weiter steigende Spritpreise in 2022 (26.12.2021)
Der Liter Benzin verteuert sich durch die CO2-Abgabe ab 1. Januar 2022 um weitere 1,5 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Seit Jahresanfang 2021 beträgt die Abgabe 7 Cent je Liter, nun kommen 1,5 Cent hinzu.
neuer Abfallkalender online (11.12.2021)
Unter news/aktuelles finden Sie den Abfallkalender für 2022 im pdf-Format zum download und ausdrucken.
Pflegepersonal gesucht (20.11.2021)
Glasfaserinternet für Neustadt ?? (09.10.2021)
Die BBV Thüringen möchte in Neustadt Glasfaserinternet verlegen mit einer Geschwindigkeit ab 300MB. Der Preis beläuft sich auf 40 Euro.
Neustadt besitzt zwar ein gut ausgebautes Internet, welches bereits teilweise auch aus Glasfaser besteht. Dies war auch der Grund eines Einwohners in Leitungsposition, bisher einen möglichen Ausbau zu verhindern. Seiner Meinung nach sei Neustadt gut versorgt und benötige kein weiteres Internet.
Trotzdem fand kürzlich eine Einwohnerversammlung zum Thema Breitbandausbau statt. 23 Einwohner fanden den Weg ins Gemeindezentrum. In der Veranstaltung trug die BBV ihre Vorschläge zur Art und Weise des Ausbaus vor. Für einen Hausbesitzer ist im Zuge der Vermarktungsphase der Hausanschluss kostenlos. Dieser Vorteil beläuft sich auf 1400 Euro und sinkt bei Abschluss eines Vertrages im Zuge der möglichen Baumaßnahmen.
Klatsche für CDU und Rechtsruck in der Landgemeinde (27.09.2021)
Die Bundestagswahl brachte für die CDU ein schlechtes Ergebnis. Ob der CDU- Kandidat Schipansky noch über die Landesliste in den Bundestag einzieht wird man sehen. Das Direktmandat errang der AFD-Kandidat Marcus Bühl.
Für die Landgemeinde ergibt sich ein erschreckender Rechtstrend im Wahlergebnis.
Die Wahrheit über Politiker (11.09.2021)
Die Wahrheit über Politiker: Neue App scannt Wahlplakate und zeigt harte Fakten
Der Deutsche Bundestag zählt über 700 Abgeordnete. Da fällt es nicht leicht, sich über jeden einzelnen zu informieren. Eine neue App ändert das: Sie scannt Wahlplakate in Ihrer Umgebung und zeigt Ihnen alle Fakten zu den Politikern an – so finden Sie schnell heraus, für wen Sie stimmen und für wen nicht.
Ein markiger Spruch zu einem freundlichen Gesicht: So sehen die meisten Wahlplakate in Deutschland aus, auch jetzt zur Bundestagswahl 2021 wieder. Allerdings verrät das nicht wirklich viel über die Politiker hinter dem Pappschild und wie diese wirklich zu entscheidenden Themen stehen.
Die kostenlose App Face the Facts will das ändern. Anders als beim Wahl-O-Mat geht es dabei aber weniger um die gesamten Parteien und deren Wahlprogramme, sondern um einzelne Politiker und deren Positionen. Dazu müssen Sie nur ein beliebiges Wahlplakat mit dem Handy scannen – schon bekommen Sie alle Details zur Person.
Laden Sie sich die App für Android-Smartphones oder Ihr iPhone kostenlos herunter und informieren.
Die Bedienung der App ist besonders intuitiv: Zielen Sie einfach mit der Scanner-Funktion von Face the Facts auf ein Wahlplakat, sodass der Name der abgebildeten Person gut erkennbar ist. Danach bekommen Sie schon alle verfügbaren Informationen angezeigt.
Dazu zählen etwa die politischen Schwerpunkte, das Abstimmungsverhalten, bekannte Nebentätigkeiten und Ehrenämter, ein Lebenslauf sowie nützliche Links für weitere Recherche. All diese Daten stammen unter anderem von Abgeordnetenwatch, aber auch von Wikidata oder der offiziellen Website des Bundestags.
Wenn Sie gerade nicht unterwegs sind, können Sie auch im Suchfeld Ihre Postleitzahl eingeben, um alle Kandidaten in Ihrem Wahlkreis zu sehen. Im Reiter "Wahl" finden Sie wiederum die aktuellen Spitzenkandidaten der Bundestagswahl.
