Abschluss 2020 (31.12.2020)
Wir wünschen unseren Lesern und Leserinnen alles erdenklich gute für das Jahr 2021. Bleiben sie gesund und uns gewogen.
Abfallkalender 2021 (26.12.2020)
Auch in diesem Jahr haben wir ihnen für das Jahr 2021 einen Übersichtsplan für den Kühlschrank oder der Pinwand bereitgestellt. Den Kalender finden sie auf der Startseite [pdf]
Auszug aus der Thüringer Coronaverordnung (24.12.2020)
§ 2 Grundsatz
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§ 3 Kontaktbeschränkungen
(1) Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet
1. mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie
2. zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu einem der Haushalte gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl außer Betracht.
(1a) Im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 ist der Aufenthalt alternativ zu Absatz 1 mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis, also mit
1. Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie
2. Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und den Angehörigen deren jeweiligen Haushalte
gestattet, auch wenn dies mehr als zwei Haushalte oder fünf Personen sind. Die zu einem der Haushalte gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl nach Satz 1 außer Betracht. Es wird dringend empfohlen, den Kontakt zu anderen als den Angehörigen des eigenen Haushalts in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.
(2) Die Absätze 1 und 1a gelten nicht für
- die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge,
- Versammlungen, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Sitzungen und Beratungen nach § 8 Abs. 1 und 2 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO,
- berufliche und amtliche Tätigkeiten sowie die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung,
- Aufenthalte im öffentlichen Raum zum Zweck der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film oder anderen Medien,
- die Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs und von Kraftfahrzeugen,
- Beerdigungen und standesamtliche Eheschließungen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens 15 Personen nicht überschritten wird,
- Gruppen einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO oder eines Angebotes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO sowie
- Gruppen im Rahmen des Sportbetriebs nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 und 4.
§ 3a Alkoholausschank und Alkoholkonsum
Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind untersagt.
§ 3b Ausgangsbeschränkung
(1) Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist mit Ablauf des 15. Dezember 2020 in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund untersagt.
(2) Triftige Gründe im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere:
- die Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben, medizinische Notfälle, insbesondere bei akuter körperlicher oder seelisch-psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft,
- die notwendige Pflege und Unterstützung kranker oder hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen,
- die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Wahrnehmung eines Umgangs- oder Sorgerechts,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten, insbesondere der Feuerwehren, der Rettungsdienste oder des Katastrophenschutzes, sowie die öffentlich-rechtliche Leistungserbringung,
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich des hierfür erforderlichen Weges zur Notbetreuung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 3,
- die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum,
- die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinischer Notfälle,
- die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest,
- die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen,
- die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage,
- der Schutz vor Gewalterfahrung sowie
- weitere wichtige und unabweisbare Gründe.
Absatz 1 gilt nicht im Zeitraum
- vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sowie
- von 22 Uhr des 31. Dezember 2020 bis einschließlich 3 Uhr des Folgetages.
(3) Wird der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Thüringen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, können die unteren Gesundheitsbehörden von den Ausgangsbeschränkungen abweichende Allgemeinverfügungen erlassen, wenn der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird und die Ausgangsbeschränkung nicht weiterhin zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlich ist. Maßgeblich für den Inzidenzwert nach Satz 1 sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts.
§ 5 Erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Ergänzend zu § 6 Abs. 1 und 2 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gilt die Verpflichtung zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung auch
- in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder bei denen Besuchs- und Kundenverkehr (Publikumsverkehr) besteht,
- an allen nach Satz 2 festgelegten und gekennzeichneten Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Personen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen,
- in Arbeits-, Dienst- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand nach § 1 Abs. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sicher eingehalten werden kann oder die Art der Tätigkeit die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt,
- bei Versammlungen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO,
- bei Veranstaltungen und Zusammenkünften zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO und
- bei Veranstaltungen von politischen Parteien nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO.
Die zuständigen Behörden nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO legen die Orte nach Satz 1 Nr. 2 fest und kennzeichnen diese. Regelungen zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben für die Einrichtungen und Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO den gesonderten Anordnungen des für Bildung zuständigen Ministeriums vorbehalten.
(2) § 6 Abs. 3 bis 5 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO gilt entsprechend.
§ 6a Pyrotechnik, Jahreswechsel
(1) Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten.
(2) Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
(3) In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum in den nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 festgelegten Bereichen unzulässig.
(4) Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollen, sind untersagt.
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach § 73 IfSG und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Ordnungswidrigkeiten werden nach § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet.
Seehofer erlässt bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk (22.12.2020)
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Verkauf von Silvesterfeuerwerk bundesweit untersagt. Von dem Verbot betroffen sind nach Angaben des Ministeriums vom Dienstag "typische" Feuerwerksartikel wie Silvesterknaller und Raketen. "Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren", erklärte Seehofer. "Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung."
Laut dem Verbot dürften auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden, teilte das Innenministerium mit. Mit der Verordnung, die am Dienstag in Kraft trat, setzte Seehofer einen Beschluss der Spitzenrunde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten vom 13. Dezember um.
Ziel der Regelung ist es laut Innenministerium, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die wegen der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.
Übersicht der wichtigsten Corona-Bußgelder in Thüringen (19.12.2020)
Im neuen Thüringer Corona-Bußgeldkatalog ist nun auch das seit dem 16.12.2020 geltende Alkoholverbot aufgenommen - und die nächtliche Ausgangssperre. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 19.12.2020.
- Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr oder anderen als den dort zugelassenen Personen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 200 Euro
- Gewerbliches Ausschenken von Alkohol im öffentlichen Raum: 500 bis 10.000 Euro je Größe/Bedeutung der Aktivität und Schwere des Verstoßes
- Sonstiges nicht gewerbliches Ausschenken, Konsumieren oder Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum: 200 Euro
- Verlassen der Wohnung oder Unterkunft entgegen der Ausgangsbeschränkung von § 3b ohne triftigen Grund: 100 Euro
- Zurverfügungstellung von entgeltlichen Übernachtungsangeboten für nicht glaubhaft gemachte notwendige Zwecke: 4000 Euro
- Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke: 4000 Euro
- Nichtschließen von Beherbergungsbetrieben entgegen § 4 Abs. 2 Satz 3: 500 bis 5000 Euro je Geschäftsgröße oder Umfang
- Zurverfügungstellung von gastronomischen Bereichen eines Beherbergungsbetriebes an andere als zugelassene Übernachtungsgäste: 2500 Euro
- Anbieten oder Erbringen von touristischen Reisebusdienstleistungen: 500 bis 5000 Euro je Geschäftsgröße oder Umfang
- Nichtverwenden einer MundNasen-Bedeckung entgegen § 5 Abs.1, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 60 Euro
- Durchführung von untersagten Veranstaltungen: 1000 bis 3000 Euro je nach dem Wert des Vorteils, Zahl der Teilnehmer
- Nichtschließen, Betreiben Durchführen, Anbieten oder Wiedereröffnen von untersagten Einrichtungen, Dienstleistungen oder Angeboten, ohne dass eine vorliegt: 500 bis 10.000 Euro je nach Geschäftsgröße oder je nach Wert des Angebots/Vorteils
- Verkauf pyrotechnischer Gegenstände: 500 bis 10.000 Euro je nach Geschäftsgröße oder je nach Wert des Angebots/Vorteils
- Abbrennen Pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum entgegen den Festlegungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3: 200 Euro
- Durchführung untersagter Veranstaltungen zum Jahreswechsel: 1000 bis 3000 Euro je nach dem Wert des Vorteils, Zahl der Teilnehmer
- Nichtschließen, Betreiben oder Wiedereröffnen von Gaststätten, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 2500 Euro
- Erbringen oder Anbieten bzw. Zulassen von körpernahen Dienstleistungen ohne medizinische Notwendigkeit: 250 bis 2500 Euro je nach Umfang oder Wert des Vorteils
- Nichtschließen, Nichtbeenden, Betreiben oder Wiedereröffnen eines Einzelhandelsgeschäftes oder einer anderen wirtschaftlichen Betätigung, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 250 bis 3000 Euro je nach Umfang oder Wert des Vorteils
- Nichtsicherstellen, dass sich nicht mehr als aufgrund der Verkaufsfläche höchstens zulässige Kunden in den Geschäfts- und Betriebsräumen aufhalten: 150 bis 2500 Euro je nach Überschreitung der Personenzahl oder Wert des Vorteils
- Nichtverwenden vorgeschriebener Schutzmasken: 150 Euro
- Missachten der Besuchsregeln: 150 Euro
- Nichtschließen, Wiedereröffnen oder Betreiben von Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fortund Weiterbildung im Präsenzbetrieb oder für den Präsenzunterricht oder Zulassen dieser Handlungen, ohne das seine Ausnahme vorliegt: 150 bis 2500 Euro je nach Umfang oder Wert des Vorteils
- Nichtschließen, Wiedereröffnen oder Betreiben von Einrichtungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 im Präsenzbetrieb oder als Präsenzveranstaltung: 150 bis 2500 Euro je nach Umfang oder Wert des Vorteils
- Durchführung von untersagtem Freizeitsport oder Teilnahme daran, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 100 Euro
- Durchführung von organisiertem Sportbetrieb, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 1000 bis 3000 Euro je nach dem Wert des Vorteils, Zahl der Teilnehmer
- Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern: 2500 bis 10.000 Euro je nach dem Wert des Vorteils, Zahl der Teilnehmer
Quelle: TA
Weihnachtsgrüße des Bürgermeisters (14.12.2020)
Wie in jedem Jahr erscheint im letzten Amtsblatt des laufenden Jahres der Weihnachtsgruß des Bürgermeisters.
Bisher hat sich der amtierende Ortsteilvorsteher von Neustadt zu solchem Gruß ebenfalls "hinreissen" lassen. In diesem Jahr gibt es jedoch keinerlei Wünsche von seiner Seite. Von ihm kam in diesem Jahr nichts, rein gar nichts. Keine Informationen für die Ortsteilbewohner, keinerlei Informationen für die Ortschaftsräte. Sitzungen wurden Corona-bedingt ausfallen gelassen bzw. nichtöffentlich durchgeführt. Einzig die volle Aufwandsentschädigung wurde das ablaufende Jahr kassiert.
Quelle des Weihnachtsgrußes ist das aktuelle Amtsblatt 12/2020
Schufa will Kontoauszüge durchleuchten (27.11.2020)
Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei plant offenbar, Verbraucher in Zukunft auch anhand ihrer Kontoauszüge zu bewerten. Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ läuft bereits ein erster Praxistest. Datenschützer sind entsetzt.
Es ist Mittwoch, der 4. November 2020 und die Schufa ist ihrem Plan einen großen Schritt nähergekommen. Zwölf Monate lang haben Entwickler von Deutschlands größter Auskunftei an dem neuen Produkt getüftelt. Nun startet der erste Praxistest in Zusammenarbeit mit dem Telefonanbieter "Telefonica/O2". In einer internen Mail, die am Vorabend unter Schufa-Mitarbeitern kursiert, heißt es: "Drückt uns die Daumen, dass die Lösung fliegt."
Auf den ersten Blick wirkt der neue Service verbraucherfreundlich. "CheckNow" richtet sich an diejenigen unter den 67,9 Millionen Menschen, deren Daten bei der Schufa gespeichert sind und die einen schlechten "Score" haben. Bei ihnen ist nach Einschätzung der Schufa das Risiko erhöht, dass sie ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Wer einen schlechten Schufa-Score hat, bekommt oftmals keine Mietwohnung, Kredite oder andere Verträge.
Blick in Kontoauszüge für zweite Chance
Mit "CheckNow", so das Versprechen, will die Schufa den Betroffenen nun eine zweite Chance bieten. Bedingung: Sie müssen zustimmen, dass die Auskunftei einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen darf. Aus den Informationen ermittelt die Schufa dann eine neue Bewertung. Menschen, die vorher durchs Raster gefallen sind, dürfen nun doch noch auf einen Vertrag hoffen. "CheckNow" sei zweckgebunden, versichert die Schufa auf Anfrage. Nur relevante Daten würden gesichtet und auch nur kurz gespeichert.
Doch das ist nur das halbe Bild. In einem zweiten Schritt bittet die Schufa potenzielle "CheckNow"-Kunden um eine freiwillige Einwilligung, die der Schufa weitgehende Rechte einräumt - so online zu besichtigen am 4. November. Laut der Einwilligung darf die Schufa Kontoauszüge speichern und für ihre Dienste als Auskunftei auswerten. Auf Nachfrage betont die Schufa: "Die Testumgebung ist derzeit so gestaltet, dass selbst bei einer Zustimmung des Nutzers keine Daten gespeichert werden."
Schufa will Kontoauszüge auswerten
Interne Dokumente der Schufa, Mails und Präsentationen, die NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" einsehen konnten, belegen: Die Auskunftei (Slogan: "Wir schaffen Vertrauen") möchte aber solch sensible Daten aus Kontoauszügen in Zukunft offenbar systematisch auswerten und weiterverarbeiten. Eine Art "Super-Score" könnte entstehen.
Denn bislang weiß die Schufa weitaus weniger, als die meisten Menschen denken. Die Wiesbadener Auskunftei speichert unter anderem, wie viele Konten jemand besitzt, ob Kredite zurückgezahlt werden oder Handyverträge geschlossen wurden. Wie viel Geld auf den Konten liegt und wofür es die Menschen ausgeben - das weiß die Schufa bis dato nicht.
Schufa kaufte Finanzdienstleister auf
Nährboden der nun aufblühenden Schufa-Fantasien ist eine EU-Richtlinie. Das Gesetz macht es möglich, dass "Kontoinformationsdienste" Einblick auf die Konten der Kunden bekommen können. Im Jahr 2018 hat die Schufa ein solches Unternehmen gekauft. Der Finanzdienstleister Finapi GmbH ermögliche "den gesicherten Zugang zu derzeit 58 Millionen Endkunden-Konten", teilte die Schufa mit.
Nach der Übernahme entwickelte die Schufa Ideen, wie man den Datenschatz heben könnte. In einer Präsentation vom März 2019 finden sich "aktuelle Produktentwicklungsansätze". Darunter: "Neue Scores", etwa die "Ergänzung bestehender Scores um zusätzliche Indikatoren".
Auf einer Branchenveranstaltung im Sommer erklärte ein Finapi-Mitarbeiter, was damit gemeint sein könnte. In Kontoauszügen könne man 65 Kategorien erkennen, darunter Gehalt, staatliche Leistungen, Unterhaltszahlungen, Ausgaben für Heimwerken und Garten. Zudem könne man "Risikofaktoren" wie Glücksspiel oder Zahlungen an Inkassoinstitute identifizieren.
Datenschützer warnt vor Nachteilen
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fürchtet Nachteile für Kunden. "Ich mache mich da wirklich nackig, wenn ich diesen Einwilligungsbutton bestätige", so Schaar. Die Einbeziehung "sehr vieler, auch höchstpersönlicher Informationen" führe zu einem neuen "Blick auf die Bonität", die Nachteile für die Betroffenen haben könnte. Darüber hinaus könne die Schufa auch an die Daten Dritter gelangen, die in Kontoauszügen auftauchen, warnt Schaar gegenüber dem ARD-Magazin Panorama.
Derweil läuft sich der Schufa-Vertrieb für neue Produkte warm. So auf dem Branchentreff der Kreditwirtschaft im Oktober. Als es um den Blick auf Konten ging, stellten Sparkassenvertreter Fragen zum Datenschutz. Eine Schufa-Vertriebsleiterin beschwichtigte. "Datenschutzhürden" könne man überwinden, indem man Kunden die Ängste nehme. "Ihr Verbraucher wird sich da durchklicken, weil die Leute sind faul und bequem. Die haben keinen Bock auf sowas, und die wollen einfach den Service haben. Und sie klicken das durch."
Ein Häkchen mit Folgen
Die Schufa erklärte, die Vertrieblerin habe versucht darzulegen, dass ein Kunde bei einem Bestellvorgang in der Regel mehr Wert auf ein schnelles, bequemes und unkompliziertes Prozedere lege, als auf eine intensive Auseinandersetzung mit Datenschutzbestimmungen. "Da die Aussage an der vorgenannten Stelle in einer Weise interpretiert werden könnte, die den strengen Standards der Schufa zum Datenschutz nicht entspricht, haben wir den Vorgang intern mit der Kollegin thematisiert und entsprechend geklärt."
Wie ein Durchklicken aussehen könnte, testete die Schufa offenbar auch bei dem Pilotprojekt mit O2. Wer am 4. November freiwillig ein Häkchen setzte, gestattete der Schufa, die Kontoauszüge für 12 Monate "zum Zwecke ihrer Aufgaben als Auskunftei und Informationsdienstleister zu verarbeiten". Wer nicht aufpasste, lieferte damit - zumindest theoretisch - die Grundlage dafür, dass die Schufa die Kontodaten auch für einen Score verwenden könnte.
Schufa spricht von einem Test
Die Auskunftei betonte, man habe keine Daten gespeichert. Selbst, wenn Personen bei dem Test ein Häkchen gesetzt hätten. "Wir sind gerade in einem Test von Schufa CheckNow. Über die spätere Ausgestaltung des finalen Produktes können wir derzeit daher noch keine Auskunft geben." Eine Datenverarbeitung von Kontoauszügen für Schufa-eigene Zwecke finde nur statt, "wenn der Verbraucher - und zwar ausdrücklich und unabhängig von der eigentlichen Dienstleistung - eine gesonderte Einwilligung" erteile.
Der Vertragspartner O2 erklärte: "Wir testen aktuell lediglich in einem Pilotprojekt mit einer geringen Zahl von weniger als 100 Nutzern die Nachfrage und Akzeptanz des CheckNow-Verfahrens der Schufa bei einigen unserer Kunden. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die aktive Einwilligung des Nutzers voraus." Die Schufa biete das Verfahren "in komplett eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung an".
Die neue Dienstleistung wird derzeit vom zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht auf ihre Zulässigkeit geprüft. Zum Ausgang der Prüfung wollte sich die in Ansbach ansässige Behörde nicht äußern.
