettungsplätzen an ICE-Trasse (28.02.2019)

Über die Größe des Rettungsplatzes des Tunnels Blessberg auf der ICE-Neubaustrecke in Thüringen muss neu entschieden werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Es gab damit Klagen des Landes Thüringen und des Landkreises Sonneberg statt.

Dagegen blieben Klagen auf Vergrößerungen der Rettungsplätze an den Tunneln Masserberg, Goldberg und Silberberg (Ilm-Kreis) ohne Erfolg. Die dort ausgewiesenen Flächen sind nach Auffassung des Gerichts ausreichend dimensioniert. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger, dem Ilm-Kreis, nicht, dass bei der Bündelung mehrerer Notausgänge zu einem Rettungsstollen für jeden einzelnen Ausgang eine Rettungsfläche von 1500 Quadratmetern vorzusehen sei. (Quelle: Welt)

Pressemitteilung des BVG [mehr]

still ruht der See (25.02.2019)

Anderenorts in der Landgemeinde macht man sich bereits Gedanken um neue Straßennamen. In öffentlichen Ortschaftssitzungen werden diese bereits diskutiert und Umbenennungsvorschläge eingebracht. Nur in Neustadt drehen sich die Uhren wieder einmal anders. Hier gab es in diesem Jahr bereits eine Sitzung des Ortschaftsrates, diese war allerdings nichtöffentlich, somit für die Allgemeinheit nicht zugängig. Diskutiert wurde über die Umbenennung von Straßen nicht.

Durch die Neugliederung der Gemeinden sind Straßen mit gleichnamigen Bezeichnungen innerhalb einer Gemeinde nicht mehr zulässig. Der Gesetzgeber schreibt eine Bereinigung vor. In Neustadt betrifft dies folgende Straßen, die es ebenfalls in anderen Ortschaften gibt: Bahnhofstraße (Nst, Grbrb), Schulstraße (Nst, Böhlen, Grbrb) und Kirchgasse (Nst, Grbrb).

Welche Straßen in welcher Ortschaft umbenannt werden müssen, legt die Verwaltung fest. Die Namensvorschläge hierzu kommen aus den Ortschaften. Nur ist bisher aus Neustadt in dieser Richtung noch nichts zu vernehmen.

Die Grundlage für die Nichtzulässigkeit von Mehrfachbenennungen bezieht sich auf §5, Thüringer Kommunalordnung, Abs. 3
 (3) Die Benennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen ist Angelegenheit der Gemeinde. Gleich lautende Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde sind unzulässig. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Landgemeinde. In der Landgemeinde sind Doppelbenennungen zulässig, soweit keine Verwechslungsgefahr besteht.

 

Kommunalwahlen im Mai 2019 (15.02.2019)

Am 26. Mai 2019 haben sie wieder die Wahl der Qual. Neben der Europawahl findet die Kreistagswahl sowie Gemeinderatswahlen statt.

Damit verbunden sind auch die Wahlen einiger Ortschaftsbürgermeister. Gleichzeitig finden in einzelnen Gemeinden auch Ortschaftsvorsteherwahlen statt.

In der Landgemeinde Großbreitenbach werden folgende Wahlen durchgeführt:
- Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
- Wahl des Stadtrates
- Wahl der Ortschaftsräte in allen Ortsteilen
- Wahl der Ortschaftsbürgermeister in den Ortsteilen Allersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf und Willmersdorf

In Neustadt wird nur der Ortschaftsrat gewählt. Die Wahl des Ortschaftsvorstehers Macheleidt erfolgt nicht. Dieser bleibt bis 2022 im Amt. Mit seiner eventuellen Kandidatur für den Ortschaftsrat würde er die Wähler und Wählerinnen erneut für dumm verkaufen, da er nicht gewillt ist, im Falle einer Wahl, das Amt als Ortschaftrat anzunehmen.

Mit ihrer Wahl können sie die wenigen Geschicke des Ortsteils mit entscheiden. Sie haben Einfluss, ob sich weiterhin nur Ja-Sager im Ortschaftsrat befinden oder Einwohner, die sich für das Wohl des Ortsteiles Neustadt einsetzen.

aus aktuellem Anlass (10.02.2019)

unterschiedliche Geschwindigkeit (09.02.2019)

Mit unterschiedlicher Geschwindigkeit vollzieht sich die Bildung der Landgemeinde Großbreitenbach. Während es in anderen Ortsteilen bereits neue Ortseingangsschilder gibt, darf der Ortsteil Neustadt noch darauf warten.