Die Entwickler weisen darauf hin, dass es bei Politikern, die erstmalig antreten, noch nicht so viele Informationen gibt, da diese bislang noch nicht an Abstimmungen im Bundestag teilgenommen haben.
Um dennoch mehr Details anbieten zu können, sollen in künftigen Versionen der App auch Zeitungsartikel, Anträge im Parlament oder gehaltene Reden angeboten werden.
Quelle: Chip.de vom 10.09.2021
Baubeginn Hüttenstraße (26.08.2021)
Mit einer Vollsperrung beginnt der Ausbau der Hüttenstraße im Bereich oberhalb des Mehrgenerationsparkes.
Vom 26.08.2021 bis 29.10.2021 ist der angegebene Bereich in einem 1. Bauabschnitt wegen Straßen- und Kanalbauarbeiten voll gesperrt.
Eine Umleitung ist nicht notwendig.
90 000 Euro für Her(r)bergskirche (15.07.2021)
Für 90 000 Euro wurde die Her(r)bergskirche in Neustadt erweitert. 75 Prozent der Baukosten wurden durch das Leader-Programm (Europa) gefördert. Entstanden sind sanitäre Anlagen mit Dusche, Teeküche, Schließfächern sowie eine Veranstaltungsbühne.
Die Übernachtung als Einzelperson kostet inkl. Servicegebühr 29€. Zwei Personen zahlen 45€ (25€+20€) zzgl. 8€ Servicegebühr. Im Vergleich zu den ortsansässigen Hotels ist die Her(r)bergskirche ein wahres Schnäppchen, denn dort zahl man für ein Doppelzimmer ab 55 Euro zzgl. Abgaben.
Weshalb jedoch Steuergelder in Höhe von 90 000 Euro verbaut wurden, obwohl das Gebäude der Kirche gehört und die Saison für Übernachtungen lediglich vom 15. April bis 15. September andauert lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht erklären.
Die Her(r)bergskirche bietet mit einem Doppelbett (160 x 200 cm) Platz für bis zu 2 Personen. Sanitäre Einrichtungen (Dusche und WC) stehen zur Verfügung. Bei Bedarf kann auch die Küche (voll ausgestattet) mitbenutzt werden. Ein freies W-LAN Netz ist ebenfalls im Pfarrhaus verfügbar.
Auszug aus IBA Thüringen:
2017 gab es zunächst eine provisorische Lösung, 2018 konnte dauerhaft eine Schlafnische im hinteren Bereich der neuromanischen Chorturmkirche eingerichtet werden. Das Modellvorhaben in Neustadt ermöglicht nun Übernachtungen im Gotteshaus: Bis zu zwei Personen finden hier bequem Platz, 2018 übernachteten hier bereits 93 Gäste, 2019 stieg die Zahl der Her(r)bergsbesucher schon auf 155. Und die Kirchgemeinde in Neustadt am Rennsteig hat weitere Nutzungsmöglichkeiten angeregt: Yogakurse, eine Bibliothek und ein gemeinsamer Koch- und Essensraum sollen Elemente dieser modernen Begegnungsstätte werden. 2019 erhielt das IBA Projekt außerdem den zweiten Preis ›Goldener Kirchturm 2019‹ der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. 2020/21 werden neben der Schlafnische im hinteren Bereich mithilfe einer LEADER-Förderung Gästebad und Küche in der Kirche eingerichtet.
Steuerfreiheit für PV-Anlagen (29.06.2021)
Es wird für viele einfacher, doch nicht für alle. Was es mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und weiteren Details der neuen Vereinfachung für kleine Solaranlagen auf sich hat. Die Finanzministerien klären die wichtigsten Punkte.
Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) müssen künftig nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Mit der Bekanntgabe dieser Regelung ist den Finanzministerien in Berlin und Stuttgart in dieser Woche eine Überraschung gelungen. Anfang Juni ging die entsprechende Verwaltungsanweisung an die Finanzbehörden der Länder.
Wer ab 2004 eine PV-Anlage mit unter zehn Kilowatt peak Maximalleistung auf seinem privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus in Betrieb genommen hat, braucht künftig keine Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) mehr mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Etwaige Gewinne aus dem Betrieb sind somit steuerfrei. Gleiches gilt für Betreiber kleiner Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2,5 Kilowatt.
neue Spielgeräte in der Technikeroase (07.06.2021)
Durch Mitarbeiter des Bauhofes der Landgemeinde wurden in den vergangenen Wochen neue Spielgeräte in der Technikeroase aufgebaut.