Quelle: Tagesschau.de, Stand: 26.11.2020 18:11 Uhr
Erneuerung des Infoterminals an der Rennsteig-Info (15.11.2020)
Einen etwas eigenartigen Text fanden wir auf der Webseite der Landgemeinde Großbreitenbach. Hierbei handelt es sich um die Übergabe des Infoterminals an der Rennsteiginformation.
Zitat:
Irgendwann ist die Paarung alter Software mit neuer Technik nicht mehr möglich. Unlängst verabschiedete sich unser touristischer Informationsmonitor an der Rennsteiginformation in Neustadt a. Rstg. mit einem Totalausfall von Hard- und Software. Er war nach Aussage der betreuenden Firma der am längsten Funktionstüchtige im gesamten Naturpark Thüringer Wald.
Jetzt wurden ein neuer Rechner und ein neuer Touchscreen eingebaut. Die Benutzeroberfläche wurde neu gestaltet und die meißt touristische Informationen, sind jetzt mit verschiedenen Partnern verlinkt.
Der Informationsmonitor ist 24 Stunden zugängig und wird vor allem wärend der Schließzeiten der Rennsteiginformation durch Gäste frequentiert.
Ein herzliches Dankeschön gilt unserer Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, die uns finanziell unterstützten.
Das Dankeschön wurde am 30.10.2020 zum Vororttreffen, begleitet durch die Presse an den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, Herrn Marco Jacob, übermittelt.
Änderung der Kurtaxe (14.11.2020)
In seiner Sitzung am 10.11.2020 beschloss der Stadtrat die Änderung der Kurbeitragssatzung. Für die Ortsteile Großbreitenbach, Altenfeld und Neustadt gilt künftig eine einheitliche Satzung.
So hat jeder Gast mit Bekanntmachung der Satzung einen Beitrag in Höhe von 2,00 Euro pro Übernachtung zu entrichten. Dieser Betrag ist ab 15 Jahren zu entrichten. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind mit 1,00 Euro dabei. Darunter besteht kostenfreiheit.
Dauercamper im Bungalow zahlen 50 Euro im Jahr.
Im Kurbeitrag ist ein Beitrag von 70 - 80 Cent enthalten, den die Landgemeinde für die Gästekarte und das Rennsteig-Ticket [Link] abzuführen hat. Hier war vor Jahren einmal die Rede von 37 Cent für das Rennsteig-Ticket.
Mit der Gästekarte, die gleichzeitig das persönliche Rennsteigticket ist, können Gäste kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr im kompletten Gebiet des Biosphärenreservates Vessertal/ Thüringer Wald nutzen! Zusätzlich erhalten die Gäste in der Mitte-Rennsteig-Region eine neue Bonuskarte. Diese ist die Eintrittskarte in die Region und bietet während Ihres Aufenthaltes alle Leistungen der Thüringer-Wald-Card mit mehr als 300 Angeboten und vielen attraktiven Extras der Region!
Beide Karten erhalten die Gäste bei Ihrem Vermieter am Anreisetag!
Mit der Änderung der Satzung treten alle bisherigen Satzungen der einzelnen Ortsteile ausser Kraft.
Die erholungssuchenden Gäste sollten bei ihrer Anreise auf die Ausstellung der Gästekarte achten. Denn nur so wird der zu zahlende Beitrag ordnungsgemäß abgeführt und verbleibt nicht beim Vermieter.
Vollsperrung Hohe Tanne / Neustadt a. Rstg. (12.11.2020)
Am 19.12.2020 wird die Zufahrtsstraße Hohen Tanne / Neustadt a. Rstg. voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Großbreitenbach / Altenfeld
Cafe Lusky für immer zu (11.11.2020)
Quelle: Amtsblatt Ilm-Kreis 11/2020
Schließung gästebuch (30.10.2020)
Lange haben wir überlegt, ob wir es machen oder nicht. Da uns jedoch der Thüringer Datenschutz mit nicht realisierbaren Forderungen mehr oder weniger die Weiterführung des gästebuches unmöglich macht, haben wir uns entschieden , das gästebuch zu schließen.
Zur Fortführung hätten wir ein Impressum sowie eine eigen Dateschutzseite einfügen müssen. Dies ist jedoch in dieser Form nicht umsetzbar. Ebenso war der Thüringer Datenschutz nicht einsichtig bzw. wollte nicht erkennen, dass die Datenübertragung verschlüsselt erfolgte. Auch eine Widerrufsmöglichkeit wollten die zuständigen Datenschützer nicht anerkennen.
Mit der Loslösung des gästebuches von der Website erhielten wir weiterhin viele Zugriffe auf dieses. Jedoch die Einträge gingen zurück. Hier hat sich die Beschwerde einer Petentin wohl Erfolg. Ihr Ziel hat sie damit wohl erreicht. Die logische Konsequenz ist also die Beendigung dieses gästebuches.
Seit dem 12.01.2011 gab es dieses gästebuch. Bis zum Zeitpunkt der Schließung wurde es von 649 314 Besuchern aufgesucht. 2293 Besucher griffen in diesem Monat aus die Seite zu. Es gab über 3 500 Einträge und über 700 Kommentare.
Vielleicht werden wir ein ähnliches gästebuch künftig wieder einführen. Lassen sie uns jedoch noch etwas Zeit, damit dieses dann den Wünschen der Thüringer Datenschützer entspricht.
Gesundheitsministerin in Neustadt (15.10.2020)
Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) dankt auf ihrer Wertschätzungstour durch den Freistaat Helfern in der Corona-Pandemie. Auch in Neustadt am Rennsteig, macht sie Station.
"Vor einem halben Jahr, am 22. März, standen wir hier um 20 Uhr an gleicher Stelle und mussten eine Entscheidung treffen", sagt Petra Enders und Peter Grimm ergänzt: "Es war eine schwere Entscheidung, aber ich stehe zu hundert Prozent dahinter." Die Landrätin des Ilm-Kreises und der Bürgermeister der Landgemeinde der Stadt Großbreitenbach befinden im Gemeindesaal in Neustadt. Sie lassen die Ereignisse vom März dieses Jahr Revue passieren, als der 900-Einwohner-Ort unter Quarantäne gestellt wurde. "Wir dachten: Wenn wir nicht an Corona sterben, erfrieren wir hier", erklärt Peter Grimm mit einem Lachen in der Stimme. Damals sei es nebelig gewesen, "genau wie jetzt".
Am Freitagsvormittag begrüßen Enders und Grimm Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke), die auf ihrer Wertschätzungstour durch den Freistaat Helfern in der Corona-Pandemie dankt. Sie und Petra Enders loben "den Mut und das Engagement" der Ehrenamtlichen der Feuerwehr, der Mitarbeiter des Supermarkt, des Pflegedienstes, des Bildungswerkes, der Post, der Apotheke, vom Katastrophenschutz sowie Gesundheitsamt und des ansässigen Allgemeinmediziners. "Vieles ist zusammengewachsen", erklärt Heike Werner, "was positiv ist". Land und Kreis hätten gut auf die Situation reagiert.
Ortschaftsbürgermeister Dirk Macheleidt sieht das anders und sagt: "Wenn wir uns nicht selbst geholfen hätten, wäre es nicht gut gelaufen." Ohne die Ehrenamtlichen hätte nichts funktioniert. Denn in Erfurt habe während der 14-tägigen Quarantäne niemand nach Neustadt geschaut. Das sei erst später geschehen. Auch auf Lieferungen von Mund-Nasen-Masken und beispielsweise Handschuhen habe der Ort vergeblich gewartet. "Später sind einmalig zwanzig Masken für die Feuerwehr gekommen." Man könne sich leicht mit fremden Federn schmücken, sagt Ortschef Macheleidt. Ministerin Heike Werner entgegnet: "Ich verstehe, dass es viele Gründe gibt, warum Sie verbittert sind", aber in einem seien sich doch beide einig. "Nur durch die Arbeit der Ehrenamtlichen" habe man die erste Phase der Corona-Pandemie bewältigt.
Artikel auf Freiem Wort, Ausgabe Ilm-Kreis
Informationen über Vollsperrung in Gehren (06.10.2020)
Anklagen zu angeblicher Corona-Party (20.09.2020)
Die mutmaßliche Corona-Party in Neustadt am Rennsteig machte Anfang April bundesweit Schlagzeilen, nun folgt ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Erfurt teilte mit, dass sie gegen zwei Männer Anklage erhoben hat. Es dürfte sich um eine der ersten Strafsachen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie handeln.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge soll sich ein 56-jähriger Mann am Amtsgericht Ilmenau wegen des Vorwurfs verantworten, Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. Überdies wird dem Mann versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Außerdem soll er Polizeibeamte beleidigt und deren Einsatz mit dem Handy gefilmt haben. Neben diesen Straftaten soll er gegen Quarantäne-Bestimmungen verstoßen haben. Weiterhin soll sich ein 19-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor sowie einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.
Am 5. April, dem letzten Tag der Quarantäne, versammelten sich nach damaligen Angaben der Polizei rund 20 Personen, um zu grillen. Damals galt jedoch ein strenges Kontaktverbot. "Auf das erste Ansprechen der Einsatzkräfte verhielten sich mehrere Personen sofort verbal aggressiv und verweigerten zum Teil die Angabe ihrer Personalien", hieß es im Polizeibericht. In Richtung der Beamten sei gespuckt worden. Den Angaben zufolge leisteten zwei Männer derart starken Widerstand, dass sie fixiert werden mussten.
Mutmaßliche Augenzeugen bestritten die Darstellung der Polizei. Ihnen zufolge gab es an jenem Sonntag keine Party und auch keine größere Menschenansammlungen in Neustadt. Eine kleine, einstellige Zahl von Einwohnern sei auf ihren jeweils eigenen Grundstücken im Freien gewesen, es habe kein Grill auf der Straße gestanden. Alles in allem habe es sich um eine "ganz normale dörfliche Szene in der Quarantäne" gehandelt. Die beiden Amtsgerichte müssen nun entscheiden, ob sie die Anklagen zulassen, dann käme es zu einer Verhandlung.
Verkauf von Wasserwerken (15.09.2020)
Vor über zwei Jahren wurden die Neustädter Wasserwerke verkauft. Fast genauso lange dauerte die Beantwortung einer Anfrage an die Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises.
Während die Stadt Großbreitenbach von seinem Vorkaufsrecht gebraucht machte, wurde das Wasserwerk im Tannengrund an Verwandschaft des Ortsteilvorstehers verkauft.
Dementsprechend lautete die Anfrage an die Kommunalaufsicht. Diese wollte die Fragen zuerst nicht beantworten. Nach dem Einschalten der Landrätin kam es dann doch zu Antworten.
Im Ergebnis lässt sich sagen, eine Rückabwicklung wird nicht erfolgen, trotz der Fehler im Zuge des Verkaufes.
Zwei Fehler im Zuge des Verkaufes hätten jedoch eine Rückabwicklung zur Folge haben müssen. So wurde der beabsichtigte Verkauf nicht wie vorgeschrieben öffentlich durchgeführt. Der Zweckverband hat zunächst die Gemeinden angefragt, ob diese die Wasserwerke kaufen möchten. Die ehemalige Gemeinde hat sein Vorkaufsrecht ausgeschlagen. Laut Kommunalaufsicht befand sich die Gemeinde Neustadt in der Haushaltssicherung und musste sich auf die notwendigsten Aufgaben beschränken.Dieses Vorkaufsrecht wurde durch den ehemaligen Ortsvorsteher ausgeschlagen, da seiner Meinung das Wasserwerk nicht der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser notwendig war.Eines Gemeinderates bedurfte es hierzu nicht.
Die Grundstücke wurden zum Bodenrichtwert verkauft.
Die Prüfung des Vorkaufsrechtes nach dem Reichsiedlungsgesetz hat durch den Notar zu erfolgen. Hierzu wurde nach Auskunft der Agrargenossenschaft diese nicht angehört.
Wegerechte zum erreichen des Wasserwerkes gibt es nicht. Somit ist die Zuwegung eine nichtöffentliche Zufahrt, die über einen Forstweg erreicht werden kann. Dieser Überfahrt bedarf es einer Waldfahrgenehmigung, welche durch das zuständige Forstamt erteilt werden kann.
Neustadt hat einen neuen Pfarrer (10.09.2020)
Vor sieben Jahren verließ der Pfarrer Kaiser Neustadt. Seitdem wurde die Kirchgemeinde immer wieder von "Übergangspfarrern" mit bedient.
Auf die Ausschreibung der Stelle ist mit einem halben Jahr Verspätung, auf Grund der Corona-Pandemie, Matthias Schubert aus Kahla in sein Amt eingeführt worden.
Zeitgleich wurde Ute Beetz als neue Sekretärin der Pfarrstelle begrüßt.
Vollsperrung Dreiherrenstein - Auerhahn (28.08.2020)
Straße: Kreisstraße 56
Bereich: Dreiherrenstein bis Auerhahn
Datum (von-bis): 31.8.2020 - 04.09.2020
Art der Einschränkung: Vollsperrung
Grund: Straßenreparatur
Umleitung: Eine Umleitung wird ausgwiesen ab Dreiherrenstein über die L 1141 zur Rennsteigkreuzung, weiter L 3004 nach Ilmenau. Die Umleitung gilt auch für die Gegenrichtung. Das Hotel Gabelbach ist von Ilmenau aus erreichbar.
Hälfte der Corona-Infizierten in Neustadt ohne Antikörper (24.08.2020)
Artikel über die Corona-Studie in Neustadt aus der Sueddeutschen vom 24.08.2020
Eine Studie zum Corona-Geschehen im Thüringer-Wald-Ort Neustadt am Rennsteig wirft Fragen zur Immunität von Covid-19-Erkrankten nach deren Genesung auf. Schon sechs Wochen nach den positiven Tests auf das Sars-CoV-2-Virus seien bei der Hälfte der in die Studie einbezogenen Infizierten keine Antikörper gegen den Erreger nachweisbar gewesen, teilte das Universitätsklinikum Jena am Montag mit.
"Entweder wurden die Antikörper nicht gebildet oder sie sind innerhalb von sechs Wochen schon verloren gegangen", sagte Studienleiter Mathias Pletz, der Direktor des Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene. Das Nichtvorhandensein nach einem so kurzen Zeitraum sei auch im Vergleich zu anderen ähnlich gelagerten Studien überraschend.
Die Studie des Uniklinikums in dem knapp 900 Einwohner zählenden Ort, der Ende März wegen gehäufter Corona-Fälle für zwei Wochen komplett abgeriegelt worden war, läuft seit Mai. Nach dem Ende der Quarantäne waren laut Klinikum 49 Corona-Infektionen bekannt. Davon seien 38 Infizierte in die Studie einbezogen worden, sagte Pletz. Von ihnen wiesen 20 nach sechs Wochen keine Antikörper auf.
Für die Studie waren nach früheren Angaben der Einrichtung 626 Einwohner getestet worden, wobei die Wissenschaftler um Pletz mit sechs verschiedenen Tests nach Antikörpern gesucht hatten. Während der Quarantäne hatte das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises zudem alle Einwohner des Ortes per Abstrich auf das Sars-CoV-2-Virus getestet. Anfang Juli hatte das Uniklinikum mitgeteilt, dass in dem Ort keine Sars-CoV-2-Viren mehr kursieren.
Das jetzige Zwischenergebnis wirft für Pletz viele Fragen auf. "Offenbar kann man auch bei einem negativen Antikörpertest nicht wirklich ausschließen, dass es vorher eine Covid-Infektion gab", erklärte er. Unklar sei bislang auch, ob fehlende Antikörper letztlich mit fehlender Immunität gleichzusetzen seien. Fehle diese, so seien Konzepte wie die in der Politik diskutierten Immunitätspässe "nicht haltbar". Die Jenaer Studie reiht sich ein in verschiedene Untersuchungen in Deutschland, in denen es um die Entwicklung von Antikörpern gegen das Coronavirus geht.
Nun soll bei den Studienteilnehmern, die trotz Infektion keine Antikörper gebildet haben, noch nach bestimmten Abwehrzellen im Organismus gesucht werden. Im Herbst planen die Wissenschaftler dazu auch einen zweiten Aufenthalt in Neustadt, was die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders (parteilos), begrüßte.
"Das Corona-Virus bleibt unberechenbar", erklärte Enders nach Bekanntwerden der Zwischenergebnisse. Die Kommunalpolitikerin hatte sich sehr dafür eingesetzt, dass das Infektionsgeschehen in Neustadt am Rennsteig zum Gegenstand einer Studie wird. In Neustadt waren zwei Menschen im Zusammenhang mit der Infektion gestorben.
Ausschreibung Bauhofmitarbeiter der Landgemeinde (19.08.2020)
Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach stellt zum 01. Oktober 2020 einen
Bauhofmitarbeiter (m/w/d)
für den gemeindlichen Bauhof ein.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen:
- Pflege der öffentlichen Grünflächen und -anlagen, einschließlich Baumpflege
- Unterhaltung und Instandsetzung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze
- Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grün- und Parkanlagen, Kinderspielplätzen, Freizeit-, Sport- und Abwasseranlagen sowie Friedhöfen
- Landschafts-, Gewässer- und Gehölzpflege
- Unterstützung von (kommunalen) Veranstaltungen
- Durchführung aller sonstig anfallenden Arbeiten des Bauhofbereiches
- Winterdienst
Voraussetzungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Facharbeiter im handwerklichen oder technischen Bereich, vorzugsweise im Kfz-Bereich, als Gärtner oder im Straßenbaubereich
- vielseitiges handwerkliches, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit
- freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- EDV-Grundkenntnisse (Office)
- Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddienst sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B + CE
Wünschenswert ist das DRSA (Silber) und die Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach.
Die Vergütung der zu besetzenden Stelle erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis spätestens 1. September 2020 an die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach, Personalabteilung, Markt 1 in 98701 Großbreitenbach einzureichen.
Feuer an der Rennsteighütte (09.08.2020)
Am 08.08.2020 gegen 2:00 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Einsatz an der Rennsteighütte gerufen.
Ein Feuer am dortigen Ort konnte eingedämmt werden.
Mehrere Einsatzfahrzeuge der Landgemeinde kamen zum Einsatz.