Ob das symptomatisch für die Zukunft ist, darf der geneigte Leser selbst entscheiden.

die neue Struktur ist bereits zu erkennen
Neustadt noch immer selbständig

Schnee bleibt vorerst im Ort (06.02.2019)

Folgender Eintrag im gästebuch:

Trotz des bevorstehenden Schlittenhunderennen werden die Schneemassen in Neustadt am Rennsteig (Ilm-Kreis) nicht abtransportiert. Der Beauftragte der neuen Landgemeinde Großbreitenbach, Andreas Beyersdorf, sagte MDR THÜRINGEN, man rechne in den nächsten Tagen mit Tauwetter. Für die Besucher seien zudem ausreichend Parkplätze geschoben. Fußgänger müssen zurzeit auf den Straßen laufen, weil die Bürgersteige wegen der Schneeberge nicht passierbar sind.

Quelle: MDR Nachrichten, vom 06.02.2019 um 6:00 Uhr

Schneeabfuhr (03.02.2019)

Ein Teil des Schnees in Neustadt am Rennsteig, einem Ortsteil der Landgemeinde Großbreitenbach, soll in der kommenden Woche abgefahren werden, wie der Lokalpresse zu entnehmen ist. Die Stellen, von denen der Schnee abtransportiert wird, werden in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsvorsteher und dem Bauhof festgelegt.

Die in der Presse benannte Einbahnstraßenregelung konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Gebietsrefom wird zur Farce (31.01.2019)

Der neue Stadtrat der Landgemeinde Großbreitenbach beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag unter anderem die Hauptsatzung. In dieser ist wie bereits berichtet, auch die Aufwandsentschädigung der Ortschaftsvorsteher geregelt. Diese wurden mit dem Hinweis, es gehe kommunalrechtlich nicht anders, beschlossen. Somit erhalten die ehemaligen Ortsvorsteher der eingemeindeten Gemeinden, auch Neustadt, die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe bis 2022. Für den Neustädter Ortschaftsvorsteher bedeuten dies 1335 Euro anstelle 583 Euro. In Summe macht das ein Zubrot in den kommenden 3 1/2 Jahren in Höhe von 56 700 Euro anstelle 24 486 Euro. Mithin 32 214 Euro zu viel, welche im Ortsteil Neustadt hätten investiert werden können. Eine Gegenleistung für diese "Entschädigung" hat der Ortschaftsvorsteher keine mehr zu erbringen, da die Geschäfte der Landgemeinde Großbreitenbach durch die Verwaltung erledigt werden.

Ilmenau ging bei der Aufwandsentschädigung einen anderen Weg. Die Stadt senkte im vergangenen Jahr bereits die Aufwandsentschädigung und nutzte nicht den Passus "darf" in der Kommunalordnung.

Zur Stadtratssitzung in Böhlen waren 54 von 68 Stadträten anwesend.

Achtung Selbstbedienungsladen

überzogene Aufwandsentschädigung (29.01.2019)

In der morgigen Stadtratssitzung (Tagesordnung) der Landgemeinde Großbreitenbach soll unter anderem auch die Hauptsatzung beschlossen werden. Darin ist die Aufwandsentschädigung der ehemaligen Ortsvorsteher geregelt. Mit der Neugliederung werden diese zum Ortschaftsvorsteher als Wahlbeamte für den Rest ihrer Amtszeit ernannt. Dies bedeutet in der Regel bis Mitte 2022.

Nach §45 a, Abs 11, Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung werden für die verbleibende Amtszeit für die Ortschaftsvorsteher folgende Sätze festgelegt.