Die ursprünglich durch den Ortsteilvorsteher und dem damaligen Architekten aufgestellten Holzgeräte (Trimm-Dich-Pfad 50+) waren im Laufe der Jahre morsch geworden und mussten entfernt werden.
Antigen-Schnelltests (05.05.2021)
Durch die Mitarbeiterinnen der Frauengruppe Großbreitenbach e.V. werden in den Räumen der Tagespflege (Herrenhaus), Markt 2, Großbreitenbach, dienstags in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr, Antigen-Schnelltests durchgeführt.
Ab der 17. Kalenderwoche werden diese Tests zusätzlich auch jeweils donnerstags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Es fallen für die Nutzer keine Kosten an
IOV Fahrgastinformation (02.05.2021)
Beitrag eines CDU-Stadtrates (17.04.2021)
Pressemitteilung vom 09.04.2021 aus der Facebook-Gruppe: Wir gestalten Landgemeinde
Microzensus (31.03.2021)
Im Jahr 2021 wird der Mikrozensus im gesamten Bundesgebiet als „kleine Volkszählung" durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur und die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt und für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich.
Die Erhebung erfolgt auf Grund des Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG) vom 07.12.2016 (BGBI. 1 S. 2826), zuletzt geändert durch Artikel 178 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBI. 1 S. 1328), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG), in der jeweils aktuell gültigen Fassung, sowie nach dem Thüringer Statistikgesetz (ThürStatG), in der jeweils aktuell gültigen Fassung, bei allen repräsentativ ausgewählten Adressen.
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13.01.2012 (GVBI. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 06.06.2018 (GVBI. S. 229).
Ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass Haushalte aus Ihrer Stadt zu der o. g. Statistik befragt werden. Die in die Befragung einbezogenen Haushalte wurden mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens so ausgewählt, dass sie die Gesamtheit der bundesdeutschen Haushalte repräsentieren.
Den betreffenden Haushalten wird die bevorstehende Befragung schriftlich angekündigt. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht.
Blutspende (15.03.2021)
Am 16.03.2021 von 16:00 - 19:30 Uhr findet die Blutspende im Gemeindezentrum statt.
Teststellen im Ilm-Kreis (12.03.2021)
Im Ilm-Kreis wurden innerhalb kürzester Zeit Teststellen eingerichtet. Mit diesen soll das Infektionsgeschehen weiter eingeschränkt werden. In drei Apotheken in Ilmenau, Gräfenroda und Ichtershausen können Bürger Schnelltests durchführen lassen. Weitere Einrichtungen folgen in den kommenden Tagen.
Familienpass (01.03.2021)
Mit einem Familienpass möchte das Landratsamt Familien die Vereins- und Freizeitlandschaft des Ilm-Kreises näherbringen. Über Gutscheine wird es viele Vergünstigungen für sie geben. „Der Familienpass soll Anreize schaffen, regionale Angebote zu nutzen und zu gemeinsamen Unternehmungen anregen. Er gibt aber auch die Möglichkeit, die Angebote des Ilm-Kreises einer breiten Massen vorzustellen. Bis zum 12. Februar 2021 können sich Interessierte noch für eine kostenlose Aufnahme in den Familienpass melden“, sagt Landrätin Petra Enders.
Der Ilm-Kreis wird in diesem Jahr einen Familienpass einführen, der Vergünstigungen über Gutscheine für Freizeitaktivitäten bis Folgejahr anbietet. Anbieter*innen solcher Familienangebote können sich noch bis zum 12. Februar 2021 bei Philipp Hoppe, p.hoppe@ilm-kreis.de , für eine kostenlose Aufnahme in den Familienpass anmelden und erfahren bei ihm weitere Informationen zu dem Gutscheinheft. „Wir wollen die vielfältigen Möglichkeiten für Unternehmungen und Ausflüge im Ilm-Kreis vorstellen und Familien zu mehr gemeinsamer Zeit anregen. Beide Seiten haben also viele Vorteile durch den Familienpass. Für ein umfangreiches Angebot an Ausflugszielen hoffe ich auf eine breite Beteiligung durch die Anbieter*innen im Ilm-Kreis“, sagt Landrätin Petra Enders.