Sanierung Bahnhofsstraße in Neustadt (28.07.2020)
Voraussichtlich in der 34. KW 2020 (17.08.-21.08.2020) wird ein Teil der Bahnhofstraße (L1143 OD Neustadt) saniert. Die Sanierung erfolgt unter Vollsperrung.
Das Verkehrsamt des Ilm-Kreises hat uns freundlicherweise kontaktiert mit der Bitte um Bekanntgabe.
Anbei befindet sich der Sperrungsplan und eine Gesamtübersicht.
Mobilitätsumfrage (16.07.2020)
Liebe Bewohnende der Landgemeinde Großbreitenbach, Ihre Meinung ist gefragt!
Wie Sie mit Sicherheit aus der Presse erfahren haben, wird derzeit im Auftrag der Landgemeinde eine Untersuchung zur Mobilität in der Landgemeinde Großbreitenbach durchgeführt. Neben der Analyse vorhandener Mobilitätsformen sollen dadurch auch dringende Bedarfe ermittelt werden, um bestehende Angebote zu verbessern und Lücken zu schließen. Nur durch Ihre Beteiligung kann erfahren werden, wo und wie Mobilitätsangebote in der Region verbessert und ergänzt werden müssen. Ihre Beteiligung wird eine wichtige Grundlage für weitere Planungen sein. Selbstverständlich ist die Teilnahme anonym. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, anonymisiert und nicht zuordbar analysiert. Nehmen Sie bitte an der Mobilitätsbefragung teil, damit das Projekt gelingen kann.
Link zur Umfrage: [Link]
Beitrag aus der Facebook-Gruppe: Großbreitenbach - Schlüssel zum Thüringer Wald
Erste überraschende Ergebnisse der Corona-Studie in Neustadt (03.07.2020)
Die ersten Ergebnisse der Studie zu Corona-Infektionen in Neustadt am Rennsteig (Ilm-Kreis) hat das Forscherteam der Universität Jena jetzt veröffentlicht. Dabei kam überraschend zutage, dass Studienteilnehmer, bei denen im März das Virus nachgewiesen worden war, keine Antikörper hatten.
weiter im Artikel des Freien Wort, Ausgabe Ilmenau [link]
Fragen über Fragen (28.06.2020)
Ein Beitrag aus der Facebook-Gruppe "Wir gestalten unsere Landgemeinde"
Ich bin eigentlich ein stiller Mitleser aber heute muss auch ich mich mal zu Wort melden als Bürger von Neustadt. Vor ein paar Wochen war ein Bild von einem Feuerlöschteich bei Facboock zu sehen. Diesen Feuerlöschteich kenne ich schon so als Kind in diesem Zustand, wie er auch heute noch ist. Da wurde 30 Jahre und länger nichts gemacht. Dafür bekamen wir einen Parkplatz am Ortsrand, mit Parkuhr, den kein Mensch nutzt. Möchte nicht wissen, was dieses Projekt gekostet hat.
Ein Fußgängerüberweg zur Buswendeschleif war auch im Ort, so hatten die Kinder einen sicheren Schulweg . Der wurde nun dieses Jahr entfernt (Beschilderung abgenommen und die Farbe auf der Fahrbahn leicht abgefräst). Was ist das eigentlich für ein Irrsinn? Dieses Vorgehen erschließt sich mir nicht. Einige Kinder wissen gar nicht wie sie sich verhalten sollen. Die Wartehalle soll wahrscheinlich abgerissen und eine Neue aufgestellt werden. Über die Kosten möchte ich gar nicht nachdenken.
An der Grillhütte wurden die Wände erneuert, die teuren Mitfahrbänke wurden scheinbar wieder abgeschafft. Jedenfalls ist nicht eine in ganz Neustadt mehr zu sehen.
Die Schwarzburger Kirche wurde dem Erdboden gleich gemacht (kein Geld für Unterhalt und Sanierung). Der Grund und Boden wurde verkauft. Jetzt müsste ja eigentlich Geld vorhanden sein, zum Beispiel für die Pflege des kirchlichen Friedhofs. Leider nein, der sah vor dem Mähen zwar ungepflegt aus. Aber jetzt, nach dem Mähen, kommt noch verwahrlost dazu. Warum wird nicht beim Mähen ein Schutz vor die Grabstätten gehalten, damit Grasschnitt und Steine auf die Grabstätten fliegen. Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen vom Kirchenrat mal Gedanken machen ein qualifiziertes Unternehmen zu beauftragen. Dachte schon es geht nicht schlimmer. Wie heißt es so schön „schlimmer geht immer“. Das trifft voll zu.
Ich besuchte mit meinem Enkel den Spielplatz im Mehrgenerationenpark, Kirchgasse/Hüttenstrasse . Wer hat diesen Spielplatz projektiert? Ich war einfach nur schockiert. Überall Steine, wo eigentlich Sand von Vorteil wäre. Sorry weiß nicht wie ich es nennen soll, eigentlich Spielgeräte, aber das trifft nicht zu. Der Ortsteilbürgermeister müsste dieses Problem sehen, mindesten zweimal pro Tag. Damit beweist er, das er fehl am Platz ist und nur das Geld kassiert. Solch einen Spielplatz gibt es in ganz Deutschland und darüber hinaus bestimmt nicht noch einmal. In der neuen Landgemeinde scheint ja Geld da zu sein.
Es werden die teuren, neuen E-Bike an Leute herausgegeben, die durch ihr eigenes Verschulden Sozialstunden leisten müssen, damit sie zur Arbeit fahren können. Für Kinder keinen Euro übrig zu haben, ist einfach eine Schande.
Die Bepflanzung des Kreisels in der Ortsmitte, sowie das Rondell am Mehrgenerationenpark spotten jeder Beschreibung.
Ein großer Dank an die Parkfreunde, die in ihrer Freizeit den Kurpark pflegen. Die Verantwortlichen an den Tischen der Landgemeinde reden nur heiße Luft. So warm ist es im Sommer nicht, war es nicht und wird es nie werden. An eurer Stelle würde ich mich in Grund und Boden schämen.
In Neustadt gab es zu meiner Zeit nur einen Bürgermeister, der sein Amt zum Wohle der Gemeinde ausgeführt hat. Das war Herr Hans-Jürgen Bauer.
Mein Fazit, in der Landgemeinde Großbreitenbach wird sich für Neustadt nichts zum Bessern ändern. Neustadt ist und bleibt das letzte Rad am Wagen. Ich habe gehofft, der Bürgermeister der Landgemeinde würde den Ortsteilbürgermeister von Neustadt etwas mehr an seine Pflichten erinnern. Die Bilder sprechen für sich.
Darf fleißig geteilt werden.
nächster Blutspendetermin (25.06.2020)
Am 07.07.2020 findet die nächste Blutspende statt.
Ort: Gemeindezentrum Neustadt
Zeit: 16:00 - 19:30 Uhr
Straßensanierung in der Ortslage (20.06.2020)
An diversen Straßen in der Ortslage werden ab dem 24.06.2020 Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Aufträge wurden bereits im vergangenen Jahr vergeben, jedoch auf Grund der Witterung nicht durchgeführt.
neue Sitzbänke aufgestellt (15.06.2020)
Zum Jahreswechsel vor 1 1/2 Jahren wurden diverse Bäume im alten Park gefällt. Jetzt sind die daraus entstandenen Bänke fertig und wurden in diesem aufgestellt.
Stadtrat in der Pflicht (11.06.2020)
Die Landgemeinde Großbreitenbach gibt es seit 1 1/2 Jahren. Mit der Bildung dieser Struktur wurde auch eine Ungerechtigkeit bei der Zahlung von Aufwandsentschädigungen der Ortsteilvorsteher geschaffen. Hierzu stellten wir dem amtierenden Bürgermeister der Landgemeinde einige Fragen.
Bei der Entschädigung wird der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft. Zitat: "Die bisherige Entschädigung der Ortschaftsbürgermeister ist in der Hauptsatzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach geregelt. Die Regelung beinhaltet die unterschiedliche Entschädigung der noch im Amt stehenden ehemaligen ehrenamtlichen Bürgermeister im Gegensatz zu den neu gewählten Amtsinhabern aufgrund § 45a Abs.11 ThürKO. Ob es hier eine Änderung geben wird, ist ebenfalls einer Beratung und Entscheidung im Stadtrat vorbehalten."
Mit der Änderung der Aufwandsentschädigungsverordnung durch den Freistaat Thüringen ändern sich zum Beispiel die monatlichen "Entschädigungen" des Neustädter Ortsteilvorstehers zum 01.02.2020 von 1335€ auf 1469€ monatlich. Hierzu hat der Stadtrat die Hauptsatzung zu ändern.
Die Antworten hierzu lauteten wie folgt:
"Die Anwendung der geänderten Sätze der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) für die Ortschaftsbürgermeister steht unter dem Vorbehalt einer Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach. Eine abschließende Beratung des Stadtrates darüber steht noch aus." ... "Ob eine zu beschließende Änderung ggf. rückwirkend in Kraft tritt, ist ebenfalls der Beratung und der Entscheidung des Stadtrates zur Hauptsatzung vorbehalten"
Jetzt liegt es in den Händen der Stadträte der Landgemeinde Großbreitenbach. Wollen sie die Ungleichbehandlung zwischen den Ortsteilvorstehern weiterhin dulden und so der Landgemeinde einen finanziellen Schaden zu fügen, oder wollen sie die Ungleichbehandlung zwischen den Ortsteilen beseitigen. Hierzu antwortet der Bürgermeister folgendes:
"Die satzungsgemäßen Entschädigungsregeln für die Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften mit den bekannten Unterscheidungen bisheriger Amtsträger und neugewählter Personen sind anzuwenden, solange keine andere Entscheidung im Stadtrat getroffen wird."
Mit der ohnehin anstehenden Änderung der Hauptsatzung bzgl. der Aufwandsentschädigung wäre eine Anpassung der Sätze für die Entschädigung ab sofort angebracht. Auch im Zuge der zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch die Corona-Pandemie.
Stadträte, die bisher nur gesagt haben: "Ja, es ist in Arbeit", sollten endlich auch Taten folgen lassen.
Vollsperrung K56 (05.06.2020)
Auf Grund von Straßenbauarbeiten ist die K56 zwischen Auerhahn und der Zufahrt zum Berg & Spa Hotel Gabelbach
vom 08.06.2020 bis 12.06.2020
für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Die Zufahrt vom Berg- und Spa Hotel Gabelbach ist nur aus Richtung Ilmenau möglich. Die Zufahrt zum Auerhahn nur über Dreiherrenstein oder Stützerbach.
Eine Umleitung wird ausgewiesen.
Quelle: Stadt Ilmenau
Sportgeräte für Kindergarten (03.06.2020)
Christian Schaft, Landtagsabgeordneter der Linken, hat am Dienstag die „Rennsteigzwerge“ in Neustadt besucht. Er wollte sich vor Ort ein Bild von der schrittweisen Öffnung der Kindergärten machen.
„Die letzten Wochen waren und die aktuellen sind keine einfachen für Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, die Eltern und Kinder", sagte er gegenüber der Lokalpresse.
Nachträglich zum Kindertag gab es für die Kinder in der Einrichtung zwei neue Fußballtore sowie Federballsets als Spende.
Wandersteine (29.05.2020)
Über eine Facebookgruppe rief die KITA vor geraumer Zeit auf, sich an der Aktion Wandersteine zu beteiligen. Wie sie sehen haben die Neustädter bereits eine stolze Anzahl von Wandersteinen an der Rosensbank angelegt.
Ein Wanderstein, Wandersteine oder auch reisende Steine genannt sind Steine die bunt bemalt durch die Welt reisen. Auf der Rückseite der Steine steht meist eine Facebookgruppe in der man Fotos vom Stein posten kann.
meine Meinungsfreiheit, deine Meinungsfreiheit (25.05.2020)
Es gibt sie, die zwei Freiheiten. Nämlich die Meinungsfreiheit a la Ortsteilvorsteher Macheleidt und die Meinungsfreiheit der übrigen Bevölkerung. Wessen die richtige ist, wissen die Neustädter am Besten. Seit über 20 Jahren gibt es nur die eine wahrhaft, richtige Meinung - nämlich die des Ortsteilvorstehers Macheleidt.
Dies durften in der vergangenen Stadtratssitzung die nicht gleichlaufenden Freunde von Macheleidt erneut erfahren.
Aber von Anfang an.
Zu Beginn der Stadtratssitzung bedankte sich der Bürgermeister Grimm bei SEINEN Ansprechpartnern während der Quarantäne in Neustadt. Namentlich erwähnte er Matthias Hettstedt, Dirk Macheleidt und Ingo Heyer.
Nach Beschlüssen zum B-Plan am Campingplatz, Auftragsvergaben in Altenfeld, Großbreitenbach und Gillersdorf, der Baumschutzsatzung sowie der Geschäftsordnung der Landgemeinde ergriff der Neustädter Ortsteilvorsteher das Wort.
Hierbei kritisierte er den Umgang mit der Quarantäne in Neustadt. Laut Presseberichten begann er zunächst sachlich, indem er erwähnte, dass sich viele engagiert haben. In seinen weiteren Ausführungen steigerte sich Macheleidt wie gewohnt in einen Redeschwall und griff hierbei auch Stadträte an. Seiner Meinung nach hätten sich viele lustig gemacht und auch nur wichtig getan. Zitat FW: "Wer sich nur wichtig macht, macht sich nicht nützlich." Für ihn war das Verhalten einiger Stadträte mehr als bedauerlich. Als Stadtratsvorsitzender Beyersdorf Macheleidt aufforderte, Ross und Reiter beim Namen zu nennen, kniff Macheleidt wie gewohnt. Ein heftiger Disput entbrannte nun zwischen beiden. Nach den lautstarken Äußerungen Macheleidts, sagte er am Ende, dies sei seine Meinung und diese sei so zu akzeptieren.
Grimm schlug am Ende vor, sich dazu einmal an einen gemeinsamen Tisch zu setzen und die Anschuldigungen auszudiskutieren.
Große Unterstützung für Corona-Studie (24.05.2020)
650 Einwohner aus Neustadt haben sich für eine Studie der Uni Jena auf das Coronavirus testen lassen. Studienleiter Prof. Pletz sagte, er sei überwältigt vom Interesse und der großen Hilfsbereitschaft der Neustädter. Dass sich so viele Bewohner testen lassen, habe er nicht erwartet. Die Uni will mit der Studie Infektionsketten nachvollziehen und den Immunstatus bestimmen. Erste Ergebnisse der Studie werden in etwa sechs Wochen erwartet.
Weiterhin will die Uniklinik Jena mit Neustadt eine langfristige wissenschaftliche Partnerschaft eingehen. Im Herbst und im Frühjahr sollen alle Patienten in Neustadt am Rennsteig mit Erkältungssymptomen erneut auf das Corona-Virus getestet werden.
Staatsanwaltschaft ermittelt zu "Corona-Partys" in Neustadt (22.05.2020)
Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt mehrere Verfahren wegen Feiern am Vorabend des Quarantäne-Endes von Neustadt am Rennsteig. Das hat der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, bekanntgegeben. Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Gotha hat die Polizei elf Anzeigen gegen Bewohner wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, eine Anzeige wegen Beleidigung und eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Daneben lägen drei Anzeigen von Neustädtern gegen Polizisten vor. Außerdem seien Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht worden.
Über Neustadt, das im Ilm-Kreis liegt, war Ende März wegen mehrerer Coronavirus-Fälle eine zweiwöchige Quarantäne verhängt worden. Die Einwohner durften den Ort nicht verlassen. Am 5. April um Mitternacht wurde die Quarantäne aufgehoben. Am Abend sollen Neustädter das Ende der Isolation bereits gefeiert haben, ohne die geltenden Corona-Regeln einzuhalten.
Die Polizei löste die Feiern auf und berichtete in einer Pressemitteilung später von Drohungen, Spucken und einem "unkooperativen" Verhalten von Feiernden. Zwei Personen hätten fixiert werden müssen, weil sie sich körperlich gewehrt hätten. Bewohner von Neustadt warfen der Polizei daraufhin ihrerseits verbale Provokationen und unangemessene Härte vor.
Quelle: mdr.de vom 22.05.2020
letzte Stadtratsssitzung (21.05.2020)
Ein Bericht über die Stadtratssitzung aus der Facebook-Gruppe "Wir gestalten unsere Landgemeinde"
Am gestrigen Abend fand unter strengen Auflagen die 7. Stadtratssitzung - im ehemaligen Kammweg - statt. Zur Sitzung waren 28 Ratsmitglieder*innen anwesend. Nach der Begrüßung gab es einen kurzen Rückblick. Quarantäne - eine extreme Situation für Neustadt am Rennsteig. Aus Sicht der Verwaltung wurde die Situation sehr gut gemeistert obwohl es keinen Fahrplan für solche Herausforderungen gibt. Peter Grimm dankte dem Ortsteilbürgermeister Macheleidt und Matthias Hettstedt für das Engagement zum Anfang der Sitzung. Herausgehoben wurden aber alle Menschen die in dieser Krise zusammengehalten und geholfen haben. In welcher Form auch immer. Es gilt der Dank der Feuerwehr die großartiges geleistet haben und vor allem den Mädels aus dem Nahkauf.
Die Sorgen seien in dieser Zeit groß und vor allem die Existenzängste prägen die Zeit. Die Gespräche waren mannigfaltig und zeigen den Zusammenhalt der Ratsmitglieder*innnen. Es gab Gespräche über die weitere Situation über evtl. stattfindenden Regelbetrieb der Kitas etc. - dies ist jedoch abhängig von Entscheidungen im Ministerium.
Die Ratsmitglieder*innen gedachten an die Opfer der COVID19 Pandemie sowie den jüngst verstorbenen, verdienten Mitarbeiter der Landgemeinde in einer Schweigeminute.
Auf der Tagesordnung waren Informationen zu Eilbeschlüssen die während der letzten Wochen dringend Entschieden werden mussten. Hier spezielle das neue Feuerwehrfahrzeug und die Vergabe zur Sanierung des Zwiebelmarktes. (Fördermittel)
Es wurde der Vorentwurf zum B Plan des Naherholungsgebietes Großbreitenbach beschlossen.