Altenfeld 1335 Euro
Böhlen 1060 Euro
Friedersdorf 600 Euro
Gillersdorf 600 Euro
Großbreitenbach 1360 Euro
Allersdorf/Herschdorf/Willmersdorf 1060 Euro
Neustadt am Rennsteig 1335 Euro
Wildenspring 600 Euro

Ab Beginn der auf die nächste Wahl zum Ortschaftsvorsteher folgende Amtszeit reduziert sich die monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt:

Allersdorf 330 Euro
Altenfeld 583 Euro
Böhlen 583 Euro
Friedersdorf 330 Euro
Gillersdorf 600 Euro
Großbreitenbach 810 Euro
Allersdorf 330 Euro
Neustadt am Rennsteig 583 Euro
Wildenspring 330 Euro
Willmersdorf  330 Euro 

Das ergibt allein für Neustadt eine Differenz in Höhe von 752 Euro, die Monat für Monat von den Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Pro Jahr sind das 9024 Euro, die dem Ortsteil Neustadt zu Gute kommen könnten, wenn man die Sätze, anstelle erst nach der kommenden Wahl, schon jetzt anpassen würde. Über die kommenden 3 1/2 Jahre ergeben sich sogar stolze 31584 Euro, die der Neustädter Ortschaftsvorsteher mehr als vorgesehen bekommt.

Der stellvertretende Ortschaftsvorsteher Brettel hingegen erhält künftig keine gesonderte monatliche Entschädigung mehr.

§45 a Thüringer Kommunalordnung sagt, "darf die Aufwandsentschädigung ... bis zum Höchstsatz" festgesetzt werden. Wenn die Vorsteher jedoch kaum bis gar keine Pflichten und Verantwortung mehr tragen, sollte man die Entschädigung auch entsprechend anpassen. Denn die Gemeindereform wurde auch mit dem Sparen von Ausgaben begründet.

In Ilmenau wurden die Sätze der Aufwandsentschädigung nach unten angepasst.

Selbstbedienung geht offensichtlich weiter (26.01.2019)

In der kommenden Woche findet die erste gemeinsame Sitzung der neuen Landgemeinde Großbreitenbach statt. In dieser wird voraussichtlich auch die neue Hauptsatzung beschlossen. In dieser sind auch die Aufwandsentschädigungen der neuen Ortsteilvorsteher geregelt.

Nach vorliegenden Informationen sollen diese genauso hoch sein wie bei den vorherigen Ortsvorstehern. Sozusagen werden in der neuen Landgemeinde die Steuern der Bürger weiter mit offenen Händen zum Fenster hinausgeworfen.

In der Thüringer Aufwandsentschädigungs-Verordnung ist eine Deckelung auf 45% vorgesehen. Bei einer Fusion von Gemeinden darf dieser Betrag jedoch laut Kommunalordnung überschritten werden. In diesem Falle heißt "darf" nicht "muss". Jedem Gegner von derartigen Gemeindefusionen dürfte jetzt wieder das "Kotzen" kommen, wenn man sieht, wie sich die Selbstbedienungsmentalität fortsetzt.

Aus diesem Grunde haben wir eine neue Umfrage ins Leben gerufen. Abstimmen können sie [hier] unter news/aktuelles/umfragen

Welche Entschädigung sollen die neuen Ortsteilvorsteher bekommen.
100%, wie als normaler Ortsvorsteher. Trotz weniger Aufgaben und Verpflichtungen.
max 45%. so wie es die Landesgesetze vorschreiben
mir egal
Auswertung

peinliches Interview (24.01.2019)

Mit einem peinlichen Interview macht der jetzige Ortsteilvorsteher auf sich aufmerksam. In den umliegenden Ortsteilen macht man sich schon wieder lustig über seine Aussagen.

Lesen sie jedoch selbst. Dieser Artikel aus dem Freien Wort vom 22.01.2019 wurde uns zugesandt.

Quelle: Freies Wort, 22.01.2019

Übernachtung geht weiter (19.01.2019)

Auch in diesem Jahr geht das Projekt Her(r)bergskirche weiter. So besteht von April bis September die Möglichkeit, in der Michaeliskirche zu übernachten. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 93 Übernachtungen gezählt. Gegenüber 2017 hat sich Zahl nahezu verdoppelt.

Unter den Gästen waren Touristen aus acht Nationen und einige Einheimische. Nicht aus Neustadt wie sie jetzt denken. Sie kamen aus Ilmenau und Arnstadt.