Die Zusammenführung der Angebote und den Druck übernimmt der Landkreis. Bei der Gestaltung arbeitet das Landratsamt mit einer Studierendengruppe der Technischen Universität Ilmenau zusammen. Die Verteilung wird über die Städte und Gemeinden organisiert. Die Gültigkeit wird ein Jahr betragen und orientiert sich an den Schuljahresfristen.
Quelle: LG Grbrb
Zerstörung von Pisten und Wanderwegen (14.02.2021)
Ohne Rücksicht auf die Arbeit der Landgemeinde werden Skipisten und Wanderwege zerstört.
So haben am heutigen Sonntag die Herren K. und T. aus Neustadt mit ihren Schneemobilen lautstark auf sich aufmerksam gemacht. Schnell und ohne nachzudenken fuhren sie mit ihren Mobilen über die Skipisten und über die Neustädter Bergwiesen.
Auch am gestrigen Samstag gab es seitens der Skifahrer Unmutsbekundungen, da neben der Skipiste in Richtung Rennsteighütte gerast wurde.
Neue Störungsnummer Strom (03.02.2021)
Mit Wirkung zum 01.01. 2021 hat die TEN, Thüringer Energienetze, ihre Störungsnummer auf eine neue kostenfreie Störungsnummer umgestellt.
Die Service-Hotline des TEAG Thüringer Energie AG
Kundenservices ist: 03641 817 - 1111
Der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG (im Auftrag der TEAG) Störungsdienst Strom ist zu erreichen unter:
Tel.: 0800 686 - 1166 (24 h).
Klarstellung zu Masken (27.01.2021)
Seit Dienstag gilt auch in Thüringen die verschärfte Maskenpflicht. Sehen sie im nachfolgenden Bild die Unterschiede.
Kinderheim in Quarantäne (19.01.2021)
Anfang der Woche wurden im Kinder- und Jugendheim in Neustadt am Rennsteig zwei Personalkräfte positiv auf das Coronavirus getestet.
Zu den Kontaktpersonen der Kategorie eins gehören zwölf Erzieher und 16 Kinder. Diese befinden sich nun in einer vierzehntätigen Quarantäne. Für die positiv getesteten Betroffenen sei die Isolation seitens des Gesundheitsamtes ausgesprochen worden. Sie gelte für mindestens zehn Tage und setze eine 48- stündige Symptomfreiheit zum Ende der zehn Tage voraus.
Die Kinder und deren Betreuer, auch die, die in Quarantäne sind, seien bereits am Donnerstag durch das Gesundheitsamt abgestrichen worden.
Trotz des positiven Befundes erlässt das Gesundheitsamt keine Allgemeinverfügung für das Kinder- und Jugendheim. Zusammen mit dem Kinderheim versuche das Gesundheitsamt in der Einrichtung die Quarantänen so zu gestalten, dass so wenig wie möglich Kontakte entstehen können. Ziel sei es dabei, die Ausbreitung des Virus in der Einrichtung einzudämmen. Da kommt es vor allem darauf an, symptomatische Kinder und Betreuer von asymptomatischen räumlich zu trennen, teilt Landratssprecherin Doreen Huth mit.
Haushalt der Landgemeinde 2021 (16.01.2021)
In seiner Sitzung am Dienstag den 12.01.2021 wurde den Stadträten der Haushalt der Landgemeinde vorgestellt.
Der Haushaltsplan hat einen Umfang von 13.655.800 Euro, davon entfallen in Einnahmen und Ausgaben auf den Verwaltungshaushalt 9,55 Millionen Euro und 4,1 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt. Aus dem Verwaltungshaushalt werden 257.720 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Die Gewerbesteuer ist mit 3,2 Millionen Euro der größte Einnahmeposten im Verwaltungshaushalt. Die Personalausgaben machen mit 2,33 Millionen Euro fast ein Viertel der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes aus. Der Zuschuss für Kindergärten (in Trägerschaft des Bildungswerkes Großbreitenbach) liegt bei 1,7 Millionen Euro. Das Budget für die Ortschaften wurde mit 5 Euro je Einwohner in Höhe von 31.265 Euro und die Vereinsförderung mit 25.500 Euro eingestellt. Die Kreisumlage beträgt 2,2 Millionen Euro. Die geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt weisen ein Gesamtvolumen von 3,8 Millionen Euro aus.