Es folgten die Beschlüsse zur Auftragsvergabe Straßenbau Pechhütte, die Elektroarbeiten für den Saal in Gillersdorf .. die Vergabe des 2. Bauabschnittes für die Kita Altenfeld und die Vergabe zum Kauf eines 3 SeitenKippers für den Bauhof. Dafür werden alte und teuere Geräte abgestoßen. Einzig und allein Ortsteilbürgermeister Macheleidt monierte diese Entscheidung mit den Worten "Ihr hattet Glück, das es keinen richtigen Winter gab..." Bürgermeister Grimm musste erinnern was es ein "WIR" in der Landgemeinde gibt. Weitere Beschlüsse mussten wegen einer kleinen Panne beim Versand der Unterlagen zurückgestellt werden.
Unter dem Punkt Informationen, gab es leider wieder einmal, die mittlerweile normale Reaktion unseres Ortsteilsbürgermeisters Macheleidt ... der in bekannter Art über Stadträte schimpfte (ohne Namen zu nennen), welche sich in der COVID 19 Krise oder währende der Quarantäne seiner Meinung nach nicht im Zusammenhalt übten sondern nur andere Menschen die sich engagiert zeigten, hergezogen sind. Stadträte nutzen die Krise um sich wichtig zu machen ohne einen Aufwand zu haben. Aus seiner Sicht soll dies unterbunden werden und übergeordnete Behörden wie das LRA soll einschreiten und gegen diese Menschen vorgehen. Auf Nachfrage von Andreas Beyersdorf als Stadtratsvorsitzenden.. wer denn genau von den Stadträten gemeint ist - wurde das Verbringen verbal aggressiver und auf Freie Meinung gepocht. Namen wurden dann doch nicht genannt. Herr Beyersdorf forderte diese pauschalen Unterstellungen zu unterlassen. Abschließend gilt zu sagen .. es gab eine pauschale Aussage ... nach dem Motto "Hauptsache mal was gesagt!" Aufgrund der Auflagen endete die Sitzung pünktlich.
Öffentliche Vergnügungen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie (20.05.2020)
Traditionell gibt es an Christi Himmelfahrt immer viele Unternehmungen. Doch in diesem Jahr müssen wegen der Coronavirus-Pandemie einige Bestimmungen beachtet werden. Auch am Feiertag gilt die aktuelle Rechtsverordnung des Landes. Es gilt ein Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter. Als Gruppe dürfen nur Personen eines Hausstandes mit Personen eines weiteren Hausstandes unterwegs sein.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht nach wie vor die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Je mehr Lockerungen greifen, desto umfangreicher muss der Infektionsschutz sein. Die wichtigste Regel lautet: Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Auch an Himmelfahrt gelten die Bestimmungen der aktuellen Rechtsverordnung des Landes Thüringen vom 12. Mai 2020. So dürfen Personen eines Haushaltes nur mit Personen eines weiteren Haushaltes als Gruppe unterwegs sein. Generell ist auf einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen zu achten. Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Haben Gaststätten, Biergärten und dergleichen geöffnet, sind zwingend die Hygienevorschriften der Einrichtungen einzuhalten.
Am Feiertag und dem verlängerten Wochenende werden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, die Polizei und die Ordnungsbehörde des Landkreises wieder verstärkt kontrollieren. Verstöße werden geahndet. So kostet das Nichteinhalten des Mindestabstandes im Regelfall 100 Euro. Wer eine unangemeldete Veranstaltung durchführt, muss mit Geldbußen ab 1.000 Euro rechnen.
Um die Fallzahlen weiter niedrig zu halten, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, Veranstaltung, die die allgemeine Infektionslage erhöhen, bis zum 31. August 2020 zu verbieten. Dazu zählen u.a. Volks-, Dorf-, und Stadtfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals oder Konzerte.
Wer vor dem 31. August 2020 eine Veranstaltung durchführen möchte, muss diese mindestens eine Woche vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde der Kommune anzeigen. Gleichzeitig ist ein Infektionsschutzkonzept einzureichen. Die Veranstalter*innen sind für die Erstellung und Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes verantwortlich und haften bei Versäumnissen.
Die zuständige Ordnungsbehörde prüft den Antrag. Eine Veranstaltungsbestätigung wird bis auf Widerruf erteilt. Steigende Infektionszahlen können einen Widerruf der Bestätigung zur Folge haben, Haftungsansprüche entstehen gegenüber der Kommune nicht.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
SARS Corona Virus 2 Studie (09.05.2020)
Nach langem Hin und Her wird das Land nun eine Studie zu den Corona-Infektionen und der Quarantäne in Neustadt am Rennsteig finanzieren. Erstellt werden soll sie vom Universitätsklinikum Jena.
Informationen wurden allen Einwohnern zugestellt. Zwischen dem 13. und 16. Mai sollen Blutabnahmen und Abstriche den Einwohnern entnommen werden. Weitere Informationen finden sie in den angehängten Bildern.
In Neustadt waren alle der rund 900 Einwohner während der 14-tägigen Quarantäne, die ab dem 22. März galt, auf Corona getestet worden. wegen der hohen Zahl der Infizierten und Kontaktpersonen hatte der Ilm-Kreis diesen Schritt damals für nötig erachtet.
Fußgängerüberweg ist Geschichte (08.05.2020)
Der angekündigte Rückbau des Fußgängerüberweges hat begonnen. In der letzten Zeit wurden bereits die Schilder entfernt. Jetzt ist der Fußgängerüberweg als solcher nicht mehr in Betrieb. Darauf vertrauende Einwohner müssen künftig Obacht geben, wenn sie die Straße an dieser Stelle überqueren wollen.
Der Rückbau des Fußgängerüberweges ist Bestandteil des Aus- bzw. Neubau der Bushaltestellen. Laut Aussage der Landesbehörde zu damaliger Ortsteilratssitzung ist ein Überweg an dieser Stelle so nicht zulässig.
Baum- und Strauchschnitt (05.05.2020)
Offizieller Beginn der Annahme von Baum- und Strauchschnitt ist erst am 07.05.2020. Jedoch ist bereits am heutigen Tag der Container gut gefüllt.
Annahmestelle Hüttenstraße 48, Bauhof
Donnerstag | 07.05.2020 | 07:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08.05.2020 | 07:00 - 12:00 Uhr |
Samstag | 09.05.2020 | 08:00 - 12:00 Uhr |
Angenommen werden zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten.
Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Personal in einem bereitgestellten Container.
Neustadt-Studie beschlossen (24.04.2020)
Die Studie rund um die Coronavirus-Infektionen und die Quarantäne in Neustadt ist durch das Wissenschaftsministerium genehmigt. Dieses stellt jetzt Mittel dafür bereit.
Am 05.04. endete die Corona-Quarantäne in Neustadt. Seitdem kämpfte Landrätin Petra Enders dafür, die umfangreich vom Gesundheitsamt erhoben Daten und Tests als Grundlage für eine Studie zu nutzen. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaftsministerium finanzieren, wurde am Freitag bekanntgegeben.
Das Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Jena, wird die Studie durchführen. Die Fördersumme soll sich in einem mittleren sechsstelligen Bereich bewegen.
Pressesprecher Stephan Krauß teilte mit, "Die Landesregierung erwartet von der Studie einen fundierten Beitrag zur Forschungsdebatte über Covid-19. Dabei geht es insbesondere um die Fragen nach Ansteckungswegen, unterschiedlichen Symptomen und Krankheitsverläufen sowie um Daten über eine mögliche Immunität nach überstandener Erkrankung. Da es sich bei Covid-19 um eine neue Krankheit handelt, deren Erforschung nach wie vor am Anfang steht, kann eine solche Studie einen Baustein zum Kampf gegen das Coronavirus bieten"
An der Studie wird zudem Dr. Thomas Hotz, Professor an der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften an der Technischen Universität Ilmenau beteiligt sein. Seine Aufgabe wird die Datenerfassung und -auswertung sein. Hotz verfügt über große Erfahrung im Auswerten medizinischer Daten und hat mit seiner Arbeitsgruppe Stochastik an der TU sowie mit Kollegen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld eine Seite im Internet für ein Dashboard erstellt, das für Deutschland und seine Bundesländer Daten des Robert-Koch-Instituts sowie für die gesamte Welt Daten der Johns Hopkins Universität auswertet und den zeitlichen Verlauf der Reproduktionszahl analysiert.
THSteine auch in Neustadt (23.04.2020)
Die Kinder der🌲🌳 "Kita Rennsteigzwerge"🌲🌳 aus Neustadt am Rennsteig, haben heute den Startschuss, an der Rosensbank gegeben. Wir hoffen auf viele Teilnehmer 😍 Begonnen wurde mit 36 Steinen 👍🏼
Bilder finden sie [hier]
An Wegrändern, auf Bürgersteigen oder in kleinen Parks kann man sie finden. Allerdings muss man schon genau hinsehen oder vielleicht direkt darüber stolpern. Unter dem Hashtag THSteine bemalen gerade Kinder oder Erwachsene Steine. Sinn der Aktion: Mit den bunten Steinen Freude in die Welt zu bringen.
Aktuelle Fallzahlen, Maskenpflicht in Bus, Läden und Diensträumen (22.04.2020)
Mit Stand vom 21. April 2020 sind dem Gesundheitsamt 116 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. 92 bestätigte Fälle gelten als genesen. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden zwei bestätigte Fälle isoliert behandelt, einer davon intensivmedizinisch. Sieben Verdachtsfälle werden ebenso isoliert behandelt. Hier stehen die Ergebnisse der Abstriche noch aus. Ein bestätigter Fall, der in den Ilm-Kreis-Kliniken intensivmedizinisch behandelt wurde, ist am Montag verstorben. Damit ist die Zahl der Todesfälle mit einer Coronavirus-Infektion auf vier gestiegen.
Maskenpflicht in Bus, Läden und Diensträumen
Mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes vom 14. April 2020 führt nach Jena, Sachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nun auch der Ilm-Kreis eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen des öffentlichen Lebens ein. Sie gilt ab dem 24. April 2020, wenn auch die Lockerungen durch die dritte Thüringer Verordnung in Kraft treten. „Wo Lockerungen im öffentlichen Leben greifen, müssen wir den Infektionsschutz erhöhen“, sagt Landrätin Petra Enders.
Der Ilm-Kreis führt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für bestimmte Teile des öffentlichen Lebens ein. Das wird in zwei Stufen geschehen. „Ab dem 24. April 2020 dürfen laut aktueller Thüringer Verordnung bestimmte Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen. Mit dieser und weiteren Lockerungen im öffentlichen Leben steigt auch das Infektionsrisiko, das vor allem für Risikogruppen eine große Gefahr darstellt. Eine erste Pandemiewelle ist überstanden, aber ein Ende noch lange nicht in Sicht. Mit einem Mund-Nasen-Schutz schützt jeder und jede sein Gegenüber. Tragen alle einen solchen Schutz, sind alle geschützt. Deshalb werden wir zum 24. April 2020 eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einführen“, sagt Landrätin Petra Enders.
Das Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektionen verbreitet. Wer sich infiziert hat und keine Symptome zeigt, kann das Virus unwissentlich übertragen. Mit den Lockerungen im öffentlichen Leben ist damit zu rechnen, dass wieder mehr Menschen miteinander Kontakt haben. Bisher beugen die Hygienevorschriften einer Ansteckung vor, indem sie auf das Niesen und Husten in die Ellenbeuge und ausreichenden Abstand zu den Mitmenschen setzen.
„Es gibt aber Situationen im öffentlichen Leben, in denen dieser Mindestabstand nicht ausreicht oder nicht eingehalten werden kann, um sich vor Infektionen zu schützen. Mit einem Schutz, der Mund und Nase bedeckt, verringern wir auch in solchen Situationen das Ansteckungsrisiko. Das empfiehlt auch das Robert-Koch-Institut.“
Mit der Bekanntmachung der heutigen Allgemeinverfügung wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich darauf einzustellen.
Für die einfachen Masken, mit denen Mund und Nase zu bedecken sind, reichen Einwegmasken ohne zertifizierte Schutzkategorie, selbst hergestellte und geschneiderte Modelle, Schals, Tücher und Schlauchtücher. Sie müssen aus festgewebten Stoffen sein. Wiederverwendbare Masken müssen in der Kochwäsche waschbar sein, um eine ausreichende Desinfizierung zu gewährleisten.
Ab dem 24. April 2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreisgebiet, beim Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels, von Orten zur Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen beziehungsweise bei ihrer Lieferung, beim Betreten von Diensträumen von Dienstleistern oder Handwerksbetrieben.
Ab dem 27. April 2020 wird die Maskenpflicht erweitert auf Situationen in geschlossenen Räumen oder an der frischen Luft, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.
Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind Aktivitäten unter freiem Himmel wie Spazierengehen und Sport oder wer sich in Begleitung der Personen eines gemeinsamen Haushaltes im öffentlichen Raum bewegt. Ausgenommen ist zudem, wer sich im privaten Wohnumfeld, in eigenen Gärten und auf eigenen Grundstücken bewegt. Weiterhin ausgenommen sind Kinder, die noch nicht in die Schule gehen.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Aktuelle Fallzahlen - Mund-Nasen-Schutz (19.04.2020)
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Mit Stand vom 19. April 2020 sind dem Gesundheitsamt 112 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. 91 bestätigte Fälle gelten als genesen. Ein Patient aus dem Ilm-Kreis, der in Erfurt in Behandlung war und sich dort infizierte, ist dort verstorben. Das Gesundheitsamt bekam den Fall am Sonntag gemeldet. Damit steigt die Zahl der Gestorbenen mit einer Coronavirus-Infektion auf drei an. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden zwei bestätigte Fälle isoliert behandelt, einer davon intensivmedizinisch. Vier Verdachtsfälle werden ebenso isoliert behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Hier stehen die Ergebnisse der Abstriche noch aus.
Wir diskutieren aktuell die Einführung eines Mund-Nasen-Schutzes im Ilm-Kreis und hoffen, morgen dazu eine Entscheidung fällen zu können.
Alles, was das Risiko einer Tröpfcheninfektion verringert, kann helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Dazu gehört neben dem Niesen und Husten in die Ellenbeuge und dem ausreichenden Abstand zu anderen Menschen auch ein Schutz für Nase und Mund. Dafür braucht es keine medizinisch genormte Variante. Schon mit selbsthergestellten Masken, Schals, Tüchern oder Schlauchtüchern kann jeder und jede helfen, sich und andere zu schützen.
Mir ist bewusst, dass diese Masken nicht komplett vor einer Ansteckung schützen können. Aber sie helfen, das Coronavirus weiter einzudämmen.
Wir überlegen, sie sinnvoll anzuwenden. Und zwar dort, wo der Infektionsschutz besonders wichtig ist. Das gilt zum Beispiel für den öffentlichen Personennahverkehr, in Verkaufsstellen, im gastronomischen Bereich oder im Verwaltungsbereich.
Das gilt nicht für das private Wohnumfeld, Spaziergänge und Sport im Freien.
Ihre Landrätin
Petra Enders
Bühl springt auf Zug auf (16.04.2020)
Nachdem sich die Fallzahlen der Coronavirus-Infektionen auf 103 gefestigt hat und es keine weiteren Neuinfektionen gibt, springt der Landtagsabgeordnete Bühl (CDU) auf den Zug auf. Er fordert, ebenso wie die Landrätin, die Auswertung der Neustädter Quarantäne.
In einer kleinen Anfrage an die Thüringer Landesregierung will er wissen, warum diese nicht an einer Studie rund um die Vielzahl an Corona-Fällen in Neustadt an Rennsteig interessiert ist. Seiner Meinung nach: "Landrätin Petra Enders hat in meinen Augen völlig richtig gehandelt und bei der Landes- und Bundesregierung zur Zusammenarbeit angefragt, damit eine Studie in Kooperation mit dem statistischen Landesamt, dem Gesundheitsministerium oder einer Universität erarbeitet werden kann."
Die Neustädter hätten sich zwei Wochen weitgehend an die Quarantäne gehalten und die Testphase über sich ergehen lassen. "Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Landesregierung sich nicht einmal dazu bekennt, warum man nicht an den Ergebnissen der Tests in Neustadt interessiert ist. Es wäre einfach und sinnvoll daraus wissenschaftliche Resultate ziehen zu können.", so Bühl weiter.
Aktuelle Lage im Ilm-Kreis (09.04.2020)
Mit Stand, 9. April 2020, sind im Ilm-Kreis 101 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. 42 Fälle gelten als genesen. Unter den Abstrichen in Neustadt stehen zwei aus, die wegen uneindeutiger Ergebnisse wiederholt werden müssen. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden fünf bestätigte Fälle mit einer Coronavirus-Infektion isoliert behandelt, einer davon intensivmedizinisch. Zwei Verdachtsfälle werden ebenso isoliert verhandelt, einer davon intensivmedizinisch. Hier stehen die Ergebnisse der Abstriche noch aus.
Stärkere Kontrollen zu Ostern, auch an den Ausflugszielen Lütsche, Heyda und im Stadtpark Arnstadt
Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und die Meteorologen sagen schönes Wetter voraus. Natürlich lädt das zu Osterspaziergängen ein. Doch das Coronavirus kennt keine Feiertage. Die Kontaktsperren und das Verbot von Menschenansammlungen gelten auch über die Osterfeiertage. Das Land hat einen neuen, verschärften Bußgeldkatalog aufgelegt für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. „Durch die Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei im Landkreis wissen wir leider, dass es immer noch Personen gibt, die den Ernst der Lage nicht erkannt haben oder erkennen wollen und sich bewusst über die geltenden Einschränkungen hinwegsetzen“, berichtet Landrätin Petra Enders.
Das Gewerbeamt sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes, die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden und vor allem die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Auch an den Feiertagen. Im Fokus der Kontrollen an den Feiertagen stehen beliebte Ausflugsziele wie die Lütsche, Heyda oder der Stadtpark Arnstadt.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Aktuelle Lage Ilm-Kreis (07.04.2020)
Mit Stand Dienstag, 7. April 2020, sind dem Gesundheitsamt 97 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. Beide Neuzugänge sind aus Neustadt und befanden sich auch nach dem Ende der Quarantäne dort weiter in häuslicher Isolation. Somit steigt die Zahl in Neustadt auf 49.