Die Initiative zur Entwicklung gemeinnütziger Her(r)bergskirchen im Thüringer Wald geht aus dem Ideenwettbewerb Querdenker 2017 hervor. Initiiert wurde sie von der Kirchengemeinde Neustadt am Rennsteig im engen Zusammenspiel mit jungen Architekt*innen aus Berlin und Leipzig. Kooperationspartner sind die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelische Kirchenkreis Arnstadt-Ilmenau, die Gemeinde Neustadt am Rennsteig, die Internationale Bauausstellung IBA Thüringen und die Technische Universität Berlin. (Quelle: http://herrbergskirchen.org/)

Buchen können sie unter [aibnb] für 15€ pro Person. Höchstens 2 Gäste. Kleinkinder werden nicht in die Gesamtzahl der Gäste eingerechnet. Ihr Ansprechpartner ist der Horst [links]

Blick ins Ortszentrum

Berichtigung der Fahrzeugpapiere (15.01.2019)

Mit der Bildung der Landgemeinde Großbreitenbach gibt es auch die Pflicht der Fahrzeugbesitzer, ihre Papiere zu berichtigen. Die Anschrift muss im Fahrzeugschein geändert werden. Entsprechend der Aussage der Zulassungsstelle des Ilm-Kreises ist die Änderung der Papiere bis Ende des Jahres kostenfrei. Ob es eine längere Kostenfreiheit gibt, konnte nicht gesagt werden. Was sie benötigen und welches Bußgeld ggf. droht, können sie weiter unten lesen.

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Ilm-Kreises, Änderungen der Halterdaten (Name, Anschrift)

Erforderliche Unterlagen:

- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich das Prüfbuch vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,

(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen

Bußgeldtabelle Kfz-Zulassung, -Ummeldung und -Abmeldung

Die meldepflichtige Änderung wurde nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt  

15 €

16,5 Stunden Tag (12.01.2019)

Immer wieder schafft es der Gemeindearbeiter einen drauf zu setzen. Seine neueste Bemerkung lässt viele Einwohner im Ort nur noch schmunzeln, wenn nicht gar lachen. In der heutigen Ausgabe des Freien Wortes, Lokalausgabe Ilmenau [link] bescheinigt er dem Reporter, dass er mindestens 16,5 Stunden am Tag arbeitet.

Auszug aus dem Artikel: "Rund 35 Kilometer sind das allein rund um Neustadt. Aber auch einige Kilometer "Loipenhilfe" für Großbreitenbach und Altenfeld kommen gelegentlich hinzu. Für den 51-Jährigen ist es normal, im Winter beinahe "rund um die Uhr" im Einsatz zu sein. Seit 2001 ist er im Geschäft und weiß, dass die Urlauber in und um Neustadt die Loipen lieben und teilweise extra dafür auf den Rennsteig kommen."

Anwohner im Süd-Dorf sehen dies freilich etwas anders. Sie sehen den Gemeindearbeiter jeden Tag und wissen seine Aussage einzuordnen. Auch die Aussage, die Urlauber lieben die Loipen und kommen extra deshalb nach Neustadt, kann man nicht nachvollziehen. Einheimische Skifahrer fahren auf Grund der "guten Loipen" nach Masserberg.

Ebenfalls wenig begeistert hören sich die Kommentare auf facebook und im gästebuch an.
Ein User bemerkte: "Man sollte aber auch erwähnen das der 51 jährige Arbeiter Montag, Mittwoch und Freitag Minusstunden zwecks Futterfahrten hat von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr. Der Reporter war bestimmt außerhalb der Futterfahrten zum Interview. Die Bildzeitung könnte nicht besser lügen."
Ein weiterer Eintrag im gästebuch sieht wie folgt aus: "Was darf sich der Gemeindeangesstellte alles noch erlauben? Die nennen das Schnee räumen. Die fahren sinnlos durch und hinter dem Privatfahrzeug liegt mehr Schnee als vorher. Wieso setzt sich der Gemeinderat NICHT endlich mal ein? Ständig sitzt die ganze Familie im Gemeindefahrzeug. Er schreibt wohl die Stunden mal vier? Damit die Futterfahrten gerechtfertigt werden. Sehen das nicht auch andere Bürger? Im unteren Teil des Ortes sehen alle weg?    Man muss sich schämen. Ich denke der Ort hat kein Geld?   Da könnten sie schon viel sparen."

Aus diesem Grunde kann man den Artikel in der Lokalpresse unter ULK verbuchen. Manchmal ist es zweifelsohne sinnvoller, einen Artikel nicht zu schreiben, als Falschmeldungen zu verbreiten.