Maßnahmen der Dorferneuerung in Altenfeld, Großbreitenbach, Böhlen und Wildenspring betragen 1,6 Millionen Euro. Ende 2021 wird der Bestand der allgemeinen Rücklage nach der geplanten Entnahme von 2,15 Millionen Euro noch bei 1,44 Millionen Euro liegen. Die Gesamtverschuldung der Landgemeinde beträgt dann voraussichtlich 1.310.458,97 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 209,57 Euro entspricht. Der Haushalt 2021 soll in der Stadtratssitzung am 2. Februar beschlossen werden.
Mit dem Haushaltsplan des vergangenen Jahres, der auch auf der Webseite der Landgemeinde eingestellt ist, kann der Normalbürger leider nichts anfangen. Hier sind lediglich die groben Zahlen dargestellt. Im Rahmen von Transparenz und Offenheit wäre es wünschenswert, den kompletten Haushalt, einschließlich des Stellenplanes, offen zulegen. Andere Städte und Gemeinden praktizieren dies bereits seit Jahren.
Tagesausflüge in den Landkreis HBN ab sofort verboten (10.01.2021)
Das Landratsamt Hildburghausen erlässt in einer Allgemeinverfügung eine 15-Kilometer-Regel.
Wie es in der Allgemeinverfügung vom Samstag den 09. Januar 2021 heißt, dürfen sich Einwohner des Landkreises Hildburghausen ab Montag zur individuellen sportlichen Betätigung und zur Bewegung an der frischen Luft nur noch bis 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.
Tagesausflüge von außerhalb in den Landkreis Hildburghausen hinein sind zu diesen Zwecken untersagt.
Diese Regel gilt von Montag, 11. Januar, bis Sonntag, 31. Januar 2021.
Verschärfte Kontrollen am Wochenende (08.01.2021)
Mit verschärften Kontrollen am Wochenende reagieren die Polizei und die Ordnungsbehörden des Ilm-Kreises auf die Tagesausflügler*innen in den Schneegebieten und an beliebten Ausflugszielen. Mit der Ankündigung, den Wintersportort Oberhof für Tagesausflüge zu sperren, rechnen die Polizei und die Ordnungsbehörden auch an diesem Wochenende mit einem großen Andrang auf andere, beliebte Ausflugsziele im Thüringer Wald.
Am kommenden Wochenende werden die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau und die Ordnungsbehörden im Ilm-Kreis verschärft Kontrollen durchführen an beliebten Ausflugszielen und Wintersportorten, vor allem im südlichen Ilm-Kreis. Ziel ist es, Tagesausflüge in der angespannten pandemischen Lage zu verhindern. Die Ordnungsbehörde des Landkreises bittet eindringlich, von Ausflügen in die Rennsteigregion und den Thüringer Wald abzusehen. „Verstöße gegen die derzeit geltende Verordnung des Landes werden streng geahndet“, kündigt die Behörde an. „Bleiben Sie deshalb bitte zuhause“, richtet sie den Appell an die Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: LRA IK
Corona-Rückzahlung beginnt (02.01.2021)
Die Corona-Rückzahlung beginnt.
Als erstes haben die gesetzlich Krankenversicherten ihren Anteil zu leisten. Ihnen wurde pünktlich zu Beginn des Jahres mitgeteilt, dass sich der Krankenkassenbeitrag von 14,6 % auf 15,8% erhöht.
[Der Beitragssatz der Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Die Arbeitgeber tragen hiervon die Hälfte. Dieser Beitragssatz reicht nicht aus, um die Kosten der Krankenkassen zu decken. Die Finanzierungslücke gleichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenfalls zu gleichen Teilen durch den Zusatzbeitrag aus. Der Zusatzbeitrag wird in Prozent berechnet: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Zusatzbeitrag. Dieser beträgt durchschnittlich 1,2 bis 1,3 %]
Die gleichzeitig jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenze zieht eine weitere Erhöhung der Beiträge nach sich. Dieser kann schnell mal bis zu 50 Euro/Monat ohne jegliche Gegenleistung betragen.
Mit anderen Gründen wurde hingegen bei den Privatversicherten der Beitrag ebenso massiv erhöht. Hier wurde unter anderen fehlende/geringe Rendite als Grund angeführt.
Sie sehen, dass die Kosten der Pandemie und damit verbundenen großzügigen Geschenke an die Unternehmen allmählich auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.