In den Ilm-Kreis-Kliniken werden fünf bestätigte Fälle isoliert behandelt, einer intensivmedizinisch. Fünf Verdachtsfälle werden ebenso isoliert behandelt, davon einer intensivmedizinisch. Die Ergebnisse der Abstriche stehen dort noch aus. Ebenso stehen noch die Befunde von 27 Tests in Neustadt aus. Das Gesundheitsamt hat die Betroffenen angehalten, sich weiter im häuslichen Umfeld aufzuhalten.
Derweil bemüht sich die Landrätin weiterhin, Interessenten für eine Studie in Neustadt zu gewinnen. Nachdem sowohl das Gesundheitsministerium des Bundes wie des Landes abwinkten, habe sie nun Kontakt zu Andre Scherag, Professor für Klinische Epidemiologie am Universitätsklinikum Jena aufgenommen, sagte Enders am Dienstag. Sie hoffe, dass eine Studie auf den Weg gebracht werden könne, um Infektionswege und -ketten besser zu verstehen und die Wirksamkeit von Maßnahmen beurteilen zu können. "Wir prüfen auf, ob eine Finanzierung der Studie über eine Stiftung möglich ist", so Enders weiter.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis und Freies Wort
Aktuelle Lage, Verstoß gegen die Quarantäne in Neustadt (06.04.2020)
Mit Stand vom Montag, 6. April 2020, sind dem Gesundheitsamt Ilm-Kreis 95 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. Die zwei ausstehenden Befunde im Kinderheim Neustadt waren ebenso negativ wie die restlichen Tests in der Einrichtung. Das Kinderheim kann damit wieder seinen Normalbetrieb aufnehmen. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden vier bestätigte Fälle isoliert behandelt, einer davon intensivmedizinisch. In isolierter Behandlung befinden sich zudem fünf begründete Verdachtsfälle. 29 Menschen sind von einer Coronavirus-Infektion genesen.
Die Quarantäne in Neustadt endete zum heutigen Montag. Alle positiv getesteten Menschen und deren Kontaktpersonen bleiben weiterhin unter Quarantäne. Zudem gelten die Verordnung des Landes und die weiteren Allgemeinverfügungen im Ilm-Kreis weiter, auch in Neustadt.
„Ich bin froh, dass der Ort wieder ein Stück weit Normalität erlangt. Viele Neustädterinnen und Neustädter reagierten auf die Quarantäne-Maßnahme verständnisvoll. Wir erhielten bei unseren Maßnahmen rund um die Versorgung des Ortes viel Unterstützung von der Feuerwehr und Helfenden. Dafür danke ich ausdrücklich. Umso wütender machen mich die Ereignisse einzelner, die sich am Sonntagabend in der Rennsteigstraße zugetragen haben“, so Landrätin Petra Enders. Laut Aussage der Polizeiinspektion Gotha haben sich zwei Personengruppen auf der Straße sich zu Feiern getroffen. Die Polizei musste einschreiten. Die PolizistInnen sind beleidigt worden, einige Feiernde leisteten Widerstand bei der Aufnahme der Personalien und bespuckten die Beamten sogar.
„Für mich ist ein solch rücksichtsloses Verhalten eine gefährliche Körperverletzung. Es ist einfach unglaublich. Der Ort stand zu diesem Zeitpunkt noch unter Quarantäne. Und selbst wenn er nicht unter Quarantäne gestanden hätte, hätten am Sonntag die Verordnung des Landes und die Allgemeinverfügungen des Kreises gegolten – auch in Neustadt. Diese Menschen haben mit ihrem nicht nur eine Straftat begangen, sie haben auch PolizistInnen bedroht und beleidigt, deren Gesundheit gefährdet und den ganzen Ort in Misskredit gebracht. Sie haben unsere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung mit Füßen getreten und ohne jede Einsicht damit auch dem Ansehen des Ortes sowie den NeustädterInnen und Neustädter, die sich verantwortungsvoll verhalten haben – das ist der größte Teil des Ortes –, enorm geschadet. Ich bin unfassbar wütend. Wir werden alle Maßnahmen ergreifen, um gegen diese Straftatbestände gnadenlos vorzugehen. Ich verurteile ein solches Verhalten aufs Schärfste!“
Quelle: Landratsamt Ilm_kreis
+++ Quarantäne in Neustadt zu Montag beendet +++ (05.04.2020)
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Die Quarantäne in Neustadt endet in dieser Nacht. Alle positiv getesteten Menschen und deren Kontaktpersonen bleiben weiterhin unter Quarantäne. Zudem gelten die Verordnung des Landes und die weiteren Allgemeinverfügungen im Ilm-Kreis weiter, auch in Neustadt.
Hier für Sie die Beantwortung von Fragen, die mich in den letzten Tagen und Stunden erreicht haben.
Warum hat die Landrätin die Quarantäne in Neustadt angeordnet?
Ursache war die signifikante Häufung von bestätigten Infektionen im Ort und die Erkrankung eines Mannes mit sehr schwerem Verlauf. Der Mann musste nach Feststellung der Covid19- Erkrankung, die erst bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus bekannt wurde, künstlich beatmet werden. Mit großer Anteilnahme mussten wir später zur Kenntnis nehmen, dass er aufgrund seiner Vorerkrankungen und der dazu kommenden Covid19-Erkrankung verstorben ist.
Kann die Landrätin bzw. der Landkreis einen Ort unter Quarantäne stellen?
Rechtliche Grundlage der Quarantäne war eine Allgemeinverfügung des Landkreises auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, die am 22. März 2020 gegen 21 Uhr in Kraft gesetzt wurde. Diese läuft am heutigen Sonntag, 5. April 2020, um 24 Uhr aus.
Wie hat der Ilm-Kreis festgestellt, ob die Quarantäne weiter fortgeführt muss?
Um festzustellen, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann, wurden die EinwohnerInnen des Ortes auf den Coronavirus getestet. Dazu wurden vier Abstrichstellen vor Ort in Neustadt eingerichtet. Am 2. April 2020, gegen 12 Uhr, nahmen die Abstrichstellen ihre Arbeit auf. Die Abstrichstellen wurden betreut durch drei Teams unseres Gesundheitsamtes und Herrn Dr. Matthias Ullrich.
Wie sehen die Testergebnisse aus?
Die vorliegenden Abstriche in diesen drei Tagen zeigten folgendes Ergebnis: 26 positiv getestete Menschen. Damit liegt die Zahl der infizierten Menschen in Neustadt jetzt bei 47 Personen. Das entspricht einem Anteil von über 50 Prozent der bisher dem Gesundheitsamt bekannten Infizierten im Landkreis. Im Ilm-Kreis gibt es derzeit 93 infizierte Menschen.
Warum ist der Anteil in Neustadt so hoch?
Der Anteil ist deshalb so hoch, weil eine intensive Testung der Neustädter Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist. Das ist in dieser Intensität in keinem anderen Ort in unserem Landkreis – ich meine sogar in Deutschland – in dieser Komplexität erfolgt.
Wenn aber die Fallzahlen so hoch sind, warum wird dann trotzdem die Quarantäne aufgehoben?
Alle positiv getesteten Personen wurden bereits telefonisch und zum Teil auch schon schriftlich informiert, zudem die Kontaktpersonen ermittelt, welche ebenfalls informiert worden sind. Für alle Personen - sowohl für die Kontaktpersonen, als auch für die Menschen mit einer Coronavirus-Infektion - wurde bereits seitens des Gesundheitsamtes häusliche Quarantäne für mindestens weitere 14 Tage, in besonderen Fällen bis zu vier Wochen angeordnet. Es gibt deshalb keinen Grund die Quarantäne für den ganzen Ort weiter aufrechtzuerhalten. Zumal bei allen weiteren Personen negative Befunde vorliegen und zum Zeitpunkt der Testung damit auch keine Infektion mit dem Coronavirus.
Stehen noch Befunde aus?
Gestern wurden durch unser Gesundheitsamt bei pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Umgebung 40 Abstriche genommen. Die Ergebnisse erhalten wir voraussichtlich am Montag. Ebenfalls stehen noch geringfügig Testergebnisse von getesteten Personen aus. Diese wurden angehalten, sich nach wie vor in häuslicher Umgebung aufzuhalten, bis das Ergebnis voraussichtlich morgen vorliegt.
Was ist jetzt mit dem Kinderheim? Wie geht es da weiter?
Für das Neustädter Kinderheim stehen noch zwei Befunde aus, die wir voraussichtlich morgen erwarten. Sollten die ebenfalls negativ ausfallen, wird das Heim morgen wieder seinen Normalbetrieb aufnehmen können.
Hat die Quarantäne denn überhaupt etwas gebracht?
Durch die häusliche Quarantäne wurden Infektionsketten durchbrochen. Ebenfalls konnte der Kreis der Kontaktpersonen in Neustadt massiv eigeschränkt werden. Das zeigen die Ergebnisse sehr deutlich. Während der Quarantäne wurden in Neustadt 41 Infizierte und daraus abgeleitet 85 weitere Kontaktpersonen ermittelt. Währenddessen vor der Quarantäne des Ortes bei sechs infizierten Personen 141 Kontaktpersonen festgestellt wurden, und dass unter Berücksichtigung, dass die sechste Person aufgrund des kritischen Gesundheitszustandes gar nicht mehr befragt werden konnte. Zudem gehen wir davon aus, dass wir aufgrund der Isolierung in häuslicher Quarantäne eine noch stärkere Ausbreitung verhindern konnten.
Und was passiert mit diesen Erkenntnissen, die der Landkreis gewinnen konnte?
Es ist schade, dass sich weder Bund noch Land für unsere Erkenntnisse, die wir aus der Quarantäne gewinnen konnten, interessieren bzw. uns gar bei unseren Maßnahmen unterstützt haben. Ich habe so darum gebeten, weil ich glaube, dass man daraus lernen kann für den Umgang mit dem Coronavirus. Um Interesse zu gewinnen, habe ich mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Herr Gebhart, im Bundesgesundheitsministerium telefoniert und am Tag darauf eine Absage bekommen. Genauso sah es in Thüringen aus.
Ein Schlusswort… Ich bitte alle EinwohnerInnen unseres Kreises, und damit meine ich nicht nur die NeustädterInnen, sich an die Rechtsversordnung des Landes und unsere Anordnungen im Landkreis zu halten. Auch ein negativer Befund ist kein Freibrief für immer. Anstecken kann sich jeder, und dass sehr schnell. Deshalb appelliere ich an alle: Geben Sie auf sich acht, aber achten Sie auch auf andere! Nehmen Sie Rücksicht, indem Sie die derzeit gültigen Vorschriften einhalten.
Ihre Landrätin
Petra Enders
Aktuelle Lage im Ilm-Kreis (03.04.2020)
Mit Stand, 3. April 2020, 13 Uhr, gibt es im Ilm-Kreis 79 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. 33 davon sind in Neustadt. Das sind sieben mehr als am Vortag. In den Ilm-Kreis-Kliniken befinden sich zwei bestätigte Fälle auf der Isolierstation, einer isoliert auf der Intensivstation. In acht Verdachtsfällen liegt noch kein Ergebnis vor. 19 Menschen sind von einer Coronavirus-Infektion genesen im Ilm-Kreis, davon drei in Neustadt.
Zu Neustadt:
Nach den 170 Tests am Mittwoch konnten am Donnerstag knapp 300 Tests an den vier Abstrichstellen in den zwei Zelten gemacht werden. "Das stimmt mich zuversichtlich. Wenn alles klappt, können wir am Freitag die restlichen Tests beenden. Wir haben alle möglichen Kapazitäten genutzt. Dr. Matthias Ullrich, sein Team und unser Gesundheitsamt leisten hier eine hervorragende Arbeit", sagt Landrätin Petra Enders.
Auch das Kinderheim soll am Freitag noch getestet werden durch das Kinderheim.
"Die bisherigen Ergebnisse stimmen mich positiv. Es waren jetzt etliche Abstriche mit negativen Testergebnissen bei. Sie tragen den Coronavirus nicht in sich. Die Entwicklung spricht deshalb für eine Lockerung der Maßnahmen. Gewissheit haben wir aber erst, wenn alle Ergebnisse vorliegen. Die Ergebnisse wollen wir bis Sonntag den Getesteten in Neustadt zukommen lassen, damit die NeustädterInnen mit negativem Ergebnis schnell und mit gutem Gefühl wieder auf Arbeit gehen können."
Gemessen an der Anzahl der Tests sind die bisher sieben dazugekommenen bestätigten Fälle überschaubar. Die positiv Getesteten und ihre Kontaktpersonen müssen sich allerdings auch weiterhin für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Ruhige Einsatzlage Neustadt am Rennsteig (Ilm-Kreis)
Seit Beginn der Quarantäne-Maßnahmen leistet die Landespolizeiinspektion Gotha dem Landratsamt Ilm-Kreis Vollzugshilfe. Zur Umsetzung und Einhaltung der Allgemeinverfügung sind Polizeikräfte im Zusammenwirken mit Feuerwehr- und Rettungskräften an der Übergabestelle am Sportplatz und im Umfeld der Ortslage Neustadt im Einsatz. Bislang wurden bei den polizeilichen Kontrolltätigkeiten keine Verstöße in Neustadt a.R. festgestellt. Nach Einschätzung der Polizei geht die betroffene Bevölkerung mit hoher Akzeptanz und Verantwortung mit der Situation um. Der Leiter der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau Polizeioberrat Jörg Bürger richtet sich in diesem Zusammenhang mit einem persönlicher Dank an die Bevölkerung, welche die gesamten Maßnahmen mit einem entsprechenden positiven Verhalten tolerieren und aktiv unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen den Einsatzkräften verläuft reibungslos.
(Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell)
Aktuelle Fallzahlen (02.04.2020)
Mit Stand 2. April 2020, 11 Uhr, gibt es 72 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion, 26 davon in Neustadt. Die Zahl der Genesenen liegt noch bei sieben, eine aktuelle Zahl der in Quarantäne Befindlichen wird noch erarbeitet. In den Ilm-Kreis-Kliniken befinden sich derzeit drei bestätigte Fälle wegen einer Coronavirus-Infektion in Behandlung, einer auf der Intensivstation. Drei weitere Menschen werden als begründete Verdachtsfälle ebenso isoliert in den Ilm-Kreis-Kliniken behandelt.
In Neustadt hat die Freiwillige Feuerwehr Plaue am gestrigen Mittwoch, 1. April 2020, zwei Zelte aufgebaut. In diesen befinden sich jeweils zwei Abstrichstationen, die als Abstrichstelle 1 bis 4 für die Neustädterinnen und Neustädter ausgewiesen sind. Am Mittwoch hat das Gesundheitsamt zusammen mit Dr. Matthias Ullrich 170 Abstriche seit den Mittagsstunden in Neustadt gemacht.
Mit heutigem Tag, 2. April 2020, wurden die Abstrichstellen zur besseren Orientierung für die NeustädterInnen neu eingeteilt. An der Abstrichstelle 1 werden die Tests durchgeführt, die nach Terminvergabe des Gesundheitsamtes stattfinden. „Ich bitte alle Neustädterinnen und Neustädter, sich genau an die Termine und Hinweise des Gesundheitsamtes zu halten“, sagt Landrätin Petra Enders.
An der Abstrichstelle 2 werden alle getestet, die am Mittwoch noch keinen Termin erhalten haben, aber dringend abgestrichen werden müssen, weil sie am Montag zur Arbeit müssen. „Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an der Abstrichstelle auch ohne Termin einzufinden. Sie brauchen nicht erst über das Telefon des Gesundheitsamtes gehen. „Ich bitte diese Menschen, unter Wahrung aller Sicherheitsregeln, mit 1,50 Metern Abstand zu anderen Menschen, sich vor der Abstrichstelle 2 einzufinden und an die Anweisungen der Helferinnen und Helfer vor Ort zu halten.“
Die dritte und vierte Abstrichstelle im zweiten Zelt werden von Dr. Matthias Ullrich und einem Team des Gesundheitsamtes betreut. „An der Abstrichstelle 3 werden die Termine von Herrn Dr. Ullrich abgestrichen, die über seine Hausarztpraxis gemacht wurden.
Die Abstrichstelle 4 agiert weitestgehend flexibel und wird ab Freitag die NeustädterInnen testen, die sich über den Aufruf im Ort melden. An dieser Stelle werden auch die einzelnen Straßenzüge ab Freitag getestet. „Die Abstrichstellen werden voraussichtlich über das Wochenende weiter erhalten bleiben. Oberste Priorität haben die Menschen mit Erkältungssymptomen und die am Montag wieder arbeiten gehen müssen. Wer aufgrund einer Behinderung oder Gehbeeinträchtigung nicht zu den Teststellen kommen kann, wird zuhause getestet. Gleiches gilt für Pflegebedürftige. Wir hoffen sehr, dass wir dann ein umfassendes Bild von der Lage in Neustadt haben. Und jeder Neustädter und jede Neustädterin Klarheit über seinen/ihren gesundheitlichen Zustand hat.“
Nach Vorlage der Abstrichergebnisse wird entschieden, ob und welche Maßnahmen in Neustadt erforderlich sind.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Aktuelle Lage Ilm-Kreis (01.04.2020)
Mit Stand vom 1. April 2020 gibt es im Ilm-Kreis 65 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. Davon werden vier bestätigte Fälle stationär in den Ilm-Kreis-Kliniken behandelt. Weitere fünf Menschen sind als begründete Verdachtsfälle in isolierter Behandlung in den Ilm-Kreis-Kliniken. Zu ihren Fällen stehen noch die Ergebnisse aus. Die Zahl der bestätigten Fälle in Neustadt ist auf 21 gestiegen.