Anschriftenmitteilungen (09.01.2019)

Weitere Erleichterungen für die Einwohner der Landgemeinde Großbreitenbach gibt es hinsichtlich der Anschriftenmitteilungen. Nach unseren Recherchen müssen die Einwohner beim Abwasser-Zweckverband Ilmenau (WAVI) und bei der Abfallwirtschaft (AIK) ihre neuen Anschriften nicht mitteilen. Diese beiden Einrichtungen ändern die Daten eigenständig. Die Bescheide für das Jahr 2019 werden jedoch noch mit der bisherigen Anschrift versandt.

Anders verhält es sich bei der Volksbank in Großbreitenbach. Hier müssen die Kontoinhaber vorstellig werden und ihre Daten berichtigen lassen. Bei Onlinekonten kann dies auch auf dem elektronischen Wege erfolgen.

Bei Versicherungen und anderen Diensten muss nach bisherigen Kenntnissen die neue Anschrift selbständig geändert werden.

Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir sie informieren.

Änderung der Anschriften in der Landgemeinde (03.01.2019)

Ab dem 01.01.2019 ist Neustadt Bestandteil der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach. Mit der Eingemeindung sind natürlich auch viele Pflichten für die Einwohner verbunden. So müssen die Ausweise, Anschriften und vieles mehr berichtigt werden. Zuständig hierfür sind unterschiedliche Einrichtungen.

Nachfolgend haben wir einige Institutionen aufgeführt:

  • Der Personalausweis wird im Einwohnermeldeamt Großbreitenbach mit einem Aufkleber versehen, der dann den neuen Ort enthält - diese Eintragung erfolgt kostenfrei
  • der Reisepass muss nicht berichtigt werden, da dort keine Anschrift vermerkt ist
  • Die Kfz-Papiere werden im Landratsamt Ilm-Kreis berichtigt - nach vorliegenden Informationen ist die kostenfreie Änderung auf 1,5 Jahre befristet
  • weitere Änderungen der Anschrift an Versicherungen und Banken müssen selbständig vorgenommen bzw. diesen mitgeteilt werden

Als postalische Anschrift für die Landgemeinde gibt es derzeit noch keine eindeutige Aussage. Hier sollen die Einwohner weiterhin die alte Schreibweise verwenden. Nach der Beseitigung von doppelten Straßennamen ändert sich dies jedoch. Dann wird die Postanschrift wie folgt lauten.

Max Mustermann
(OT Neustadt am Rennsteig) - optional
Rennsteigstraße (Nr)
98701 Großbreitenbach

Sollten Ummeldungswillige sich sofort an die Änderungen machen wollen, das Einwohnermeldeamt hat ab 08.01.2019 wieder geöffnet.

Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (01.01.2019)

Mit dem heutigen Tage gibt es Neustadt am Rennsteig nicht mehr als eigenständige Gemeinde.

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates wurde die Selbständigkeit aufgegeben zugunsten des Zusammengehens mit der Stadt Großbreitenbach sowie weiteren Gemeinden. Somit besteht die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach ab sofort aus der Kernstadt Großbreitenbach und weiteren 9 Ortsteilen. Katzhütte wird im Januar über eine Eingemeindung nach Großbreitenbach abstimmen.

Der Ortsvorsteher und die Gemeindevertreter werden bis zur Wahl im 26. Mai 2019 als Ortsteilrat fungieren. Ob der Ortsvorsteher seine Amtszeit bis 2021 ausüben wird, konnten wir trotz intensiver Recherche bisher nicht in Erfahrung bringen. Sollte dies jedoch so sein, steht dem Ortsteil Neustadt in diesem Falle eine schwere Zeit bevor. Keiner der anderen Ortsteile kann sich so richtig mit dem Ortsvorsteher anfreunden und belächelt ihn für seine immer wieder auftretenden "Ausfälle". Hoffen sie mit uns, dass der Ortsvorsteher dem Ortsteil Neustadt einen Gefallen tut und diesen von dieser Last befreit.

Wir werden unabhängig davon weiterhin über das Dorf auf dem Berg berichten, auch wenn es ein Ortsteil einer Stadt sein wird. Es ist und bleibt ein Dorf auf dem Berg.