Dort haben mit heutigem Mittwoch zwei Abstrichstellen ihre Arbeit aufgenommen. Das Gesundheitsamt testet dort mit Unterstützung des Hausarztes Dr. Matthias Ullrich in den nächsten drei Tagen Neustädterinnen und Neustädter, die Erkältungssymptome haben. Ebenfalls getestet werden die Betroffenen in der Quarantäne, die am Montag dringend wieder zur Arbeit müssen. Geben es die Kapazitäten der kommenden Tage her, werden auch so viel wie möglich weitere Einwohnerinnen und Einwohner von Neustadt, die Ortslage Kahlert ausgenommen, getestet.
„Ziel ist es, die Quarantäne zum Montag, 6. April 2020, zu beenden beziehungsweise die Maßnahmen zu lockern. Das hängt aber von den Abstrich-Ergebnissen ab, die wir so noch nicht abschätzen können. Um die umfassenden Abstriche jetzt machen zu können, werden wir stark vom Ortsteilbürgermeister Dirk Macheleidt, dem Bürgermeister der Landgemeinde Peter Grimm, den Feuerwehren vor Ort und auch von der Feuerwehr in Plaue, die die Zelte zur Verfügung stellt, unterstützt. Dafür danke ich allen Helferinnen und Helfer. Sie ermöglichen es, dass das Gesundheitsamt und Dr. Ullrich hier eine hervorragende Arbeit leisten können. Ich danke auch meinen Mitarbeiterinnen im Gesundheitsamt, die in drei Teams vor Ort die Abstriche machen, und im Brand- und Katastrophenschutzamt, die unermüdlich daran arbeiten, die Coronavirus-Krise zu bewältigen. Auf ihren Schultern liegt seit vielen Tagen eine unglaubliche Last.“
Die Neustädterinnen und Neustädter wurden über Informationszettel und Durchsagen schon am Montag aufgefordert, sich beim Gesundheitsamt zu melden, um einen Termin an den Abstrichstellen zu bekommen. „Wir werden alle Kapazitäten, die uns die nächsten Tage bieten, nutzen, um so viele Tests wie möglich machen zu können. Von ihren Ergebnissen hängt ab, ob wir dir Quarantäne beenden können oder die Maßnahmen lockern“, sagt Landrätin Petra Enders. Mit dem zuständigen Labor hat man sich entsprechend verständigt, hier schnell Ergebnisse haben zu müssen.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Aktuelle Lage im Ilm-Kreis (31.03.2020)
Aktuell mit Stand 31. März 2020, 11 Uhr, gibt es 61 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion im Ilm-Kreis. In Neustadt sind es 18 Fälle (einer mehr als am Vortag). Vier der 61 Fälle befinden sich aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus in stationärer Behandlung in den Ilm-Kreis-Kliniken an den Standorten Arnstadt und Ilmenau. Vier weitere Patienten wurden dort als Verdachtsfälle aufgenommen und befinden sich ebenso in isolierter Behandlung. Dort stehen noch die Ergebnisse der Abstriche aus. Alle acht Patienten in stationärer Behandlung sind stabil. In Neustadt wird indes ein Ende der Quarantäne vorbereitet.
Mit Sonntag, 5. April 2020, läuft in Neustadt die zweiwöchige Quarantäne aus. "Ziel ist es, die Beschränkungen zum Montag aufzuheben oder zu lockern", sagt Landrätin Petra Enders. Die Fallzahl-Entwicklung in dem Ort stimmt sie optimistisch für dieses Vorhaben. "Die Zahl der bestätigten Fälle stagniert mittlerweile." Mit Stand Dienstag, 31. März 2020, 11 Uhr, sind in Neustadt 18 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt.
"Wir verteilen derzeit Informationszettel für die Neustädterinnen und Neustädter, um über die Beendigung der Quarantäne zu informieren. Wir können die Maßnahme aber nur aufheben, wenn bis dahin alle Unklarheiten beseitigt sind", so die Landrätin.
"Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die Erkältungssymptome haben, werden gebeten, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Wir werden ab Mittwoch zwei Abstrichstellen im Ort aufbauen und vor Ort ausschließlich nach Terminvergabe die Einwohnerinnen und Einwohner testen."
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Tageslage Ilm-Kreis (30.03.2020)
Mit Stand 30. März 2020, 18 Uhr, gibt es 58 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion im Ilm-Kreis. Das sind drei Fälle mehr als am Samstag. Die Zahl in Neustadt ist gleich geblieben. Dort sind es 17 bestätigte Fälle.
Das Gesundheitsamt arbeitet weiter an der Ermittlung der Kontaktpersonen und macht weiter Abstriche neben den niedergelassenen HausärztInnen und den zwei Abstrichstellen in Ilmenau und Arnstadt. In Ilmenau soll zudem eine Infektionssprechstunde eingerichtet werden, die die HausärztInnen entlastet, indem sie dorthin Fälle überweisen können. Für Arnstadt ist eine solche Sprechstunde zudem in Prüfung.
Angedacht ist in Ilmenau zudem eine mobile Abstrichstelle, wo mit dem Auto rangefahren werden kann. Nach einer Registrierung kann dort ebenso schnell ein Abstrich genommen werden. „Nur mit schnellen Ergebnissen und effektiven Abstrichen können wir die Infektion mit dem Coronavirus eindämmen und so die Ausbreitung verlangsamen“, sagt Landrätin Petra Enders.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Über die Arbeit des Gesundheitsamtes (29.03.2020)
Anbei ein interessanter Bericht aus den Landratsamt
Ergebnisse neuer Fallzahlen liegen am 29. März 2020 nicht vor. Daher an dieser Stelle ein Bericht über die Arbeit des Gesundheitsamtes. An der Infohotline 03628738888 fragen Bürgerinnen und Bürger immer wieder, warum nicht noch mehr Orte unter Quarantäne gestellt werden. Das Gesundheitsamt erklärt, warum.
Dem Gesundheitsamt werden von den Laboren alle positiven Covid-19-Fälle des Ilm-Kreises gemeldet. Die Abstriche werden vom Gesundheitsamt, in den Abstrichstellen oder bei niedergelassenen ÄrztInnen gemacht. Auf dieser Meldung beruhend ermittelt das Gesundheitsamt alle Kontaktpersonen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sprechen mit den Kontaktpersonen (laut RKI mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt zu Erkrankten) und treffen dann die Entscheidung, dass sie sich ebenfalls in Quarantäne begeben müssen und ob ein Abstrich bei grippalen Symptomen notwendig ist. Das Gesundheitsamt agiert an dieser Stelle streng nach den Vorschriften des Robert-Koch-Institutes und der übergeordneten Gesundheitsbehörden, die wiederum selbst ihre Strategien immer wieder der aktuellen Lage anpassen müssen. Es hat sich bei der intensiven Arbeit des Gesundheitsamtes im Ilm-Kreis in den vergangenen Wochen gezeigt, dass häufig die dann vom Gesundheitsamt aufgesuchten und getesteten Kontaktpersonen wiederum Covid-19 positiv waren. Aus Sicht des Gesundheitsamtes wird durch die Konzentration auf die Kontaktpersonen erreicht, dass die Weiterverbreitung der Covid-19-Erkrankungen sich stark eingrenzen auf den Kreis der Kontaktpersonen.
Die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt sich deshalb nur, wenn Personen, die erkrankt sind oder als Kontaktpersonen ermittelt wurden, die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne einhalten. Diese Maßnahmen sorgen bisher dafür, dass keine weiteren Orte unter Quarantäne gestellt werden müssen. In Neustadt greifen die Maßnahmen, weil die Fallzahlen zwar steigen, die Infizierungen aber vorwiegend im Kreise der Kontaktpersonen bleiben und damit eine Verbreitung des Coronavirus eingedämmt wird.
Halten sich alle an die Verordnungen des Landes und Landkreises sowie an die Maßnahmen des Gesundheitsamtes, sind weitere Beschränkungen erst einmal nicht nötig.
Aktuelle Fallzahlen im Ilm-Kreis (28.03.2020)
Im Ilm-Kreis gibt es mit Stand 28.3.2020, 17 Uhr, 55 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. Das sind zwölf mehr als zum Vortag, 27.3.2020, 12 Uhr. Das Gesundheitsamt ermittelt weiter die Kontaktpersonen. Aus den Ilm-Kreis-Kliniken konnte ein Fall in die häusliche Quarantäne entlassen werden, ein weiterer ist hinzugekommen. So werden jetzt drei Fälle stationär behandelt.
Im Ilm-Kreis gibt es mit Stand 28.3.2020, 17 Uhr, 55 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. In den Ilm-Kreis-Kliniken sind drei Fälle in stationärer Behandlung. Ein Fall konnte wieder in häusliche Quarantäne entlassen werden. Ein weiterer Fall ist in den Kliniken hinzugekommen.
In Neustadt ist die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle auf 17 gestiegen. Das sind vier mehr als am Vortag. Das Gesundheitsamt hat den Kontakt zu den Kontaktpersonen aufgenommen.
Quelle: Landratsamt Ilm_kreis
+++ Hausarztbesuche in Neustadt +++ (27.03.2020)
Liebe Neustädterinnen und Neustädter
Sie alle durchleben gerade eine sehr schwierige Situation. Die Quarantäne führt zu drastischen Einschnitten in Ihr Leben und ich danke Ihnen für Ihr verantwortungsvolles Handeln. Die Maßnahmen zeigen Wirkungen. Wir haben in Neustadt nur drei Neuinfektionen und sind jetzt bei 13 Erkrankungen im Ort. Weitere Abstriche von Kontaktpersonen werden noch ausgewertet. https://www.ilm-kreis.de/index.php?&fdirect=1
Dr. med. Matthias Ullrich aus Großbreitenbach hat sich bereit erklärt, Hausbesuche in Neustadt zu machen. Wenn Sie seine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich bis 10 Uhr bei ihm in der Praxis melden unter 03678125450. Er kommt im Anschluss in den Ort. Er verordnet auch Medikamente und reicht Rezepte an die Apotheke weiter.
Außerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, über den kassenätztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 Hilfe zu bekommen. In Notfällen ist auch der Rettungsdienst gewährleistet.
Medikamente werden von freiwilligen HelferInnen der Feuerwehr dann zu Ihnen nach Hause gebracht. Ich danke den Kräften für ihren unermüdlichen Einsatz für die NeustädterInnen.
Ihre Landrätin
Petra Enders
Landratsamt konkretisiert Quarantäne in Neustadt (25.03.2020)
Mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung konkretisiert der Landkreis die Quarantänemaßnahmen in Neustadt. Von der Quarantäne ausgenommen ist ab sofort Kahlert. Die Quarantäne bleibt für den restlichen Ortsteil Neustadt bis einschließlich 5. April 2020 erhalten.
Mit sofortiger Wirkung gelten in Neustadt folgende Regelungen:
- Alle EinwohnerInnen, die sich in den vergangenen 14 Tagen vor dem 22. März 2020 in Neustadt aufgehalten haben, sind vepflichtet, sich für zwei Woche in Quarantäne zu begeben. Zutritt ist nur EinwohnerInnen gestattet. Sie haben sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Des Weiteren haben
- Zutritt: Pflegedienste, Rettungsdienste, ärztliche Hausbesuche und maßnahmen vergleichbarer Organisation und Tätigkeiten, Anlieferverkehr für die erforderliche Versorgung.
- Verlassen des Ortes ist mit Ausnahme der genannten Personenkreise untersagt. Wer Erkältungssymptome aufzeigt, ist verpflichtet telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) zu kontaktieren.
- Der direkte Kontakt zu anderen Personen ist einzustellen und in den häuslichen Gemeinschaften sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen aufs nötigste zu beschränken.
- Sollte während der Quarantäne eine medizinische Behandlung nötig sein, sind die Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Rettungsdienst sowie versorgende medizinische Einrichtungen über die Quaantäne zu informieren.
- Zum Zweck der Selsbtversorgung dürfen die Betroffenen, die keine Erkältungssymptome aufweisen, die Quarantäne verlassen, um auf dem kürzesten Weg entsprechende Einrichtungen aufzusuchen
- Das betrifft Einkäufe für den täglichen Bedarf innerhalb des Ortsteils vorgehaltenen Einzelhandels und ähnliche Einrichtungen
- Zu beachten sind die zwingend notwendigen Hygienevorschriften (1,50 Meter Abstand zu anderen Personen, Husten/Niesen in Ellenbeuge)
- Gruppenbildungen sind nicht erlaubt
-Erlaubt ist, zur Versorgung von Tieren innerhalb des Ortes und Pflegeleistungen innerhalb des Ortes durch Angehörige, das Haus zu verlassen. - Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis
Wer gegen Auflagen verstößt, macht sich strafbar (24.03.2020)
Mit einem dringenden Appell richtet sich Landrätin Petra Enders an die Bevölkerung. „Es scheinen einige noch nicht verstanden zu haben, wie ernst die Lage ist. Uns wird von Spaziergängen nach Neustadt oder von Neustädtern, die die Schleichwege um den Ort nutzen, um der Quarantäne zu entgehen, erzählt. Wir haben am Wochenende mit Hilfe der Ordnungsämter mehrere Veranstaltungen und einen Gaststättenbetrieb auflösen müssen. Dieses Verhalten ist absolut unverantwortlich. Es gefährdet die Schwächsten in unserer Gesellschaft und macht den Weg frei für eine weitere Verbreitung des Coronavirus. Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt, begeht Straftaten und das werden wir ahnden.“
Das Verhalten einiger Mitmenschen im Ilm-Kreis verurteilt Landrätin Petra Enders aufs Schärfste. Sie verstoßen gegen die Allgemeinverfügung und gefährden so das Wohl anderer Menschen, indem sie das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus erhöhen. Erst am Wochenende lösten Ordnungskräfte mehrere private Veranstaltungen auf und mussten auch einen Imbiss schließen, der trotz Verbot geöffnet hatte. „Unser Ordnungsamt steht in engem Kontakt mit den Ordnungsbehörden in den Gemeinden. Die Ordnungskräfte sind geschult und sie werden nicht nur freundlich bitten, nach Hause zu gehen. Es drohen empfindliche Strafen für die, die gegen die Allgemeinverfügungen verstoßen. Bekannt sind dem Landratsamt und den Einsatzkräften vor Ort auch die Schleichwege, die einige Neustädter wider der Quarantäne-Auflagen nutzen. Auch das wird nicht toleriert und wird bei Kontrollen zu Strafen führen.
Die Ordnungskräfte stehen im engen Austausch mit der Polizei. „Wer gegen die Verbote der Allgemeinverfügungen oder die Quarantäne verstößt, macht sich strafbar. Und vor Strafen werden wir nicht zurückschrecken. Die Ordnungsbehörde des Ilm-Kreises hat bereits damit begonnen, die festgestellten Verstöße aufzuarbeiten und erhebliche Geldbußen festzusetzen. Die Lage ist ernst.“ In Neustadt stellt zurzeit die Feuerwehr Großbreitenbach zusammen mit Kräften der Neustädter Wehr die Versorgung der Bevölkerung sicher. Sie bewachen derzeit im Wechsel mit Polizeikräften die Ortseingänge und die Lieferungen, die von Wehrkräften im Ort verteilt werden. „Ich danke den Einsatzkräften vor Ort, die ihre ganze Kraft und Zeit in diese Herausforderung stecken. Umso mehr ärgert es mich, wenn ich von den Einsatzkräften erfahre, wie manche Neustädter den Ernst der Lage noch immer nicht wahrhaben wollen. Sie treten auch das Engagement ihrer Helfer mit Füßen. Die Ordnungsämter werden mit Unterstützung des Landratsamtes auch weiter kontrollieren. Die Polizei ist eng angebunden an die Absprachen. Wir nehmen die Lage sehr ernst, tun Sie es bitte auch.“
Lage in Neustadt:
- Alle wichtigen Versorgungen sind eingerichtet. Wehrkräfte und ortsansässige BürgerInnen in Neustadt verteilen die angelieferten Güter wie Essen oder Pakete.
- HundebesitzerInnen, die keine vom Gesundheitsamt festgestellten Kontaktpersonen von bestätigten Fällen sind, dürfen ihre Hunde ausführen, so dies allein geschieht.
- Waldwege werden jetzt vermehrt kontrolliert.
- Ein Hausarzt steht zur Verfügung, um Hausbesuche zu machen.
- Das Kinderheim bleibt in Neustadt und wird dort weiter von Erzieherkräften betreut.
Aktuell gibt es zehn infizierte Menschen in Neustadt. Somit sind zum Vortag (Montag, 23. März 2020) vier hinzugekommen. Die neuen Fälle befinden sich in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen. Insgesamt hat der Ilm-Kreis mit Stand Dienstag, 24. März 2020, 12 Uhr, 20 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion. Das sind sieben mehr als am Vortag (Montag, 23.3.2020).
[Quelle: Landratsamt Ilm-Kreis]
+++ Grundversorgung in Neustadt ist gesichert +++ (23.03.2020)
+++ Grundversorgung in Neustadt ist gesichert +++
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Liebe Neustädterinnen und Neustädter
Die Grundversorgung in Neustadt ist erst einmal gesichert. IM Krisenstab gibt es aber noch viele Fragen zu klären. Was wir zunächst einmal erreicht haben:
- der Nahkauf im Ort wird die NeustädterInnen weiter versorgen. Dafür gibt es dort jetzt strenge hygienische Auflagen, die von allen BesucherInnen und dem Personal unbedingt einzuhalten sind
- Weiter wird im Ort das Essen auf Rädern verteilt.
- Die Pflegedienste besuchen unter ebenso strengen Auflagen weiter ihre PatientInnen für die notwendigsten Anwendungen
- Am Mittwoch und am 1. April 2020 wird der Müll in Neustädt abgeholt. Das gilt aber nur für den Hausmüll und die Biotonne. Die NeuststädterInnen werden entsprechend informiert.
- Bis auf Weiteres ist der ÖPNV im Ort ausgesetzt
- Am Sportplatz wird eine Übernahmestelle eingerichtet, über die nötige Medikamente, Pakete, Briefe und mehr an die NeustädterInnen verteilt werden.
Ich bitte noch einmal: Nehmen Sie die Quarantäne ernst. Es geht um Ihre Sicherheit, die der Schwächsten in Neustadt und vor allem auch um die Sicherheit und Unversehrtheit aller Helfenden vor Ort, denen ich gar nicht genug danken kann. Wer gegen die Quarantäne verstößt, gefährdet das Wohl vieler Menschen. Das muss jedem und jeder in Neustadt jetzt klar sein.
Ihre Landrätin
Petra Enders
Neustadt unter Quarantäne (22.03.2020)
+++ Neustadt ist für zwei Wochen unter Quarantäne +++
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Heute Abend musste ich eine mehr als schwierige Entscheidung treffen. Aber zum Schutz aller, vor allem der Neustädterinnen und Neustädter, habe ich heute entschieden, dass der Ort Neustadt unter Quarantäne gestellt wird für die kommenden zwei Wochen. https://www.ilm-kreis.de/index.php?&fdirect=1
Die Grundversorgung im Ort wird weiter gesichert. Rettungsdienste, Pflegedienste und weitere dringend notwendige Versorgungen werden unter strengen hygienischen Auflagen gewährleistet. Aber niemand ohne Ausnahme kommt jetzt rein oder raus aus Neustadt. Sechs der nun elf Fälle einer bestätigten Coronavirus-Infektion im Ilm-Kreis und die Mehrheit der Kontaktpersonen dieser Menschen leben in Neustadt.
Wir müssen das Infektionsrisiko und die Ausbreitung des Coronavirus dort jetzt eindämmen. Zum Schutz aller.
Ich appelliere noch einmal mehr denn je, jetzt solidarisch zu sein. Wer Freunde und Familie in Neustadt hat, sollte ihnen jetzt viel Kraft zusprechen. Auch den Erkrankten. Ich bin in Gedanken und mit meinen mir möglichen Kräften jetzt ebenso bei den Betroffenen. Den Erkrankten wünsche ich baldige Genesung.
Ihre Landrätin
Petra Enders
erster Corona-Fall in Neustadt (19.03.2020)
Am heutigen Donnerstag, 19. März 2020, wurde im Ilm-Kreis ein vierter Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Das Gesundheitsamt setzt sich in Kontakt mit den Kontaktpersonen.
Eine 52-jährige Frau ist positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das Ergebnis wurde heute diagnostiziert. Die Frau aus dem Ilm-Kreis hatte Symptome einer Grippe-Erkrankung. Sie war zum Monatswechsel im Urlaub in Ägypten und befindet sich in häuslicher Behandlung. Das Gesundheitsamt hat Kontakt zu den Kontaktpersonen aufgenommen und stellt diese unter Quarantäne.
Auf Grund des sozialen Umfeldes der Frau ist von weiteren Infektionen auszugehen.
Information der Landgemeinde (16.03.2020)
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde,
die schnelle Ausbreitung des „Coronavirus“ stellt uns vor einige Herausforderungen. Im Ilm-Kreis sind wir noch nicht in dieser Weise betroffen, wie es in anderen Regionen des Landes der Fall ist. Zur Vorbeugung ist es wichtig, die angeordneten Regeln der Gesundheitsbehörden des Bundes, des Landes und des Kreises zu befolgen. Hierzu gibt es eine Allgemeinverfügung des Freistaats Thüringen. (https://www.tmasgff.de/…/thueringen-untersagt-saemtliche-ve…)
Die Vermeidung direkter sozialer Kontakte ist in dieser Situation aktuell das Wichtigste. Ab Montag, dem 16.03.2020 sind alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Landgemeinde bis auf weiteres geschlossen.
• Rathaus in Großbreitenbach
• Tourist-Information Großbreitenbach
• Rennsteig-Information Neustadt a.Rstg.
• Touristinformation Altenfeld
• Thüringer Wald-Kreativ Museum
• Rennsteigmuseum Neustadt a.Rst.
• Erlebnisbibliothek Großbreitenbach
• Stadtarchiv Großbreitenbach
• Jugendclubs
• Seniorenclubs
• Kommunale Sportplätze
• Alle Gemeindesäle, Sporthallen und öffentlichen Gebäude in den Ortsteilen bleiben geschlossen.
• Wochenmarkt in Großbreitenbach nur als Frischmarkt
Unser Ziel ist es – und es sollte auch Ihres sein – die Ausbreitung des Virus zu bremsen oder gar zu stoppen. Denken Sie in erster Linie an Ihre eigene Gesundheit, an die Ihrer Familie sowie an Mitmenschen und vor allem an jene, welche bereits im höheren Alter sind oder Vorerkrankungen haben.
Die gegenwärtige Situation wirft sicherlich viele Fragen auf. Dazu gibt es eine eingerichtete Hotline im Landratsamt, welche Sie rund um die Uhr erreichen können: 03628/738 888
Dennoch besteht kein Anlass für Überreaktionen wie Hamsterkäufe oder Ähnliches. Ich bitte Sie auch zu bedenken, ob im privaten und familiären Bereich das Begehen von Geburtstagsfeiern oder anderen Feiern wirklich notwendig und nötig ist. Ich bitte Sie, diese Feiern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch das Rathaus für Besucher geschlossen halten. Sie können uns gern unter 036781/4810 oder per Mail unter kontakt@lg-grossbreitenbach.de kontaktieren. In dringenden Fällen sind wir selbstverständlich für Sie da.
Bleiben Sie ruhig und achtsam. So werden wir alle gemeinsam und sicher durch diese Zeit kommen.
Ihr
Peter Grimm
Quelle: https://www.facebook.com/Landgemeinde-Stadt-Großbreitenbach
Ab Dienstag, 17. März 2020 sind Thüringer Schulen und Kitas bis zum 17. April 2020 geschlossen. (13.03.2020)
Zur durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am heutigen Tag angekündigten Weisung über die Schließung von Schulen und Kitas ab kommendem Dienstag, 17. März 2020, erklärt Bildungsminister Helmut Holter:
„Das Schul- und Kitasystem in Thüringen steht damit vor einer neuen, sehr großen Herausforderung. Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung, pragmatische Lösungen und Umsicht sind nun entscheidend. An vorderster Stelle steht, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.“
Für die Schulen und Kitas in Thüringen – soweit sie nicht bereits von durch Landkreise und kreisfreie Städte erlassene Verfügungen betroffen sind – gilt daher: Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt. Für den Schulbetrieb am Montag gelten die am 12. März 2020 auf der Seite des Bildungsministeriums veröffentlichten Elterninformationen. An die Kitas geht ein ähnlich lautendes Empfehlungsschreiben des Ministeriums, das hier allerdings nicht weisungsbefugt ist.
Ab Dienstag sind die Thüringer Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.
„Die Zeit bis zum Dienstag wird nun intensiv genutzt, um geordnete Schul- und Kitaschließungen vorzubereiten“, sagt Bildungsminister Helmut Holter. Dazu bereiten das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und die Staatlichen Schulämter in Absprache mit allen verantwortlichen Personen vor Ort alles Notwendige vor.
Teil der Weisung des Gesundheitsministeriums ist auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten in Schulen und Kindertagesstätten. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einem eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.
Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.
Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt.
Für Rückfragen aus der Bevölkerung wird das Bildungsministerium erneut eine Hotline unter der Nummer 0361 57 - 3411 500 einrichten. Sie wird am Montag ab 7:00 Uhr freigeschaltet.
Mitteilung des Landratsamtes bzgl. Veranstaltungen (13.03.2020)
Werte Bürgerinnen und Bürger des Ilm-Kreises,
auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Infektionen, den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert-Koch-Institutes, sehe ich mich veranlasst, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Mir ist bewußt, dass diese Maßnahmen in das gesellschaftliche Leben eingreifen, sie dienen aber dem Schutz der Bevölkerung und werden der jeweils aktuellen Situation angepasst. Alle Informationen werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie sind auf der Homepage des Ilm-Kreises und als Aushänge zu finden. Die Allgemeinverfügungen treten ab Samstag, dem 14.03.2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis zum Dienstag, dem 21.04.2020.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Petra Enders
Landrätin
in eigener Sache - gästebuch (07.03.2020)
Einige Besucher haben uns bereits gefragt, wo denn das gästebuch geblieben ist. Auf Grund von Hinweisen des Thüringer Datenschutzes, welche durch eine "besorgte" Anfrage wiederholt auf uns zugekommen ist, haben wir uns entschieden, das gästebuch von der Webseite zu lösen und nicht mehr als Bestandteil zu führen.
Die Hinweise seitens des Thüringer Datenschutzes bezogen sich hauptsächlich auf die Seite datenschutz-gästebuch und das gästebuch. So sollte eine verschlüsselte Übertragung der gästebuch-Eintragungen erfolgen. Dies war jederzeit gewährleistet, was der Datenschutz des Freistaates jedoch nicht zur Kenntnis nahm, bzw. unzureichend prüfte, und eine komplette Verschlüsselung der Webseite verlangte. Hierzu bedarf es eines Zertifikates, welches aus unserer Sicht nicht erforderlich ist, da wir keine geschützten Daten übertragen bzw. Daten der Nutzer überhaupt erfassen.
Bei der Eingabe ihrer Wortmeldungen werden sie vor Absendung dieser zur Bestätigung und Eingabe eines Codes aufgefordert. Die dann übertragenen Einträge sind datenschutzgerecht und mit einem eigenen Datenschutzhinweis seitens des gästebuchanbieters versehen.
Wir wünschen ihnen weiterhin viel Interesse an unserer Webseite und dem nun eigenständigen Blog "gästebuch".
6. Stammtisch "Neustart für Neustadt" (01.03.2020)
Am 21.02.2020 fand der 6. Stammtisch "Neustart für Neustadt" statt. Hierzu wurde uns nachfolgender Presseartikel zugesandt.
6. Stammtisch „Neustart für Neustadt“
Die Vereinsarbeit befindet sich in einem Wandlungsprozess. „Uns gehen die Leute aus, die jüngeren Engagierten fehlen uns.“ „Es sind immer dieselben Eifrigen.
Wir finden keine neuen Mitglieder mehr die mithelfen“, „Wir sind überaltert und machen uns Sorgen, wie es zukünftig in unseren Vereinen weiter gehen soll“ oder „Wie können wir wieder neue Leute gewinnen?…. Uns fehlt es an Unterstützung...Diese Aufzählung läßt sich beliebig fortführen.
Eine Präsentation, einen Ausblick auf die Zukunft soll der Stammtisch allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Landgemeinde bieten.
So auch am gestrigen Abend, Freitag 21.02.2020 um 19.30 Uhr, beim DartClub „Wilddiebe“ in Neustadt am Rennsteig.
Im Rahmen „Neustart für Neustadt“, - der Stammtisch trifft die Vereine in der Landgemeinde zum Thema Engagement - das moderne Vereinsleben sowie die Zukunftsaussichten für unseren Heimatort wurde mit den rund 40 Teilnehmern des Vereins „Wilddiebe“, des DRK Verbandes Neustadt, der Bürgerschaft und des Ortschaftsbürgermeisters aus Böhlen, Herr Bernd Staude sowie den beiden Moderatoren Frank Reichel und Matthias Hettstedt über dieses Thema gesprochen.
Der Vorsitzende des DartClubs „Wilddiebe“ Frank Schmidt, stellte die Fragen „...Was passiert mit uns als Verein, wenn der Kindergarten neu gebaut werden soll? Wo sollen wir denn hin? Wird das Gebäude abgerissen?...“ Herr Schmidt erklärte für seinen Verein, dass mehr als 30.000 Euro Eigenmittel in dieses Gebäude geflossen sind.
Unzählige Stunden der Vereinsarbeit sind aufgelaufen. Die Gemeinde Neustadt als Eigentümer zeigte grundsätzlich keinerlei Interesse an der Arbeit des Vereins oder am Gebäude selbst. Der Verein, so Schmidt, erringt in überörtlichen Wettkämpfen gute Erfolge und in der Saison 2018/2019 konnte der Verein die B Liga mit dem 1. Platz abschließen. Die überregionale Beliebtheit des Vereins und der starke Teamgeist führten zum Aufstieg in die A – Liga.
Stadtrat Matthias Hettstedt konnte diese Fragen nur soweit beantworten, dass für die Planungsleistungen eines Kindergartens derzeit im Haushalt 50.000 Euro eingestellt sind. Weiter führte Hettstedt aus, das es eine offene Diskussion im Ortschaftsrat Neustadt gab und dieser einen Neubau avisiert. Wie die Planungen schlussendlich aussehen, blieb offen.
Weitere Themenschwerpunkte waren u.a. Haushalt der Landgemeinde, Entwicklung der Einwohnerzahl, Schuldenstand und der Neubau der Bushaltestelle mit einer Leistung von über 100.000 Euro im Haushalt abgebildet.
Ortsteilbürgermeister Bernd Staude berichtetet über das Vereinsleben in Böhlen und sprach den Vereinen sein Lob aus. Er versprach die Unterstützung aller Vereine in der Landgemeinde. Hierzu werden die Vereine noch gesondert eingeladen. ...“Im Kulturausschuss werden umfangreiche Themengebiete abgearbeitet und da stehen die Vereine unter den Top 3 Punkten...“, so Staude.
Herr Pfützner gab verschiedene rechtliche Hinweise an den Verein „Wilddiebe“ und zeigte u.a. welche Fördermöglichkeiten es gibt. Dies wurde vom Verein gut aufgenommen und hierzu wird es weiteren Austausch geben.
Die Vereinsarbeit hat sich in seiner Ausgestaltung grundlegend geändert. Das Ehrenamt und die Vereine stärken und die Menschen die selbstlos Arbeit und Verantwortung übernehmen müssen viel besser unterstützt werden, so Hettstedt und Staude.
In der Gesprächsrunde wurde hauptsächlich über die Vereinsarbeit und der weitere Weg der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach gesprochen. Stadtrat Hettstedt stand Rede und Antwort für die zahlreichen Fragen der Vereinsmitglieder*innen.
Überparteiliche Zusammenarbeit für die Vereine und für eine gute Zukunft der Landgemeinde stehen im Vordergrund.
Außerhalb jedweder KOntrolle (27.02.2020)
Bereits mehrfach wurde die Landgemeinde auf das Gebahren des Gemeindearbeiters H. hingewiesen. Ob Futterfahrten während der Arbeitszeit, die sehr großzügige Auslegung der Gleitzeitregelung, Nutzung des Bauhofes als Privatgarage oder die Entsorgung von Privatabfällen an diversen Plätzen.
Während dieses Handeln vor der Landgemeindebildung wohlwollend geduldet wurde, hofften nicht wenige Einwohner, dies möge sich mit Bildung der Landgemeinde drastisch ändern. Sie wurde aber eines besseren belehrt.
Die nachfolgenden Bilder der Abfallentsorgung auf der alten Deponie wurden uns freundlicherweise zugesandt.
Klohäusle statt Buswartehäuschen (25.02.2020)
Während der Beratung über die neuen Haltestellen für die Busse am Nahkauf wurde über die Nachnutzung des dann unnötigen Buswartehäuschen beraten. Im Namen der Interessengemeinschaft durfte der stellvertretende Ortsteilvorsteher Köhler einen Vorschlag unterbreiten. Nach seiner Meinung könnt man doch dort ein öffentliches WC unterbringen. Hier waren die Meinungen ein wenig unterschiedlicher Natur im Ortschaftsrat. Ortsteilrat Hettstedt gab zu Bedenken, dass es schwierig werde, die Sauberkeit und die Funktionstüchtig aufrecht zu erhalten. In Antwort holte der Ortsteilvorsteher in gewohnter Weise gegen Hettstedt aus und unterstellte ihm sinngemäß Unfähigkeit.
Ein Vorschlag seitens des Landgemeindebürgermeisters Grimm lautete dahingehend, es könnte doch Material vom Bauhof bzw. die neu angeschafften Pedelecs untergebracht werden.
Die Pedelecs wurde mit hohen Kosten angeschafft und fristen derzeit ein ungenutztes da sein irgendwo in der Landgemeinde.
Füll dir die Taschen ... (20.02.2020)
An den Einwohnern Thüringens still und heimlich vorbei wurde die neue Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) zum 01.02.2020 beschlossen. In dieser werden die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamte festgelegt.
§1 legt folgendes fest: Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird jeweils durch Beschluss des Gemeinderats ... nach pflichtgemäßem Ermessen festgesetzt.
Für den Ortsteil Neustadt gilt dann folgendes: §2, Abs. 1, von 1 001 bis 2 000 Einwohnern 1 469 Euro für den Ortsteilvorsteher. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit des Eingreifens der Landgemeinde Großbreitenbach. Denn der §2 sagt folgendes: gilt entsprechend für ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister und Ortschaftsbürgermeister mit der Maßgabe, dass die Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister 45 v. H. ... des monatlichen Höchstbetrags nicht übersteigen darf.
Ob es hierbei zu einer Absenkung der Aufwandsentschädigung kommt, bleibt fragwürdig, da der Landgemeindebürgermeister gleichzeitig Ortsteilbürgermeister von Altenfeld ist und voraussichtlich bis 2022 bleiben wird.
Bei dieser neuen Aufwandsentschädigungsverordnung gibt es am Ende des §1 einen interessanten Aspekt zu nennen. Genau wie bei der Landespolitik wurde hier ein jährlicher Automatismus eingebaut. Somit steigen die Beträge automatisch. (Die Höchstbeträge nach den §§ 2 und 3 verändern sich ab dem 1. Januar 2021 jährlich um die letzte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen jeweils veröffentliche Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes in der am Tag des Inkrafttretens dieser Rechtsverordnung geltenden Fassung.)
Ob die nun mittlerweile auf den Lokalpolitiker heruntergebrochene Selbstbedienungsmentalität der Politikverdrossenheit entgegenwirkt, scheint fraglich.
Barrierefreier Umbau Bushaltestelle (13.02.2020)
Fördermittel für den Umbau barrierefreier Bushaltestellen gibt es bis 2022. Einen 80-prozentigen Zuschuss für die Baumaßnahme möchte sich Neustadt sichern.
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen stellte erhebliche Anforderungen an die Planer von der Thüringer Landgesellschaft. Der angefügte Plan wurde von dieser bei der letzten Ortsteilratssitzung vorgestellt.
Um eine Zulassung zu erhalten wird die derzeitige Wendestelle künftig entfallen und zurück gebaut. Eine Haltestelle wird sich vor dem Wohnblock befinden. Die andere wird entlang der Rennsteigstraße in der jetzigen Ausfahrt der Wendestelle errichtet.
Nach der Durchführung der Baumaßnahme wird es den Fußgängerüberweg nicht mehr geben. Dieser wird ersatzlos wegfallen. Als Gründe wurden die zu geringe Frequentierung und der Mindestabstand zur Haltestelle genannt. Der Freistaat als Straßenbaulastträger hat dies so festgelegt.
Die Ortsteilräte monierten zwar den Wegfall, nahmen ihn zur Abstimmung jedoch zur Kenntnis und wünschten sich das Aufstellen von zusätzlichen Verkehrsschildern. Sie wünschten sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung, zumindestens jedoch ein Hinweisschild. Der Landgemeindebürgermeister sagte zu, dies bei der Beantragung einfach in die Unterlagen mit einzufügen.
Der Beschluss zum Plan erfolgte einstimmig durch die Ortsteilräte.
Vereinszuschüsse (06.02.2020)
Über Zuschüsse an die Vereine berichtete der Ortsteilvorsteher im Beisein des Landgemeindebürgermeisters.
Jeder Neustädter Verein erhält für das Jahr 2019 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Diese stammen aus dem Topf der Eingliederungsprämie in Höhe von 5 Euro pro Einwohner. Insgesamt ca. 4500 Euro für Neustadt.
Über einen Sonderbonus kann sich die Feuerwehr freuen, diese erhält noch einmal 250 Euro zusätzlich. Als Begründung führte Macheleidt das außergewöhnliche Engagement in Neustadt an.
Auch in diesem Jahr können die Vereine das noch restliche zur Verfügung stehende Geld erhalten. Hierzu sollten die Vereine Anträge für vereinsbezogene Aufgaben stellen. Diese können formlos mit Begründung und Wunschbetrag in der Landgemeinde oder der Rennsteig-Info abgegeben werden. Einen Stichtag wurde nicht genannt.
nur einmal statt zweimal (04.02.2020)
Dem Antrag der CDU-Fraktion im Ortsteilrat wurde nur zu 50 Prozent entsprochen. Diese hatte einen Antrag auf Vereinszuschuss für den Angelverein "Petri Jünger" und dem DRK gestellt. Beide Vereine sollten laut Matthias Hettstedt jeweils 500 Euro erhalten. Mit diesem Geld sollen die Bemühungen für Neustadt und die Investitionen der Vereinsräume abgegolten werden.
Dem konnte Ortsteilvorsteher Macheleidt nicht so ganz folgen. Bei den Petrijüngern gehe er mit, denn durch den Wechsel an der Vereinsspitze habe es sich im Verein zum positiven entwickelt, lautete seine Aussage. Beim Zuschuss für den DRK sah es hingegen anders aus. Laut Macheleidt ist der DRK nicht "die tragende Säue in Neustadt" und er sehe diesbezüglich keine Notwendigkeit einer Unterstützung.
Die Abstimmung der CDU-Anträge erfolgte erwartungsgemäß:
Zuschuss für DRK: 1x ja, 5 x nein, 1 x Enthaltung
Zuschuss für Petrijünger: 6 x ja, 0 x nein, 1 x Enthaltung
Irritierend bei der Abstimmung war jedoch, dass die CDU-Fraktion nicht geschlossen hinter ihren Anträgen stand. Zustimmung zu den Anträgen gab es jeweils vom Fraktionsvorsitzenden, während sich Andre Leipold bei beiden Anträgen enthielt. Bei der IG hingegen gab es keinerlei Abstimmungsdifferenzen. Hier folgten alle Mitglieder wie gewohnt den Vorgaben des Ortsteilvorstehers.
500 Euro-Zuwendung für Kinderheim (01.02.2020)
Der Verein "Aktiv für Möhrenbach" überbrachte vor kurzem dem Neustädter Kinder und Jugendheim am Rennsteig eine Spende in Höhe von 500 Euro.
Am dritten Adventswochenende wurden 300 Euro Pfanderlös der Möhrenbacher Mühlenweihnacht zusammengetragen. Der Verein stockte den Betrag um 200 Euro aus der Vereinskasse auf 500 Euro auf.
Mit Gesellschaftsspielen und dem Geld in der Hand wurden die Geschenke durch Vereinsvertreter überreicht.
neues Wappen für Landgemeinde (31.01.2020)
Die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach hat jetzt ein Wappen und eine Flagge. Eine Variante wurde vom Stadtrat beschlossen. Dem vorausgegangen sind mehrere Gesprächsrunden, bei dem der Heraldiker Frank Diemar mit Bürgern verschiedene Entwürfe besprochen hatte.
Diemar nannte als Voraussetzungen für die Zulassung eines Wappens durch das Landesverwaltungsamt, dass es heraldisch korrekt und einmalig im Freistaat sein müsse. Man habe sich schließlich auf den Schwarzburger Löwen als starkes Motiv geeinigt, er stand in früheren Zeiten für die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Der Löwe trage ein Schild, das den Rennsteig und die Schwarza symbolisieren soll. Den Löwen umkreisen zehn Blüten, die für die Mitgliedsgemeinden der Landgemeinde stehen, das sind Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig, Wildenspring und Willmersdorf.
Diemar entwarf bisher rund 300 Wappen für Gemeinden und Landkreise, darunter auch das für den Ilm-Kreis. Trotz Wappen der Landgemeinde können die Ortsteile auch weiter ihr bisheriges Wappen nutzen, etwa auf Vereinsebene oder als Außendarstellung am Ortseingang.
Der Beschluss für Wappen und Flagge wurde einstimmig von den 20 Stadträten gefasst.
DFB - Ehrenamtspreis (29.01.2020)
Im Rahmen der Futsal - Kreismeisterschaftsendrunde in Ilmenau wurden einige Sportfreunde für ihre ehrenamtliche Arbeit im Sportverein geehrt.
Unter anderem wurde der Vereinsvorsitzende des SV Olympia Neustadt Marco Eichhorn, mit einer Urkunde ausgezeichnet. Gleichzeitig erhielt er eine Uhr vom Deutschen Fußball Bund als Dankeschön.
Seit 1997 verleiht der DFB in Zusammenarbeit mit seinen Landesverbänden jährlich den "DFB-Ehrenamtspreis". Jeder Verein hat hierbei die Möglichkeit hochengagierte Vereinsmitarbeiter/innen für die Auszeichnung vorzuschlagen. Die Ehrenamtsbeauftragten der Kreise und Bezirke wählen anschließend mit viel Fingerspitzengefühl 265 Preisträger/innen – eine/n aus jedem Fußballkreis – aus.
Ortschaftsratssitzung (28.01.2020)
Am heutigen Abend findet eine Ortschaftsratssitzung statt. [weiter]
neue Sportmatte für Nachwuchssport (26.01.2020)
Für den Nachwuchssport gab es für den SV Olympia Neustadt am Rennsteig e. V. vom Landtagsabgeordneten Andreas Bühl (CDU) eine neue Sportmatte!
Haushalt der Langemeinde (24.01.2020)
Der Haushalt der Landgemeinde wurde von 18 der 20 anwesenden Stadträte beschlossen. Zum Stadtrat gehören 30 Stadträte.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 8,9 Millionen Euro und der Vermögenshaushalt 3,52 Millionen Euro. Die geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt sind der Dorferneuerung in Altenfeld, Gillersdorf, Neustadt und Böhlen geschuldet. Wenn nicht alle Maßnahmen genehmigt werden, werde der Umfang im Vermögenshaushalt sinken. Für diese Investitionen werden 1,3 Millionen aus der Rücklage entnommen, die dann auf 1,26 Millionen schrumpfen wird.
Die Personalausgaben der Landgemeinde belaufen sich auf 2,35 Millionen Euro. Hierzu informierte der Bürgermeister, das im Rathaus ein leitender Beamter einzustellen ist. Von einer Stellenausschreibung zu diesem Funktionsposten gab es keine Auskunft. Die bisherige Angestellte/Beamte ist nach unseren Recherchen bisher nicht über eine solche eingestellt worden. Hierzu nutzten wir die Möglichkeit der Recherche der Amtsblätter der ehemaligen VG Großbreitenbach der vergangenen Jahre. Dort gab es keine entsprechende Stellenausschreibung.
Laut Tagespresse soll es sich bei der einzustellenden Person um eine weibliche handeln, die ein duales Studium absolviert. Ob es sich hierbei um die Tochter des Bürgermeisters handelt, werden wir in der kommenden Zeit sehen. Die Stelle als leitender Beamter wird mit A11 (Amtmann/Amtfrau) angegeben.
Die Verschuldung der Landgemeinde wird mit 241,43 Euro bei 6352 Einwohnern angegeben. Hiervon sind ein Großteil der Schulden aus der Fusion mit Neustadt entstanden.
niedrigere Grundsteuer, höhere Gewerbesteuer (23.01.2020)
In der letzten Sitzung des Stadtrates wurde unter anderem auch die Haushaltsatzung und der Finanzplan für das Jahr 2020 beschlossen.
Für die Neustädter Häuslebesitzer ändert sich die Grundsteuer zum Besseren. Seit Jahren wird es eine Entlastung geben.
Die Grundsteuerbeträge werden für das Jahr 2020 wir folgt lauten:
Grundsteuer A: | 271% | (bisher 301 %) |
Grundsteuer B: | 389 % | (bisher 405 %) |
Gewerbesteuer: | 395 % | (bisher 383 %) |
geheime Stadtratssitzungen? (22.01.2020)
Am gestrigen Dienstag fand im Großbreitenbacher Feuerwehrhaus eine Stadtratssitzung statt. Entgegen der Hauptsatzung und der Thüringer Kommunalordnung erfolgte keine Bekanntmachung dieser im Ortsteil Neustadt. Ob dies Absicht oder aus Berechnung erfolgte, kann nur spekuliert werden. Mit der Nichtbekanntmachung werden keine Einwohner aus Neustadt zur Sitzung erscheinen und der Tagesordnungspunkt Bürgeranfragen wird ad absurdum geführt.
Ob der Gemeindearbeiter, der Ortsteilvorsteher oder die Verwaltung für den Aushang zuständig ist, konnte bisher nicht ermittelt werden. Hier steht jedoch der Bürgermeister der Landgemeinde in der Pflicht, gegebenenfalls seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und die Bekanntmachung selbst zu überprüfen, zumal dies zum wiederholten Mal nicht erfolgte.
Mit der Nichtbekanntmachung einer Sitzung des Stadtrates wird gegen Kommunalrecht verstoßen.
Auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung standen unter anderem die Änderung der Hauptsatzung, Die Vorstellung und Beschluss zum Wappen der Landgemeinde, sowie die Beratung und gegebenenfalls Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2020.
Wer im Tagesordnungspunkt "Änderung der Hauptsatzung" eine Änderung der Aufwandsentschädigung erwartete, wird enttäuscht sein. Hierbei ging es um eine Entschädigung für Fraktionsvorsitzende und weitere. Somit weitere Mehrausgaben für die Landgemeinde. Keinerlei Einsparungen im Zuge der Bildung der Landgemeinde, die den Einwohnern mit der Fusion versprochen wurde.
neue Kontonummer der Landgemeinde (18.01.2020)
Im aktuellen Amtsblatt befindet sich eine wichtige Information für die Einwohner.
Touristische Infrastruktur [4] (15.01.2020)
Das in Neustadt die Uhren anders, sprich langsamer, gehen ist hinlänglich bekannt. Am 22.09.2019 berichteten wir über die Einfahrt an der Grillhütte. Die dortige Zufahrt von der Landesstraße war ohne Beschädigungen von Fahrzeugen kaum mehr realisierbar.
Ein Versprechen des Neustädter Ortsteilvorstehers aus der Zeit vor der Gemeindefusion zur Landgemeinde Großbreitenbach wurde umgesetzt. Die Zufahrt zur Grillhütte wurde mit Frostschutz aufgefüllt.
Wie sie sehen, geehrte Leserinnen und Leser, es ist gut und wichtig, einen vollbezahlten ehrenamtlichen Ortsteilvorsteher zu haben, denn nur so können Probleme "kurzfristig" gelöst werden.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt ... (14.01.2020)
Nachtrag zum 09.01.2020.
Der Bericht an das Freie Wort durch die Herren Reichel und Hettstedt wurde am 14.01.2020 veröffentlicht.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.... (09.01.2020)
Bei Facebook haben wir am 08.01. folgenden Eintrag entdeckt und möchten ihnen diesen gern zur Kenntnis geben.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt....
Am 07.01. erscheint ein Presseartikel im FW, in dem ausgerechnet die beiden Ortschaftsbürgermeister (Neustadt und Herschdorf) seitens einer Journalistin befragt werden, die in von Matthias Hettstedt und mir Frank Reichel in unserem Artikel erwähnt wurden, merkwürdiger Zufall - Unser Presseartikel wurde am 05.01. per email zum Druck versandt. Witzig ist dann auch, wenn der Neustädter Ortschaftsbürgermeister Sachverhalte als mehr oder weniger "neue Errungenschaften" der Presse verkauft, die bei der Einwohnerversammlung am 26.4.2019 bereits bekannt waren, finde ich das mehr als bedenklich. Demnach wurde in 2019 nichts Neues erledigt. Das zeigt letztendlich, dass derzeit seitens der politischen Mehrheit im Ortschaftsrat nichts getan wird. Unser Artikel ist im Entwurf unten noch einmal abgedruckt, so wanderte er am 05.01. an die Presse.
Stammtisch in Neustadt a. Rstg. geht ins zweite Jahr
Positiver Jahresrückblick des Stammtisches „NEUstart für NEUstadt“
Der mittlerweile 5. Stammtisch NEUstart für NEUstadt am 13. Dezember fand unmittelbar anschließend an eine Fraktionssitzung der CDU Großbreitenbach statt. Matthias Hettstedt und Frank Reichel hatten die Bevölkerung für ein Resümee 2019 eingeladen und auch einen Ausblick für das Jahr 2020 gegeben. Die Initiatoren dankten allen Bürgerinnen und Bürgern, die in den einzelnen Veranstaltungen anwesend waren und stets mit guten Ideen zum Fortschritt in Neustadt und damit auch für die Landgemeinde Großbreitenbach beigetragen haben. Auch Peter Grimm als Bürgermeister und MdL Andreas Bühl waren an fast allen Veranstaltungen interessiert anwesend, so dass auch aus der Arbeit des Landtages berichtet wurde und Fragen gestellt werden konnten. Die Zusammenarbeit mit der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach funktioniert bestens.
Der Mehrgenerationenpark wurde instand gesetzt, die Bushaltestelle am Nahkauf gereinigt, eine verfallene überdachte Sitzgruppe dort erneuert, die Infotafel instand gesetzt, teilweise überwachsene Stellen in der Brunnengasse beschnitten, das Dach am DRK-Haus instand gesetzt. Der Anfang ist gemacht, weitere Ortstermine werden folgen, weitere Maßnahmen natürlich auch.
Es wurden mehrere Anträge für die Vereinsförderung gestellt. Leider finden keine Ortschaftsrat-Sitzungen mehr statt, die gestellten Anträge für die Vereine aus Neustadt wurden einfach nicht bearbeitet und ein Besichtigungstermin für die alte Schule wurde einfach nicht durchgeführt. So ist die Arbeit der politischen Mehrheit des neuen Ortschaftsrates wieder einmal auf Konfrontation zu den Bürgern ausgerichtet. 1300 Euro monatliche Aufwandsentschädigung für unseren Ortschaftsbürgermeister, der an sich keine Aufgabe mehr hat, sehen nicht nur die Initiatoren des Stammtisches als vollkommen überzogen. Leider wird noch nicht einmal der minimalste Teil der mit dieser Aufwandsentschädigung verbundenen Aufgaben erledigt. Die Bürgermeisterrunde hat der Neustädter Ortschaftsbürgermeister mit Gebrüll und Schimpfen verlassen - während andere für Ihre Orte das bestmöglich herausholen. Das ständige Gerede von Rücktritt war wieder zu hören - leider passiert das nicht.
Die Anträge werden daher erneut gestellt werden. Die alte Schule bleibt weiterhin ein großes Thema, um dort Möglichkeiten für Vereinsräume und auch einen Jugendraum schaffen zu können – irgendjemand wird den Schlüssel zu diesem Objekt in Obhut haben. „Wir werden unsere Arbeit fortführen“, so sind sich Matthias Hettstedt und Frank Reichel einig.
Der nächste Stammtisch wird im Februar in dem Räumen des Dartclub Neustadt stattfinden, der Termin wird noch bekannt gegeben.
Shuttle-Bus nach Oberhof (08.01.2020)
Wie in den vergangenen Jahr auch, soll es einen Shuttle-Bus zum Biathlon-Weltcup in Oberhof geben.
In Zusammenarbeit des Hotel "Kammweg" und der Rennsteiginformation wird ein Transfer-Service am 10. und 11. Januar ab Neustadt nach Oberhof und zurück angeboten. Abfahrt ist um 11:00 bzw. 8:30 Uhr in Neustadt.
Fahrscheine gibt es im Hotel "Kammweg" bzw. in der Rennsteiginformation. Restfahrscheine im Bus werden nicht angeboten. Unter 30 Fahrgästen erfolgt kein Shuttle-Bus.
Senioren-Neujahrsempfang (03.01.2020)
Im letzten Amtsblatt lud der amtierende Ortsteilvorsteher Macheleidt die Senioren des Ortsteiles Neustadt zu einem Senioren-Neujahrsempfang am 18. Januar 2020.
Anders als in vielen Ortsteilen der Landgemeinde Großbreitenbach ist die Teilnahme in Neustadt kostenpflichtig. Von teilnehmenden Senioren wird ein Unkostenbeitrag von 3,00 € abkassiert. Hier wäre es angebrachter, die Veranstaltung seitens des Ortsteilvorsteher gesponsort, denn dieser erhält seit Gründung der Landgemeinde Großbreitenbach weiterhin die volle Aufwandsentschädigung, obwohl ein Großteil der Aufgaben die Landgemeinde übernommen hat.